Common use of Workshop Clause in Contracts

Workshop. 1 Inhalt 1) Einzelheiten zu dem Umfang, dem Leistungsort, den Fristen und Terminen sowie dem Skill-Level und der Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen “Einzelvertrag”. 2) Der Auftragnehmer wird in dem Workshop den Auftraggeber dabei unterstützen, die grundsätzlichen Funktionen und Eigenschaften der neu zu erstellenden oder zu bearbeitenden Software zu beschreiben. Dabei hat der Auftragnehmer die wesentlichen Funktionen und Eigenschaften der Standardsoftware dargelegt und im Hinblick auf - die zu erfüllenden Funktionalitäten sowie die Interoperabilität mit andere zum Betrieb des neuen Systems notwendiger Infrastruktur des Auftraggebers - informiert und die Einzelheiten soweit möglich erläutert. Ziel ist es, in dem Backlog den fachlichen Umfang der zu realisierenden User-Stories grob festzulegen. § 2 Beratungs- und Aufklärungspflichten 1) Der Auftraggeber hat die funktionalen und nichtfunktionalen Anforderungen im Hinblick auf die eigenen Unternehmensprozesse und solche prozessualen (nicht IT- technischen) Anforderungen, die sich aus seinen Anforderungen ergeben, in der für eine IT-technische Umsetzung notwendigen Detailtiefe formuliert, an den Auftragnehmer zu übermitteln. 2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Planung/ Konzipierung aber darauf hinweisen, ob sich aus der Umsetzung der Anforderungen evident technische Probleme im Hinblick auf die Realisierung ergeben können. § 3 Kein Kostenvoranschlag, unverbindliche Schätzung Angaben des Auftragnehmers zu den erforderlichen Ressourcen (Vergütung/ Zeitdauer/ Mitwirkungspflichten) sind nicht rechtlich verbindlich, sondern als Schätzwert zu verstehen. Die agile Projektmethodik verzichtet auf die Durchführung einer ausführlichen Planungsphase. Deshalb sind die Angaben keine Kostenvoranschläge. Wünscht der Auftraggeber, von dem Auftragnehmer verbindliche Aussagen über die für das nachfolgende Projekt erforderlichen Ressourcen zu erhalten, hat er dies bei der Beauftragung des Workshops anzugeben, damit eine ausreichend fundierte Analysephase durchgeführt werden kann. § 4 Eigenständige Vergütungspflicht Die Durchführung eines Workshops ist auch dann zu vergüten, wenn der Auftraggeber keine weiteren Leistungen beauftragt. § 632 III BGB wird abbedungen. § 5 Organisation 1) Die Parteien benennen einander jeweils bei Vertragsschluss die verantwortlichen Personen und deren Stellvertreter mit der Erklärung, dass diese Ansprechpersonen zur Abgabe bzw. Entgegennahme fachlicher Informationen berechtigt und bevollmächtigt sind und dazu, Willenserklärungen verbindlich abzugeben und zu empfangen. Diese sind in der Anlage AP zu dokumentieren. Nach einvernehmlicher Festlegung der beteiligten Personen können diese nur noch aus wichtigem Grund oder einvernehmlich ausgetauscht werden. 2) Zur Erfüllung und reibungslosen Abwicklung des Vertrages wird zu Projektbeginn ein Projektteam gebildet, dem Mitarbeiter beider Parteien angehören. Jede Partei benennt ein Mitglied, das insbesondere verantwortlich ist für die Koordination innerhalb des eigenen Teams und die Kommunikation mit der anderen Vertragspartei. § 6 Elementare Regelungen des agilen Verfahrens Die im Rahmen des „agilen Verfahrens“ von dem Auftragnehmer durchzuführenden Arbeiten dienen der Evaluierung der technischen Möglichkeiten zur Umsetzung der Anforderungen und berücksichtigen den Umstand, dass es bezüglich der abzubildenden internen Prozesse des Auftraggebers Unklarheiten bei der Beschreibung der Anforderungen (Soll-Zustand) geben kann, die sich erst im Projektverlauf klären lassen. Mit diesem Verfahren wird der Auftragnehmer die fachlichen Anforderungen des Auftraggebers unter Mitwirkung der KeyUser im Rahmen eines agilen Prozesses in den User-Stories - durch eine Konkretisierung der spezifischen Anforderungen und eine Herstellung von jeweils diese Anforderungen umsetzenden Versionen der Software - realisieren/ umsetzen. Elementar sind dabei zwei Punkte: 1) Erstens, dass der Auftraggeber sich darüber im Klaren ist, dass sich durch die Beauftragung einzelner Leistungen des Auftragnehmers das vorhandene Budget reduziert und der Auftragnehmer mit dem Abschluss des Vertrags nicht die Gewähr dafür übernommen hat, dass alle im Rahmen des Workshops erarbeiteten User- Stories mit dem Budget realisierbar sind. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber jeweils darüber unterrichten, welche Restsumme des Budgets noch für die erforderliche „Test- und Realisierungsphase“ zur Verfügung steht. 2) Zweitens, dass die Bearbeitung der User-Stories auf der Basis des Dienstvertragsrechts erfolgt (sic, ohne dass ein bestimmter Erfolg geschuldet ist). Einen Erfolg dafür, dass die erstellte Software den in den User-Stories formulierten Anforderungen des Auftraggebers entspricht, schuldet der Auftragnehmer nicht.

Appears in 3 contracts

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen