Trennbarkeit Musterklauseln

Trennbarkeit. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können. Getroffene Maßnahmen:
Trennbarkeit. Gewährleistung, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können.
Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung, aus welchem Grund auch immer, nicht vollstreckbar sein, wird diese Bestimmung nur in dem Umfang umgestaltet, der notwendig ist, um sie vollstreckbar zu machen.
Trennbarkeit. Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach dem Zweck der Datenerhebung verwendet. Dies wird durch unterschiedliche Datenbanken sowie deren Tabellen sichergestellt.
Trennbarkeit. Gewährleistung, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können: • Trennung von Produktiv- Support- und Testsystemen • Logische Mandantentrennung • Getrennte Speicherung auf gesonderten Systemen (bzw. Datenträgern) • Speicherung in unterschiedlichen Tabellen gem. ERM bei Datenbankgestützten Systemen • Festlegung von Datenbankrechten • Anwendung dezidierter Berechtigungskonzepte
Trennbarkeit. Für den Fall, dass ein Gericht oder eine Behörde eine Bestimmung dieser Vereinbarung für unwirksam erklärt, beabsichtigen die Parteien, dass diese Vereinbarung so durchgeführt wird, als ob die unwirksame Bestimmung nicht vorhanden wäre, und dass jede teilweise wirksame Bestimmung in dem Maße durchgeführt wird, wie sie wirksam ist. Die Rechte und Rechtsmittel der Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung bestehen kumulativ. Jede Partei ist berechtigt, jedes ihrer Rechte ausüben und jedes ihrer Rechtsmittel im Rahmen dieser Vereinbarung zusammen mit allen anderen Rechten und Rechtsmitteln geltend zu machen, die ihr nach Anwendbarem Recht, nach Billigkeit oder nach den Finanzdienstleistungsbedingungen zur Verfügung stehen. Jede wesentliche Verletzung von Ziffer 7 oder Ziffer 8 der Allgemeinen Vertragsbedingungen durch eine Partei könnte einer geschädigten Partei einen nicht wiedergutzumachenden Schaden verursachen. In einem solchen Falle ist jede geschädigte Partei berechtigt, eine bestimmte Leistung oder einen Unterlassungsanspruch aufgrund der Verletzung geltend zu machen. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung und das gesamte Verständnis der Parteien in Bezug auf die Services dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen und Absprachen.
Trennbarkeit. Wenn eine gesamte oder ein Teil einer Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden wird, bleiben die übrigen Bestimmungen, sowie die Vereinbarung als solche davon unberührt.
Trennbarkeit. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personen- bezogene Daten getrennt verarbeitet werden können. Getroffene Maßnahmen: ― Beim Auftragnehmer erfolgt eine getrennte Verarbeitung und/oder Lagerung von Daten mit unterschiedlichen Verarbeitungszwecken. ― Beim Auftragnehmer existiert ein System von Befugnissen abgestufter Zugriffsberechtigungen durch die Beschäftigten in den Abteilungen Technik (Administration), Support, Verwaltung und Kunden- buchhaltung.
Trennbarkeit. Das Trennungsgebot umfasst Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobenen personenbezogene Daten getrennt verarbeitet werden können. Personenbezogene Daten, die Gegenstand einer Auftragsverarbeitung gemäß Hauptvertrag sind, werden nicht auf den IT-Systemen der CANCOM gespeichert. Insoweit stellt der Auftraggeber die Einhaltung des Trennungsgebotes in seinem Verantwortungsbereich und auf den von ihm verantworteten IT-Systemen sicher.
Trennbarkeit. Die Bestimmungen in dieser Vereinbarung und den beiliegenden Auflistungen sind trennbar. Falls eine Bestimmung in dieser Vereinbarung oder den beiliegenden Auflistungen für ungültig, illegal oder undurchführbar gehalten wird, ist diese Bestimmung in diesem Ausmaß als vernachlässigbar zu erachten und nicht Teil dieser Vereinbarung. Die Gültigkeit, Gesetzmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen soll in keiner Weise davon betroffen oder eingeschränkt werden, und soll bis zum maximalen, vom Gesetz zulässigen Ausmaß gültig und durchführbar sein.