Zuschläge Musterklauseln

Zuschläge. Für Überstunden, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Zuschläge zu zahlen, die nach Arbeitsstunden berechnet werden. Dabei wird ein Stundensatz von 1/173tel des Monatsgehaltes zu Grunde gelegt.
Zuschläge. 1. Mitarbeitende mit eidgenössischem Fachausweis für Sicherheit und Bewachung oder Perso- nen- und Objektschutz erhalten zusätzlich zu den Mindestansätzen einen Zuschlag von min- destens CHF 200.– pro Monat (bei einer Jahresarbeitszeit von 2’000 Stunden, pro rata bei Teilzeitangestellten) oder eine Stundenentschädigung von mindestens CHF 1.20.
Zuschläge. 4.1 Als Zuschläge sind zu zahlen:
Zuschläge. Für Überstunden (Mehrarbeit), Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind die folgenden Zuschläge zu zahlen; sie betragen
Zuschläge. Für Überstunden (Mehrarbeit), Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sind die fol- genden Zuschläge zu zahlen; sie betragen auf einen Sonntag fallen, 75 v. H., für Arbeit am Oster- und Pfingstsonntag, ferner am 1. Mai und 1. Weihnachtsfeiertag, auch wenn sie auf einen Sonntag fallen 200 v. H., für Arbeit an allen übrigen gesetzlichen Feiertagen, sofern sie nicht auf einen Sonntag fallen, 200 v. H. des Gesamttarifstundenlohnes. Fallen mehrere Zuschläge an, sind alle Zuschläge nebeneinander zu zahlen.
Zuschläge. Im Bereitschaftsdienst tätige Arbeitnehmer haben Anspruch auf den Zuschlag für Bereitschaftsdienst gemäß 5.2. » Wird der Arbeitnehmer während seines Bereitschaftsdiensts zum Arbeiten gerufen? In diesem Fall gelten die Arbeitsstunden als Überstunden. Es gilt der Überstundenzuschlag gemäß 5.7.
Zuschläge. Der im Vertrag festgelegte Preis versteht sich unter Vorbehalt allfälliger, im Service- und Kaufvertrag vorgesehener Zuschläge. Bei allen Verträgen wird ein Zuschlag im vorgesehenen Stunden- oder Tagessatz für jede ausserhalb der Geschäftszeiten von dbi oder durch von dbi beauftragte Personen oder Unternehmen erbrachte Leistung fällig. Der Preis und dieser Zuschlag entsprechen zusammen 170 % des vereinbarten Preises. Bei einem Pauschalpreis wird der Zuschlag zu einem Stundensatz von CHF 200.- berechnet. Bei allen Verträgen werden Leistungen, die nicht in der Beschreibung der vertraglichen Leistungen enthalten sind, bei einem festgelegten Pauschalpreis oder wenn die Parteien keinen anderen Stundensatz vereinbart haben, zu einem Stundensatz von CHF 200.- in Rechnung gestellt. Bei allen Verträgen wird eine Stornierung eines vereinbarten Termins, die dbi nicht mindestens 48 Stunden im Voraus mitgeteilt wird, in der Höhe von 50 % der Leistungen in Rechnung gestellt.
Zuschläge. Die CSL behält sich das Recht vor, Treibstoffkosten- und andere Versandzuschläge ohne vorherige Bekanntgabe bei der Sendung zu berechnen. Nach Ermessen der CSL werden Dauer und Betrag festgelegt. Der Versender willigt, indem er die Sendung an die CSL gibt, in die Zahlung von Zuschlägen ein, die zum Zeitpunkt der Bestellung oder, falls später, Abholung gelten; diese Kosten werden im alleinigen Ermessen der CSL festgelegt.
Zuschläge. Für Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie für Erschwer- nisse werden prozentuale Zuschläge berechnet: Berechnungsgrundlage sind die in der aktuellen Preisliste genannten Stundensätze. Bauwesen- und Glasbruchversicherung; - Kosten für Strom und Wasser - einschließlich Füllung von Behältern auf der Überstunden (ab der 9. Arbeitsstunde, und / oder außerhalb der Minimax Regelarbeitszeiten) 25 % Baustelle; - Lieferung und Installation von Kabelleitungen und elektrischen Anschlüssen; Nachtarbeit (zwischen 19:00 Uhr und 7:00 Uhr) 20 % - Anschlüsse an Abflussleitungen und an elektrische Licht- und Kraftnetze; - Maßnahmen für den Potentialausgleich; - Evtl. erforderliche Bodenuntersuchungen oder Korrosionsschutzeinrichtun- gen für erdverlegte Rohrleitungen; - Urkunden, Steuern und Abnahmegebühren für die Anlage durch die techni- sche Prüfstelle der VdS Schadenverhütung GmbH & Co. KG, den Techni- schen Überwachungsverein (TÜV) oder anderen Institutionen; - Kosten, die durch Überschreiten der regulären Arbeitszeiten entstehen (wie z.B. Überstunden- und Nachtzuschläge, Fahrtkosten, usw.). Diese Kosten werden entsprechend den aktuellen Bedingungen für die Durchführung von Lieferungen und Leistungen der MINIMAX GmbH & Co. KG, abgerechnet.
Zuschläge. 5.1. Für besondere Aufwendungen und Leistungen des Kleindarstellers sind zur Tagesgage Zuschläge zu zahlen.