Common use of Video Clause in Contracts

Video. 1 Business Internet 0 Residential Internet Tabelle 3: p-bit Marking Übersicht 3.2.1.1 p-Bit Marking Backhaulleistung Residential 3.2.1.2 p-Bit Marking Backhaulleistung Business 3.2.1.3 Dienst-und Serviceklassenparameter 1) p-bit Marking für High Priority 2) Bezogen auf 512 Byte Framesize 3) Weist A1 dem V-P nach, dass eine Frame Loss Ratio in der LP-Qualität von < 0,17% regional ausschließlich deshalb nicht einzuhalten war, weil äußere Störquellen vorhanden sind oder sich die Hausverkabelung des Endkunden oder die Abschlusseinrichtung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, gilt für die Frame Loss Ratio in der LP-Qualität ein Wert von < 0,22% regional). 4) one way delay bezogen auf 128 Byte Framesize 5) gemäß RFC 3393; bezogen auf 512 Byte Framesize 6) relevant bei Serviceweiterleitung (Reroutingzeit im Netz bei Ausfall eines Netzelementes) 7) bestellte logische Bandbreite: HP+ LP = Summenbandbreite 8) Wird die Verkehrsweiterleitung innerhalb einer Region durch den V-P auf glasfaserbasierender Basis von A1 in Anspruch genommen (gesonderte Vereinbarung erforderlich), dann werden zu den Frame Delay Werten jeweils 2 ms dazu addiert. 9) Bei einer Verkehrsweiterleitung bleiben diese Werte unverändert. 10) Wird bei die Verkehrsweiterleitung innerhalb einer Region durch den V-P auf glasfaserbasierender Basis von A1 in Anspruch genommen (gesonderte Vereinbarung erforderlich), bleiben die Werte unverändert wenn im Rahmen der Verkehrsweiterleitung ausreichend CIR (Commited Information Rate – Bandbreite für HP) zur Verfügung steht. Die Qualitätsparameter von HP und LP beziehen sich auf die Übertragungsstrecke vom Übergabestandort von A1 an dem der Verkehr vom V-P übernommen wird bis zur Anschlussdose. Die Werte in Tabelle 4 beziehen sich pro Backhaulleistung Typ auf einen Durchrechnungszeitraum von sieben (7) Tagen. Diese Qualitätsparameter können seitens A1 nur dann eingehalten werden, wenn vom V-P bei der Verkehrsübergabe die Backhaulleistung Bandbreite je Standort nicht überschritten wird bzw. im Rahmen einer Verkehrsweiterleitung ausreichend HP-Bandbreite bzw. CIR (Commited Information Rate) zur Verfügung steht. Jede Überschreitung eines QoS Wertes (Durchrechnungszeitraum sieben Tage) wird pro Backhaulleistung Typ einer verminderten Verfügbarkeit gemäß Anhang 4, Entstörung, Punkt 8, von 0,05 % gleichgestellt. Unabhängig vom Durchrechnungszeitraum von 7 Tagen kann der V-P akut auftretende Servicebeeinträchtigungen pro Backhaulleistung Typ als Störung einmelden. In diesem Fall wird seitens A1 eine ad hoc Messung durchgeführt. Ergibt sich aus dieser eine Überschreitung der in Tabelle 4 angeführten Qualitätswerte, so wird die gemeldete Servicebeeinträchtigung als Störung bewertet und behandelt. Mittels Service-Policy am Netzknoten von A1 wird sichergestellt, dass der V-P mit den gesendeten Daten-Frames pro Backhaulleistung Typ die Backhaulleistung Bandbreite je Standort nicht überschreitet. Die MTU-Size ist abhängig von der eingesetzten Hard- und Software Kombination von A1. A1 bietet derzeit bei FTTB und FTTH zumindest eine Framesize von 1580 Byte an. Sendet der V-P Daten-Frames mit einem p-bit Marking im S-Tag, das weder für HP noch für LP vorgesehen ist, werden diese Daten-Frames im Netz von A1 ummarkiert, und zwar p-bit Marking 2 und 3 auf 1 und p-bit Marking 6 und 7 auf 5. Der V-P Multicast-Traffic wird im Netz der A1 transparent transportiert. Das Netz Equipment (DSLAM, L2-Knoten) von A1 nimmt nicht an der V-P-Multicastfunktion teil. Die Anzahl der lernbaren MAC-Adressen am DSLAM pro Anschlussleitung ist seitens A1 je logischer Verbindung mit 8 begrenzt (in Summe daher: 32 MAC-Adressen). Die 9. MAC- Adresse (je logischer Verbindung) wird am DSLAM nicht mehr gelernt und somit wird kein Traffic auf diese MAC Adresse zugestellt. Der Timer, wie lange eine MAC-Adresse im Speicher am DSLAM erhalten bleibt, ist auf 4 Stunden eingestellt. Nach Ablauf der vier Stunden ist die gelernte MAC-Adresse aus dem Speicher des DSLAM gelöscht. Auf Nachfrage des V-P ist anschlussbezogen im Einzelfall und gegen ein zusätzliches Entgelt gemäß Anhang 3 eine höhere Anzahl (als 8 je logischer Verbindung) an MAC Adressen, nämlich maximal bis zu 12 MAC Adressen für eine logische Verbindung, möglich, sofern technisch und betrieblich verfügbar. Diesbezügliche Nachfragen können vom V-P per E-Mail an das in der Kontaktliste (Beilage 1 zum Betrieblichen Handbuch) angeführte Postfach übermittelt werden.

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Sources: VHCN Einzellösung Vertrag, VHCN Einzellösung Vertrag

Video. 1 Business Internet 0 Residential Internet Tabelle 3: p-bit Marking Übersicht 3.2.1.1 p-Bit Marking Backhaulleistung Residential 3.2.1.2 p-Bit Marking Backhaulleistung Business 3.2.1.3 Dienst-und Serviceklassenparameter 1) p-bit Marking für High Priority 2) Bezogen auf 512 Byte Framesize 3) Weist A1 dem VP-P AG nach, dass eine Frame Loss Ratio in der LP-Qualität von < 0,17% regional ausschließlich deshalb nicht einzuhalten war, weil äußere Störquellen vorhanden sind oder sich die Hausverkabelung des Endkunden oder die Abschlusseinrichtung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, gilt für die Frame Loss Ratio in der LP-Qualität ein Wert von < 0,22% regional). 4) one way delay bezogen auf 128 Byte Framesize 5) gemäß RFC 3393; bezogen auf 512 Byte Framesize 6) relevant bei Serviceweiterleitung (Reroutingzeit im Netz bei Ausfall eines Netzelementes) 7) bestellte logische Bandbreite: HP+ LP = Summenbandbreite 8) Wird die Verkehrsweiterleitung innerhalb einer Region durch den VP-P AG auf glasfaserbasierender Basis von A1 in Anspruch genommen (gesonderte Vereinbarung erforderlich), dann werden zu den Frame Delay Werten jeweils 2 ms dazu addiert. 9) Bei einer Verkehrsweiterleitung bleiben diese Werte unverändert. 10) Wird bei die Verkehrsweiterleitung innerhalb einer Region durch den VP-P AG auf glasfaserbasierender Basis von A1 in Anspruch genommen (gesonderte Vereinbarung erforderlich), bleiben die Werte unverändert wenn im Rahmen der Verkehrsweiterleitung ausreichend CIR (Commited Information Rate – Bandbreite für HP) zur Verfügung steht. Die Qualitätsparameter von HP und LP beziehen sich auf die Übertragungsstrecke vom Übergabestandort von A1 an dem der Verkehr vom VP-P AG übernommen wird bis zur Anschlussdose. Die Werte in Tabelle 4 beziehen sich pro Backhaulleistung Typ auf einen Durchrechnungszeitraum von sieben (7) Tagen. Diese Qualitätsparameter können seitens A1 nur dann eingehalten werden, wenn vom VP-P AG bei der Verkehrsübergabe die Backhaulleistung Bandbreite je Standort nicht überschritten wird bzw. im Rahmen einer Verkehrsweiterleitung ausreichend HP-Bandbreite bzw. CIR (Commited Information Rate) zur Verfügung steht. Jede Überschreitung eines QoS Wertes (Durchrechnungszeitraum sieben Tage) wird pro Backhaulleistung Typ einer verminderten Verfügbarkeit gemäß Anhang 4, Entstörung, Punkt 8, von 0,05 % gleichgestellt. Unabhängig vom Durchrechnungszeitraum von 7 Tagen kann der VP-P AG akut auftretende Servicebeeinträchtigungen pro Backhaulleistung Typ als Störung einmelden. In diesem Fall wird seitens A1 eine ad hoc Messung durchgeführt. Ergibt sich aus dieser eine Überschreitung der in Tabelle 4 angeführten Qualitätswerte, so wird die gemeldete Servicebeeinträchtigung als Störung bewertet und behandelt. Mittels Service-Policy am Netzknoten von A1 wird sichergestellt, dass der VP-P AG mit den gesendeten Daten-Frames pro Backhaulleistung Typ die Backhaulleistung Bandbreite je Standort nicht überschreitet. Die MTU-Size ist abhängig von der eingesetzten Hard- und Software Kombination von A1. A1 bietet derzeit bei FTTB und FTTH zumindest eine Framesize von 1580 Byte an. Sendet der VP-P AG Daten-Frames mit einem p-bit Marking im S-Tag, das weder für HP noch für LP vorgesehen ist, werden diese Daten-Frames im Netz von A1 ummarkiert, und zwar p-bit Marking 2 und 3 auf 1 und p-bit Marking 6 und 7 auf 5. Der VP-P AG Multicast-Traffic wird im Netz der A1 transparent transportiert. Das Netz Equipment (DSLAM, L2ZAG-Knoten) von A1 nimmt nicht an der VP-PAG-Multicastfunktion teil. Die Anzahl der lernbaren MAC-Adressen am DSLAM pro Anschlussleitung ist seitens A1 je logischer Verbindung mit 8 begrenzt (in Summe daher: 32 MAC-Adressen). Die 9. MAC- Adresse (je logischer Verbindung) wird am DSLAM nicht mehr gelernt und somit wird kein Traffic auf diese MAC Adresse zugestellt. Der Timer, wie lange eine MAC-Adresse im Speicher am DSLAM erhalten bleibt, ist auf 4 Stunden eingestellt. Nach Ablauf der vier Stunden ist die gelernte MAC-Adresse aus dem Speicher des DSLAM gelöscht. Auf Nachfrage des VP-P AG ist anschlussbezogen im Einzelfall und gegen ein zusätzliches Entgelt gemäß Anhang 3 eine höhere Anzahl (als 8 je logischer Verbindung) an MAC Adressen, nämlich maximal bis zu 12 MAC Adressen für eine logische Verbindung, möglich, sofern technisch und betrieblich verfügbar. Diesbezügliche Nachfragen können vom VP-P AG per E-Mail an das in der Kontaktliste (Beilage 1 zum Betrieblichen Handbuch) angeführte Postfach übermittelt werden.

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Sources: Standardangebot Betreffend Den VHCN Zugang in Geförderten Ausbaugebieten