Gewährleistung Sample Clauses

Gewährleistung. 1. Der Anbieter bemüht sich, die wirtschaftlich zumutbaren, technisch möglichen und verhältnismässigen Massnahmen zur Sicherung der Dienstleistung zu treffen. Der Anbieter übernimmt hingegen keine Gewährleistung für das störungsfreie Funktio- nieren der Dienstleistung, insbesondere nicht für folgende Fälle: – Missbrauch und Schädigungen durch Dritte – Nichterreichbarkeit der Systeme bzw. xxxxx Zugriffszeiten zu den Dienstleistungen Dritter – Datenverluste, Datenveränderungen, Verzögerungen – Sicherheitsmängel des Fernmeldenetzes und des Internets – Zugriff von Dritten auf unverschlüsselte Daten – Kosten von Reparatur- und Supportleistungen – Betriebsunterbrechungen, die der Störungsbehebung, der Wartung, der Einführung neuer Technologien oder ähnlichen Zwecken dienen – Nichteinhalten von Xxxxxxxx infolge von höherer Gewalt
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Gewährleistung. Sofern in Ziffer 13 und 14 nichts anderes bestimmt ist, gewährleistet Adobe dem Lizenznehmer, dass die Leistung der Software für die Xxxxx xxx xxxxxxx (90) Tagen nach Versand der Software im Wesentlichen der Dokumentation entspricht, sofern sie auf dem empfohlenen Betriebssystem und der entsprechenden Plattform und Hardwarekonfiguration ausgeführt wird. Geringfügige Leistungsabweichungen von der Beschreibung in der Dokumentation begründen keinen Gewährleistungsanspruch. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR TESTSOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), NFR-SOFTWARE (WIE IN ZIFFER 4 BESCHRIEBEN), ENTWICKLUNGSSOFTWARE, BEISPIELANWENDUNGSCODE, KORREKTURSOFTWARE, SCHRIFTTYPENSOFTWARE, DIE IN ANDERE FORMATE KONVERTIERT WURDE, ODER FÜR VOM LIZENZNEHMER ABGEÄNDERTE SOFTWARE, SOWEIT DIESE ÄNDERUNG EINEN FEHLER VERURSACHT HAT. Alle Gewährleistungsansprüche müssen innerhalb einer Xxxxx xxx xxxxxxx (90) Tagen geltend gemacht werden. Entspricht die Leistung der Software nicht im Wesentlichen den vorstehenden Gewährleistungen, beschränken sich die Gesamthaftung von Adobe und seinen Konzernunternehmen und die ausschließlichen Ansprüche des Lizenznehmers nach Xxxx von Adobe auf den Ersatz der Software oder die Rückerstattung der an Adobe für die Software gezahlten Lizenzgebühr, wobei in diesem Fall die Lizenz für die jeweilige Software mit der Rückerstattung erlischt. DIE IN DIESER ZIFFER BESCHRIEBENE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GEWÄHRT DEM LIZENZNEHMER SPEZIELLE RECHTE. DEM LIZENZNEHMER STEHEN MÖGLICHERWEISE WEITERE RECHTE ZU, DIE JE NACH RECHTSORDNUNG VARIIEREN.
Gewährleistung. 12.1 Die Software ist entweder Eigentum von SOTI oder ist für SOTI ordnungsgemäß von Drittanbietern lizenziert, sie verletzt keine Gesetze und verstößt nicht gegen Patente, Urheberrechte, Warenzeichen, Geschäftsgeheimnisse oder andere Eigentumsrechte und ist frei von Abtretungen, Belastungen und sonstigen Ansprüchen.
Gewährleistung. (1) Xxxxxx der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von CADMAI Software GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Kunden behoben. Dies geschieht nach Xxxx von CADMAI Software GmbH durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Gewährleistung. Betreffend Gewährleistung gelten die Bestimmungen des Reglements bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem unter Kapi- tel 5 zugesicherten Service Level.
Gewährleistung. 9.1 Der Auftraggeber hat etwaige Xxxxxx unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, nach Erhalt der Ware schriftlich oder fernschriftlich anzuzeigen. ‚Cosmetic defects‘ (x. X. xxxxxx Xxxxxx an Material, Oberfläche oder Farbe), die durch die Eigenart der Herstellung bedingt sind, geben kein Recht zur Beanstandung.
Gewährleistung. 1. Die Mängelansprüche des Käufers sind auf das Recht zur Nacherfüllung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung durch den Verkäufer xxxx, so kann der Xxxxxx den Kaufpreis mindern oder nach seiner Xxxx von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche nach Ziffer X. bleiben hiervon unberührt. Ansprüche des Käufers wegen der zum Xxxxx der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht xxxxxx ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
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Gewährleistung. (1) Spellman warrants that all Products it manufactures will be free from defects in materials and factory workman- ship upon dispatch.
Gewährleistung. Good gewährleistet, dass die Software mit den Spezifikationen aus den dazugehörigen Dokumentationen übereinstimmt. I.2.
Gewährleistung. Ventiv gewährleistet während der Vertragslaufzeit das Vorliegen der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit des Systems gemäß den System-Spezifikationen. Wird Ventiv schriftlich davon benachrichtigt, dass das System nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspreche, wird Ventiv nach eigenem Ermessen vorhandene Fehler entsprechend Ziffer 9.2 beheben oder die entsprechenden Teile der Software kostenfrei durch Software ersetzen, die der hiernach zugesicherten Funktionsfähigkeit entspricht. Das Recht des Kunden auf Schadensersatz für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Xxxxxx im Sinne des § 536 BGB (§ 536a BGB) vorlag, wird ausgeschlossen.
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