V-P Modems Musterklauseln
V-P Modems. Die Bereitstellung des Endkunden Modems erfolgt durch den V-P. Er sorgt dafür, dass das Modem, passend zur jeweiligen Anschlusstechnologie, rechtzeitig bei Herstellung der VHCN-Services sowie bei der Umstellung auf ein VHCN-Service bei seinem Endkunden vor Ort zur Verfügung steht. Die Modems werden von A1 vor Ort nicht in Betrieb genommen und auch nicht konfiguriert. Detaillierte Regelungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Modems sind in Anhang 5 V-P Modems enthalten.
