Video Musterklauseln
Video. 1 Business Internet 0 Residential Internet Tabelle 3: p-bit Marking Übersicht
3.2.1.1 p-Bit Marking Backhaulleistung Residential
3.2.1.2 p-Bit Marking Backhaulleistung Business
3.2.1.3 Dienst-und Serviceklassenparameter
1) p-bit Marking für High Priority
2) Bezogen auf 512 Byte Framesize
3) Weist A1 dem V-P nach, dass eine Frame Loss Ratio in der LP-Qualität von < 0,17% regional ausschließlich deshalb nicht einzuhalten war, weil äußere Störquellen vorhanden sind oder sich die Hausverkabelung des Endkunden oder die Abschlusseinrichtung nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden, gilt für die Frame Loss Ratio in der LP-Qualität ein Wert von < 0,22% regional).
4) one way delay bezogen auf 128 Byte Framesize
5) gemäß RFC 3393; bezogen auf 512 Byte Framesize
6) relevant bei Serviceweiterleitung (Reroutingzeit im Netz bei Ausfall eines Netzelementes)
7) bestellte logische Bandbreite: HP+ LP = Summenbandbreite
8) Wird die Verkehrsweiterleitung innerhalb einer Region durch den V-P auf glasfaserbasierender Basis von A1 in Anspruch genommen (gesonderte Vereinbarung erforderlich), dann werden zu den Frame Delay Werten jeweils 2 ms dazu addiert.
9) Bei einer Verkehrsweiterleitung bleiben diese Werte unverändert.
10) Wird bei die Verkehrsweiterleitung innerhalb einer Region durch den V-P auf glasfaserbasierender Basis von A1 in Anspruch genommen (gesonderte Vereinbarung erforderlich), bleiben die Werte unverändert wenn im Rahmen der Verkehrsweiterleitung ausreichend CIR (Commited Information Rate – Bandbreite für HP) zur Verfügung steht. Die Qualitätsparameter von HP und LP beziehen sich auf die Übertragungsstrecke vom Übergabestandort von A1 an dem der Verkehr vom V-P übernommen wird bis zur Anschlussdose. Die Werte in Tabelle 4 beziehen sich pro Backhaulleistung Typ auf einen Durchrechnungszeitraum von sieben (7) Tagen. Diese Qualitätsparameter können seitens A1 nur dann eingehalten werden, wenn vom V-P bei der Verkehrsübergabe die Backhaulleistung Bandbreite je Standort nicht überschritten wird bzw. im Rahmen einer Verkehrsweiterleitung ausreichend HP-Bandbreite bzw. CIR (Commited Information Rate) zur Verfügung steht. Jede Überschreitung eines QoS Wertes (Durchrechnungszeitraum sieben Tage) wird pro Backhaulleistung Typ einer verminderten Verfügbarkeit gemäß Anhang 4, Entstörung, Punkt 8, von 0,05 % gleichgestellt. Unabhängig vom Durchrechnungszeitraum von 7 Tagen kann der V-P akut auftretende Servicebeeinträchtigungen pro Backhaulleistung Typ als Störung einm...
Video. Mittels eines Browsers, der die WebRTC Technologie unterstützt, kann das Bild der Videokamera eines Beraters/Teilnehmers an den Teilnehmer/Berater übertragen werden. Unterstützt werden bis zu einem Berater und einem Teilnehmer.
Video. <50 <5 <0,001 n.e. <1 <0,001 <100 n.d. n.d. <100 <5 n.d. Die genaue Ausprägung im Umgang mit Multicast traffic wird bei Bedarf mit dem jeweiligen ISP gemeinsam mit dem ANB abgestimmt und festgelegt. Dem Service Provider werden am NNI Tagged Frames übergeben, wobei die Auftrennung der Services in unterschiedlichen VLANs erfolgt. Die Farben Rot, Orange und Grün repräsentieren die unterschiedlichen Services. Die xx im VLAN Tag repräsentieren den jeweiligen Service Provider. Beim Netzwerkübergang zum Provider werden alle Frames mit VLAN Tags gemäß VLAN Kon- zept übergeben. Beim Netzwerkübergang zum Kunden CPE kann der Service Provider mitteilen, welches VLAN als Native VLAN (Untagged) konfiguriert werden soll. Die restlichen VLANs, sofern vorhanden, werden mit VLAN Tags übergeben. Die DHCP Option 82 (Agent Information Option) ist auf allen Service-VLANs aktiviert und setzt sich aus zwei Suboptionen zusammen, der Agent Circuit ID und der Agent Remote ID. Eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Einstellung am vorbezeichneten Übergabe- punkt kann frühestens nach Ablauf von 6 Monaten ab Umsetzung der vereinbarten Qualitäts- parameter und nur mit Zustimmung des ANB geändert werden.
Video. Kategoriebeschreibung: Geeignete Einsendungen sind Beispiele für Film- oder Live-Aktionen, die demonstrieren, wie Adobe-Tools bei der Postproduktions-Videobearbeitung verwenden wurden. Die Einsendungen können beliebige Kombinationen von computergenerierten Grafiken, visuellen Effekten oder digitalen Reproduktionen von Bildern enthalten.
Video. Technische Aspekte ▪ 1 Dubmaster aller Sprachfassungen in professionellem Format (vorzugsweise BetaDigital oder BetaSp, BetaSX, DVCpro) oder MPEG2 15 Mb/s MP@ML oder H264 Hip level 3 mit 10 Mb/s. Endverbraucherformate werden nicht akzeptiert. ▪ Jeder Fassung muss ein Titel vorangestellt werden ▪ Unterschiedliche Fassungen auf einem Band sind durch Schwarzaufnahmen zu trennen ▪ Eindeutige Beschreibung der Soundtracks ▪ Internationale Tonstreifen müssen abgemischt sein ▪ Angabe der Dauer des Produkts ▪ Bänder sind klar zu kennzeichnen (Titel, Produzent, ▇▇▇▇▇, Soundtracks) Metadaten Detaillierte Informationen auf Englisch und/oder Französisch: ▪ Produktart: Video News Release, Dokumentation, Archivaufnahmen, Clips … ▪ Titel ▪ Originaltitel (falls abweichend) ▪ Sprachfassungen ▪ Produzent ▪ Regisseur ▪ Produktionsort ▪ Enddatum der Produktion ▪ Veranstaltungsort ▪ Drehbeginn ▪ Drehende ▪ Anfangsdatum für die Verbreitung (wenn die Verbreitung erst ab einem bestimmten Datum erlaubt ist) ▪ Enddatum für die Verbreitung (wenn das Video nach einem bestimmten Datum nicht mehr verbreitet werden darf) ▪ Zusammenfassung ▪ Drehbuch oder Shotlist mit Namen und Funktionen der gefilmten Personen und klarer Kennzeichnung (z. B.: von links nach rechts; zweiter von links; usw.) ▪ Links zum Urheberrechtshinweis, andere hilfreiche Informationen/Website, GD-Website, auf der das Produkt angesehen oder heruntergeladen werden kann Copyright ▪ Im Rahmen eines Dienstleistungsrahmenvertrags realisierte Videos: Kopie des unterzeichneten Dienstleistungsrahmenvertrags und der unterzeichneten Sondervereinbarung. Der Vertrag muss die Copyright- Standardklausel (siehe Anhang 1) enthalten. ▪ Videos und Videosequenzen, die von Dritten (Agenturen, Archiven usw.) außerhalb eines Rahmenvertrags erworben wurden: Kopie der unterzeichneten Rechteübertragung (siehe Anhang 2) ▪ Gefilmte Personen: unterzeichneter Model-Release-Vertrag für alle Personen des nicht-öffentlichen Lebens. Im Falle von Kindern muss der Model-Release-Vertrag von ihren Eltern unterzeichnet werden. (Text des Model-Release-Vertrags siehe Anhang 3) ▪ Fotografierte Kunstwerke: klare Kennzeichnung (Autor, Titel) und unterzeichnete Vereinbarung zur Veröffentlichung ▪ Rechte Dritter (Musik, Bilder): detaillierte Informationen (Autor, Titel) und Kopie der Erklärung und Zahlung an die entsprechende Verwertungsgesellschaft ▪ Standortlizenz und Freigabevereinbarung für Objekte, wo zutreffend
Video. Abzurechnen zur Kennzeichnung einer Krankenbehandlung über Videokonsultation. Bzgl. Umsetzung dieser Positionen in Ihrer Software empfehlen wir mit dem zuständigen Hersteller vorab Kontakt aufzunehmen. Wird die telemedizinische Leistung abgebrochen – z.B. wegen technischer Probleme – kann die Leistung nur verrechnet werden, wenn die bis zur Unterbrechung erbrachte Leistung zweckmäßig durchgeführt werden konnte und damit von medizinischem Nutzen ist. Die Erbringung telemedizinischer Leistungen kann unbegrenzt mit Stecken der O-Card abgerechnet werden. Wird die O-Card bereits bei der Terminabstimmung zur Prüfung des Leistungsanspruchs verwendet, muss der Vertragsarzt für eine Stornierung sorgen, wenn die telemedizinische Leistung dann nicht erbracht wird.
Video. 1 Business Internet 0 Residential Internet Das Verhalten der Daten-Frames zueinander kann mit folgender Grafik veranschaulicht werden: leer p-Bit 5,4: Zustellung mit HP Qualität p-Bit 0,1: Zustellung mit LP Qualität p-Bit 2,3,6,7: Remarking auf LP Im Detail gilt: • 50 % der bestellten Bandbreite pro DSLAM werden mit der High Priority (HP) Qualität gemäß der unten angeführten Tabelle 2 (Dienst- und Serviceklassenparameter) garantiert. • Bis zu 100 % der bestellten Bandbreite pro DSLAM können mit Low Priority Qualität (LP) gemäß der unten angeführten Tabelle 2 genutzt werden, wenn die Bandbreite mit High Priority nicht genutzt wird. • Wird das 50%ige Limit, das für die High Priority Qualität zur Verfügung steht, überschritten, werden die diesen Wert übersteigenden Daten-Frames verworfen (4-markierte vor 5). • In der Low Priority Qualität wird ebenfalls 0 vor 1 verworfen. • Bei P-bits mit der Markierung 2,3,6 und 7 erfolgt ein Remarking auf p-bit 0. Dienst Attribute Parameter S-VLAN-ID Range 10 – 2009 C-VLAN-ID Range 100 - 300 maximale Anzahl von MAC-Addressen 12 C-VLAN ID Preservation (802.1q) Nein, weil C-VLAN ID bei Endkunden immer VLAN 31 C-VLAN CoS Preservation (802.1p) Ja, weil p-bit Marking-Transparenz bei C-VLAN gegeben CoS Identifier (High Priority = HP) 1) 5, 4 Frame Loss Ratio 2) HP < 0,05 % LP < 0,2 % Frame Delay 2)3) HP < 15 ms LP < 50 ms Frame Delay Variation 2)4) HP < 5 ms Restauration Time 5) < 1 s max. Framesize (bei Layer 3 MTU-Size 1500 Byte) 1522 / 1526 Bandwidth Profile 6) HP = bis zu 50% der bestellten Bandbreite je DSLAM LP = bis zu 100% der bestellten Bandbreite je DSLAM, wenn HP nicht genutzt wird
1) p-bit Marking für High Priority, alle anders markierten Daten-Frames werden mit niedriger Priorität (Low Priority = LP) transportiert
2) jeweils für High- und Low Priority traffic
3) one way delay bezogen auf 128 Byte Framesize
4) gemäß RFC 3393
5) relevant bei Serviceweiterleitung (Reroutingzeit im Netz bei Ausfall eines Netzelementes)
6) bestellte logische Bandbreite: HP+ LP= Summenbandbreite Die Qualitätsparameter von HP und LP beziehen sich auf die Übertragungsstrecke vom Hauptverteilerstandort, (in dem die jeweiligen DSLAMs aggregiert sind), an dem der Verkehr vom PVE übernommen wird, bis zur Anschlussdose. Die max. MTU-Size ist abhängig von der eingesetzten Hardware der A1TA und bietet derzeit eine Framesize von 1522 (gültig für Endkundenequipment) bzw. 1526 (gültig für die VE- Verkehrs-übergabe). Sofern die eingesetzte Hardware ein...
Video. L2 L1/L2 Integrationsworkshop (auf Anfrage im Bestell- formular) ja
Video. Jegliches angeliefertes Videomaterial muss den folgenden Mindeststandards bzgl. Bitrate & Auflösung entsprechen. Höhere Werte bzw. Qualitätsstufen sind natürlich möglich und erwünscht: Datenrate: Mindestens 50Mbit CBR Bildwechselfrequenz: 25 fps (progressiv) oder in 50 Halbbilder (interlaced) Halbbilder: Interlaced Upper Field Größe: 1920x1080 Square Pixels („Full HD“) Datei-Container: MXF OP1a oder MOV Codec: XDCAM HD 422 / Apple PRORES HQ / XAVC-Intra / Animation / PNG, TIFF oder PSD Einzelbildsequenzen Größe: 1920x1080 Square Pixels („Full HD“) Diverse RAW Formate wie z.B: REDRAW / Sony Raw / ARRIRAW / DNG Raw sind nach Absprache auch möglich. Bei gedrehtem Bildmaterial sind grundsätzlich immer die originalen Kameradaten anzuliefern. Progressives Material wird einem vergleichbaren interlaced vorgezogen.
Video. Computer für therapeutische Mittel
