Eigentumsvorbehalt. Sollte die Bezahlung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen - vollständig oder teilweise - nach der Lieferung ausgeführt werden, bleiben die gelieferten Produkte bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum des Verkäufers. Die den Gegenstand des Eigentumsvorbehalts bildende Ware muss durch den Käufer separat aufbewahrt und als Eigentum des Verkäufers gekennzeichnet werden. Der Käufer kann außerhalb seiner normalen Geschäftsbeziehungen die Produkte, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts des Verkäufers sind, weder verkaufen, an Dritte übergeben, als Pfand überlassen noch über sie verfügen; außerdem muss er den Verkäufer umgehend von ▇▇▇▇▇ Rechten informieren, die Dritte an dieser Ware erworben haben können. Bei Verzug des Käufers kann der Verkäufer, ohne Notwendigkeit von Formalitäten, einschließlich der Inverzugsetzung, die gesamte Ware, die Gegenstand des Eigentumsvorbehalts ist, unter Vorbehalt jeder weiteren angebrachten Maßnahme für den erlittenen Nachteil abholen.
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Sources: General Sales Conditions, Condizioni Generali Di Vendita