Wiederherstellbarkeit Musterklauseln

Wiederherstellbarkeit. Gewährleistung, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können.
Wiederherstellbarkeit. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können. Getroffene Maßnahmen: Die eingesetzten Systeme sind technisch redundant vorhanden. Der Datenbestand unterliegt einer regelmäßigen Sicherung. Es ist Sache des Kunden, seinen Datenbestand auf dem ihm überlassenen Speicherplatz selbst durch geeignete Sicherungsmaßnahmen vor Datenverlust zu schützen.
Wiederherstellbarkeit. ● Daten und Systeme können jederzeit aus Backups und Spiegelsystemen wiederhergestellt werden. Durch Virtualisierung der Infrastruktur muss keine Hardware wiederherstellbar sein.
Wiederherstellbarkeit. Gewährleistung, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können: • Regelmäßige Durchführung von Datensicherungen gemäß Sicherungskonzept • Regelmäßige Wiederherstellungstests (Rücksicherungen) • Duplizierung von Sicherungen und Lagerung außerhalb des RZ • Dokumentationen zum Recovery von Systemen und dem Wiederanlauf von Systemen • Notfallpläne für Störungsfälle • Regelmäßige Durchführung von Übungen zum Recovery von Systemen • Langzeitarchivierung/-recherche von Daten/Dokumenten gemäß der gesetzlichen Bestimmungen und den definierten Löschfristen
Wiederherstellbarkeit. Wie wird gewährleistet, dass personenbezogene Daten nach Sicherheitsvorfällen rasch wieder verfügbar und zugänglich sind?
Wiederherstellbarkeit. ● Für alle internen Systeme ist eine Eskalationskette definiert, die vorgibt wer im Fehlerfall zu informieren ist, um das System schnellstmöglich wiederherzustellen.
Wiederherstellbarkeit. Der Auftragsverarbeiter ergreift die folgenden Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die verwendeten Systeme im Falle eines Ausfalls wiederhergestellt werden können: • Es werden regelmäßig Wiederherstellungspunkte gespeichert, damit persönliche Daten wiederhergestellt werden können. • Wenn ein Laufwerk einen Hardwarefehler aufweist, wird es sicher gelöscht oder zerstört, bevor es zum Austausch oder zur Reparatur an den Hersteller zurückgeschickt wird.
Wiederherstellbarkeit. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können. Getroffene Maßnahmen: ― Die eingesetzten Systeme sind technisch redundant vorhanden.
Wiederherstellbarkeit. Allgemein KÜS-Verbund
Wiederherstellbarkeit. Maßnahmen, die gewährleisten, dass eingesetzte Systeme im Störungsfall wiederhergestellt werden können. Folgende Maßnahmen bestehen: Ein Datensicherungskonzept ist vorhanden und wird umgesetzt. Alle Systeme werden über Backupserver täglich gesichert.