Weiterbildung. 1Die Arbeitgeberin fördert die Weiterbildung der Mitarbeitenden aktiv. Die Verantwortung für die Weiterbildung liegt gemeinsam bei den Mitar- beitenden und den Vorgesetzten. 2Die Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Weiterbil- dung den sich ändernden beruflichen Verhältnissen und Anforderungen anzupassen. 3Von der Arbeitgeberin angeordnete Weiterbildungen werden als Arbeits- zeit angerechnet und finanziert.
Appears in 5 contracts
Sources: Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag, Gesamtarbeitsvertrag
Weiterbildung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin fördert die berufliche Weiterbildung der aller Mitarbeitenden aktivin angemessener Weise methodisch, finanziell und/oder mit Zeit. Die Verantwortung Verant- wortung für die berufliche Weiterbildung liegt gemeinsam bei den Mitar- beitenden Mitarbei- tenden und den Vorgesetzten. 2Die .
2 Die Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Weiterbil- dung Weiterbildung den sich ändernden beruflichen Verhältnissen und Anforderungen anzupassen. 3Von 3 Von der Arbeitgeberin angeordnete Weiterbildungen werden vollständig als Arbeits- zeit Arbeitszeit angerechnet und finanziert.
Appears in 1 contract
Sources: Gesamtarbeitsvertrag
Weiterbildung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin fördert die Weiterbildung der Mitarbeitenden aktiv. Die Verantwortung für die Weiterbildung liegt gemeinsam bei den Mitar- beitenden Mitarbeitenden und den Vorgesetzten. 2Die .
2 Die Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Weiterbil- dung Weiterbildung den sich ändernden beruflichen Verhältnissen und Anforderungen anzupassen. 3Von 3 Von der Arbeitgeberin angeordnete Weiterbildungen werden als Arbeits- zeit Arbeitszeit angerechnet und finanziert.
Appears in 1 contract
Sources: Gesamtarbeitsvertrag
Weiterbildung. 1Die 1 Die Arbeitgeberin fördert die berufliche Weiterbildung der aller Mitarbeitenden aktivin angemessener Weise methodisch, finanziell und/oder mit Zeit. Die Verantwortung Verantwor- tung für die berufliche Weiterbildung liegt gemeinsam bei den Mitar- beitenden Mitarbeitenden und den Vorgesetzten. 2Die Führungspersonen.
2 Die Mitarbeitenden sind berechtigt und verpflichtet, sich durch Weiterbil- dung Weiterbildung den sich ändernden beruflichen Verhältnissen und Anforderungen anzupassen. 3Von 3 Von der Arbeitgeberin angeordnete Weiterbildungen werden vollständig als Arbeits- zeit Arbeitszeit angerechnet und finanziert.
Appears in 1 contract
Sources: Gesamtarbeitsvertrag