Zeitkarten. Zeitkarten gelten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum für beliebig viele Fahrten. Zeitkarten sind bei jeder Fahrt mitzu führen und auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Zeitkarten für Personen und Fahrrä der sind nur gültig, wenn auf der Vorderseite Vorname, Name und Anschrift unauslöschlich eingetragen sind. Bei motorisierten ein/mehrspurigen Kleinfahrzeugen, Fahr zeugen bis einschließlich 3,5 t und Fahrzeugen von mehr als 3,5 t bis einschließlich 38 t ist beim Erwerb unverzüglich das amtliche Kennzeichen einzutragen. Die Zeitkarten gelten für das eingetragene Fahrzeug. Fahrkarten ohne eingetragenes Kennzeichen sind ungültig. Bei Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t kann als Ergänzung zur Jahreskarte/Monatskarte im 12er Abo für den gleichen Gültigkeitszeitraum eine Zusatzkarte für ein 2. Kennzeichen erworben werden. Siehe hierzu Pkt. 3.7 der Tarifbestimmungen.
Appears in 2 contracts
Sources: Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen