Gewährleistung Sample Clauses
Gewährleistung. 1. Der Anbieter bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung der Dienstleistung zu treffen. Der Anbieter übernimmt hingegen keine Gewährleistung für das störungsfreie Funktio- nieren der Dienstleistung, insbesondere nicht für folgende Fälle: – Missbrauch und Schädigungen durch Dritte – Nichterreichbarkeit der Systeme bzw. ▇▇▇▇▇ Zugriffszeiten zu den Dienstleistungen Dritter – Datenverluste, Datenveränderungen, Verzögerungen – Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets – Zugriff von Dritten auf unverschlüsselte Daten – Kosten von Reparatur- und Supportleistungen – Betriebsunterbrechungen, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen – Nichteinhalten von ▇▇▇▇▇▇▇▇ infolge von höherer Gewalt
2. Für die Beschaffung und Einrichtung sämtlicher Anschlüsse, Soft- und Hardware, Internetzugang etc. ist der ▇▇▇▇▇ verantwortlich. Benötigt der ▇▇▇▇▇ Informationen zur Schnittstelle des Swiss SafeLab SMS Providings um eigene individuelle Dienste anzubinden, können die benötigten Schnittstelleninformationen beim Anbieter angefordert werden. Der Anbieter übernimmt keine Garantie, dass die Nutzung der Dienstleistung mit ▇▇▇▇▇ Endgeräten und Einstellungen möglich ist.
3. Der Anbieter haftet im Fall von Vertragsverletzungen für absichtlich oder grobfahrlässig verschuldete Schäden. Der Anbieter ist nicht haftbar für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden.
Gewährleistung. Sofern in Ziffer 14 nichts anderes bestimmt ist, gewährleistet Adobe dem Lizenznehmer, dass die Leistung der Software für die ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ (90) Tagen nach Versand der Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht, sofern sie auf dem empfohlenen Betriebssystem, der entsprechenden Plattform und Hardware-Konfiguration betrieben wird. Geringfügige Leistungsabweichungen von der Beschreibung in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR TESTSOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), WORKSPACE-CODE (WIE IN ZIFFER 3.8 BESCHRIEBEN), ZERTIFIZIERUNGSDIENSTE (WIE IN ZIFFER 3.4 BESCHRIEBEN), FLEX SDK KOMPONENTEN, LIVECYCLE SDK KOMPONENTEN, KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, ODER FÜR VOM LIZENZNEHMER ABGEÄNDERTE SOFTWARE, SOWEIT DIESE ÄNDERUNG EINEN FEHLER VERURSACHT HAT. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb dieser ▇▇▇▇▇ ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ (90) Tagen geltend gemacht werden. Entspricht die Leistung der Software nicht im Wesentlichen den vorstehenden Gewährleistungen, beschränken sich die Gesamthaftung von Adobe und ihren Konzernunternehmen und die ausschließlichen Ansprüche des Lizenznehmers nach ▇▇▇▇ von Adobe auf den Ersatz der Software oder die Erstattung der an Adobe für die Software gezahlten Lizenzgebühr, wobei in diesem Fall die Lizenz für die jeweilige Software mit der Erstattung erlischt. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DEM LIZENZNEHMER SPEZIELLE RECHTE. DEM LIZENZNEHMER STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN.
Gewährleistung. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag anders geregelt werden die Dienste und Produkte "Wie besehen" und "Wie verfügbar" zur Verfügung gestellt und mit Ausnahme der Gewährleistungen des Lieferanten für bestimmte Produkte, die von RingCentral weitergegeben werden, übernimmt RingCentral keine weiteren ausdrücklichen oder konkludenten Gewährleistungen oder Garantien. Dies schließt (ohne Einschränkung hierauf) die konkludente Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Nichtverletzung von Rechten Dritter, des ungestörten Gebrauchs und der Eignung für einen bestimmten ▇▇▇▇▇ ein sowie jegliche Gewährleistungen, die sich aus einer geschäftlichen Übung oder einem Handelsbrauch ergeben, sowie ähnliche Gewährleistungsgründe, unabhängig davon, ob diese nach dem Gesetz oder anderweitig entstehen, ein. Soweit RingCentral eine solche Gewährleistung oder Garantie nach geltendem Recht nicht ausschließen kann, sind Umfang und ▇▇▇▇▇ auf das gesetzlich zulässige Mindestmaß beschränkt. Nichts in diesem Abschnitt 5 soll eine verschuldensunabhängige Haftung von RingCentral, d.h. eine verschuldensunabhängige Haftung im Sinne einer Garantie begründen. Nichts in diesem Abschnitt 5 soll die Abschnitte 8.B und 8.D und das Recht, den Vertrag aus wichtigem ▇▇▇▇▇ zu kündigen, einschränken.
Gewährleistung. (1) Spellman warrants that all Products it manufactures will be free from defects in materials and factory workman- ship upon dispatch.
(2) Precondition for any warranty claim of the Buyer is the Buyer's full compliance with all requirements regarding inspection and objection established by sec. 377 HGB (German Commercial Code).
(3) This warranty does not apply to any Product that has been: - Disassembled, altered, tampered, repaired or worked on by persons unauthorized by Spellman - subjected to misuse, negligent handling, or accident not caused by the Product
(1) Spellman gewährleistet, dass alle Waren, die von Spell- man hergestellt werden, bei Gefahrübergang frei von Sachmängeln sind.
(2) Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Käufers ist dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeob- liegenheiten.
(3) Die Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn und insoweit die Ware: - auseinandergebaut, verändert, verfälscht oder ohne Zustimmung von Spellman repariert wurde, - einem bestimmungswidrigen Gebrauch zugeführt wurde, nachlässig behandelt wurde oder in einen Unfall verwickelt wurde, der nicht durch die Ware verursacht wurde, - installed, connected, adjusted, or used other than in accordance with the original intended application and/or instructions furnished by Spellman.
(4) Warranty claims shall be time-barred after 12 months of the passage of risk (Gefahrübergang). [With respect to standard SL power supplies (not customized and as- signed a separate X number) the warranty period is thir- ty-six (36) months from the date of shipment of the power supply.]
(5) In case of non-conformity of the Products Spellman shall at its sole discretion repair or replace the Prod- ucts. If repair and/or replacement of the Products has failed after two attempts, the Buyer is entitled to rea- sonably reduce the purchase price or to withdraw from the contract. The Buyer will not be entitled to make claim for, or recover, any anticipatory profits, or inci- dental, special or consequential damages resulting from, or in any way relating to, an alleged breach of this warranty.
(6) Spellman shall not be liable for a breach of the warranty unless a) the Buyer gives written notice of the defect to Spellman and b) Spellman is given a reasonable oppor- tunity after receiving the notice of examining such Products. [In order to return the Products, the Buyer shall contact Spellman to obtain a return material au- thorization co...
Gewährleistung. DS gewährleistet für neunzig (90) Tage ab Lieferung an den Lizenznehmer, dass das Release eines jeden Lizenzierten Programms im wesentlichen mit dessen Dokumentation übereinstimmt, vorausgesetzt, dieses wird ordnungsgemäß in der von DS spezifizierten Betriebsumgebung genutzt. Falls ein solches Release des Lizenzierten Programms nicht übereinstimmt, wird DS versuchen, die Ausführbarkeit des Lizenzierten Programms wie gewährleistet herzustellen. DS ist berechtigt vom Lizenznehmer zu verlangen, ein korrigierendes Patch oder ein neues Release zu installieren. Falls DS nach sechzig (60) Tagen gerechnet ab Benachrichtigung durch den Lizenznehmer über die Nicht-Konformität, erhalten innerhalb der oben definierten Gewährleistungsfrist, kein übereinstimmendes Lizenziertes Programm zur Verfügung gestellt hat, ist einziger Rechtsbehelf des Lizenznehmer und die gesamte Haftung von DS für einen Verstoß gegen diese Gewährleistung die Kündigung der Lizenz durch den Lizenznehmer, bezogen auf das nicht-konforme Lizenzierte Programm, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen sechzig (60) Tage- Frist und die Erstattung der bezahlten Gebühren für ein solches Lizenziertes Programm zu erhalten.
Gewährleistung. 9.1 Der Auftraggeber hat etwaige ▇▇▇▇▇▇ unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. ‚Cosmetic defects‘ (▇. ▇. ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ an Material, Oberfläche oder Farbe), die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, geben kein Recht zur Beanstandung.
9.2 Bei fristgemäßen, berechtigten Reklamationen steht es dem Auftragnehmer frei, die gelieferte Ware nachzuarbeiten, Ersatz zu liefern oder entsprechend der Wertminderung der gelieferten Ware dem Auftraggeber eine Gutschrift zu erteilen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers irgendwelcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages, Minderung des vereinbarten Kaufpreises oder Ersatz ▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ irgendwelcher Art einschließlich Gewinnentgang, die unmittelbar oder mittelbar auf die ▇▇▇▇▇▇ zurückzuführen sind. Ein Anspruch auf die Erstattung der Kosten, die durch eine Weiterverarbeitung entstanden sind, wie z. B. Bauteile, Bestückung, Test, Fehlersuche oder Schäden an weiteren Modulen oder Geräten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zur Weiterverarbeitung überlassene Beistellungen auf offene oder verdeckte ▇▇▇▇▇▇ zu prüfen. Sollten sich ▇▇▇▇▇▇ an den Beistellungen des Auftraggebers auf das durch den Auftragnehmer gefertigte Produkt übertragen, geht die Gesamthaftung auf den Auftraggeber über.
9.4 Die Pflicht des Auftragnehmers zur Reklamationsanerkennung entfällt bei jeder auch nur teilweisen Weiterverarbeitung der gelieferten Ware ohne dessen vorherige Zustimmung.
Gewährleistung. Für Dienstleistungen von ▇▇▇.▇▇▇▇ vereinbaren beide Parteien eine 3-monatige Gewährleistungsfrist. Fehler in Programmen von Dritten, die ▇▇▇.▇▇▇▇ nicht selbst eliminating such errors, for example through service packs or hotfixes of the individual manufacturers, will be charged according to ▇▇▇.▇▇▇▇’s price list. ▇▇▇.▇▇▇▇ cannot ensure that the corresponding manufacturers offer bug fixes.
Gewährleistung. Ventiv gewährleistet während der Vertragslaufzeit das Vorliegen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Systems gemäß den System-Spezifikationen. Wird Ventiv schriftlich davon benachrichtigt, dass das System nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspreche, wird Ventiv nach eigenem Ermessen vorhandene Fehler entsprechend Ziffer 9.2 beheben oder die entsprechenden Teile der Software kostenfrei durch Software ersetzen, die der hiernach zugesicherten Funktionsfähigkeit entspricht. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein ▇▇▇▇▇▇ im Sinne des § 536 BGB (§ 536a BGB) vorlag, wird ausgeschlossen.
Gewährleistung. 12.1 Die Software ist entweder Eigentum von SOTI oder ist für SOTI ordnungsgemäß von Drittanbietern lizenziert, sie verletzt keine Gesetze und verstößt nicht gegen Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte und ist frei von Abtretungen, Belastungen und sonstigen Ansprüchen.
12.2 Die Software (einschließlich Software oder Medien, die zur Bereitstellung oder zum Zugriff auf Software oder zugehörige Services verwendet werden) enthält keine ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇ Deaktivierungseinrichtungen. Wie hier verwendet, bedeutet „Deaktivierungseinrichtung“ Timer, Uhr, Zähler, Zeitsperre, Zeitbombe, andere einschränkende Codes, Konstruktionen, Anweisungen oder Routinen, die dafür ausgelegt sind, entweder automatisch oder ohne beabsichtigte Handlung des Lizenznehmers oder Endbenutzers, folgendes zu tun: (i) Daten oder andere Programmierung löschen, oder (ii) den Betrieb anderer Software (oder ihrer Komponenten) beschädigen, zerstören, deaktivieren, aussetzen oder auf andere ▇▇▇▇▇ ändern, oder (iii) verursachen, dass andere Software (oder Komponenten davon) nicht mehr funktionsfähig sind oder anderweitig nicht in der ▇▇▇▇▇ verwendet werden können, für die die Software (oder ihre Komponenten) entwickelt oder erstellt wurde.
12.3 SOTI greift ohne Kenntnis und schriftliche Zustimmung des Lizenznehmers und in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung nicht auf Daten des Lizenznehmers oder der Endbenutzer zu.
Gewährleistung. Betreffend Gewährleistung gelten die Bestimmungen des Reglements bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem unter Kapi- tel 5 zugesicherten Service Level.
