Common use of Zeitkarten Clause in Contracts

Zeitkarten. Zeitkarten gelten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum für beliebig viele Fahrten. Zeitkarten sind bei jeder Fahrt mitzu­ führen und auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen. Zeitkarten für Personen und Fahrrä­ der sind nur gültig, wenn auf der Vorderseite Vorname, Name und Anschrift unauslöschlich eingetragen sind. Bei motorisierten ein­/mehrspurigen Kleinfahrzeugen, Fahr­ zeugen bis einschließlich 3,5 t und Fahrzeugen von mehr als 3,5 t bis einschließlich 38 t ist beim Erwerb unverzüglich das amtliche Kennzeichen einzutragen. Die Zeitkarten gelten für das eingetragene Fahrzeug. Fahrkarten ohne eingetragenes Kennzeichen sind ungültig. Bei Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t kann als Ergänzung zur Jahreskarte/Monatskarte im 12er­ Abo für den gleichen Gültigkeitszeitraum eine Zusatzkarte für ein 2. Kennzeichen erworben werden. Siehe hierzu Pkt. 3.7 der Tarifbestimmungen.

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Sources: Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen Und Beförderungsbedingungen