Weitere Verträge. Im Falle der Vertragsauflösung gem. 4. ALB kann PORSCHE auch andere Verträge mit dem Kunden auflösen bzw. Kredite fällig stellen, sofern das Festhalten an der jeweiligen Vertragsbeziehung die Rechtsposition von PORSCHE gefährden würde.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen