Weitere Beschränkungen Musterklauseln

Weitere Beschränkungen. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Ergebnisse von Benchmarking oder anderen Leistungs-, Evaluierungs- oder Testläufe oder sonstiger an der Software durchgeführter Tests offenzulegen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software nicht fehlertolerant ist und nicht für die Nutzung oder den Weiterverkauf als Online-Steuerung in einem gefährlichen Umfeld geeignet ist, dass eine absolut störungssichere Leistung erfordert, und ist infolgedessen nicht berechtigt, die Software (a) zur Online-Steuerung von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigations- oder Flugzeugkommunikationssystemen; (b) für die Planung, den Bau, den Betrieb oder die Instandhaltung jeglicher nukleartechnischer Einrichtungen; (c) für medizinische bzw. chirurgische Anwendungen; oder (d) für jegliche sonstige Anwendungen zu nutzen, bei der ein Ausfall zu Personenschäden oder Todesfällen führen könnte. Außer im gesetzlich ausdrücklich zulässigen Umfang ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, die Software zu ändern, anzupassen, zu übersetzen, durch Reverse-engineering umzuwandeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu dechiffrieren, zu portieren, die Funktionalität nachzubauen, umzukompilieren, umzuassemblieren oder zu versuchen, den Quellcode, zugrunde liegende Strukturen, Ideen oder Algorithmen der Software auf irgendeine Weise zu entschlüsseln, zu reduzieren oder andere Maßnahmen zu ergreifen, um vertrauliche Informationen oder Betriebsgeheimnisse in der Software zu entschlüsseln.
Weitere Beschränkungen. Sie sind nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu vermieten, zu verleihen, zu verleasen oder in sonstiger Weise zu übertragen. Zurückentwickeln (Reverse engineering), Dekompilieren und Entassemblieren der Software sind nicht gestattet.
Weitere Beschränkungen. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Ergebnisse von Benchmarking oder anderen Leistungs-, Evaluierungs- oder Testläufe oder sonstiger an der Software durchgeführter Tests offenzulegen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Software nicht fehlertolerant ist und nicht für die Nutzung oder den Weiterverkauf als Online-Steuerung in einem gefährlichen Umfeld geeignet ist, dass eine absolut störungssichere Leistung erfordert, und ist infolgedessen nicht berechtigt, die Software (a) zur Online-Steuerung von Flugzeugen, Flugverkehr, Flugzeugnavigations- oder Flugzeugkommunikationssystemen; (b) für die Planung, den Bau, den Betrieb oder die Instandhaltung jeglicher nukleartechnischer Einrichtungen; (c) für medizinische bzw. chirurgische Anwendungen; oder (d) für jegliche sonstige Anwendungen zu nutzen, bei der ein Ausfall zu Personenschäden oder Todesfällen führen könnte.
Weitere Beschränkungen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich:
Weitere Beschränkungen. Sie dürfen die Claris Software nicht verleihen, vermieten, verleasen, verkaufen, weiterverbreiten oder unterlizenzieren und keine Dienstleistungen, die über die Claris Software verfügbar sind, in einer nicht erlaubten Weise nutzen.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………