Verzicht Musterklauseln

Verzicht. Das Versäumnis, eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und einer Vereinbarung durchzusetzen, oder das Versäumnis, eine Kündigungsoption auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmungen und berührt nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer dieser Vereinbarungen oder ein Teil davon oder das Recht danach, jede einzelne Bestimmung durchzusetzen.
Verzicht. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieses Vertrags durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung. Jede Verzichtserklärung muss schriftlich erfolgen und von der Verzichtspartei unterzeichnet werden.
Verzicht. Sofern ROSEN auf die Durchsetzung oder strikte Einhaltung der Festlegungen, Bestimmungen oder Bedingungen in den Vertragsdokumenten verzichtet, bedeutet dies keinen generellen Verzicht auf diese Bedingungen oder auf das Recht von ROSEN zur Inanspruchnahme der entsprechenden Behelfe bei Verletzung von Festlegungen, Bestimmungen oder Bedingungen.
Verzicht. Weder aus einem Verhalten noch aus einer Nichtdurchsetzung oder Nichtausübung von Rechten aus diesem Vertrag kann ein Verzicht abgeleitet werden, und jeder Verzicht ist nur gültig, wenn dieser schriftlich vorgelegt wird und von einem entsprechend ermächtigten Vertreter in Namen der Partei, welcher der Verzicht unterstellt wird, unterzeichnet wurde.
Verzicht. Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Vertragspartei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels stellt keinen Verzicht auf diese Rechte oder auf das Recht dar, diese später geltend zu machen.
Verzicht. Soweit eine Partei nicht auf der unbedingten Erfüllung von Regelungen, Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung besteht, gilt dies nicht als Verzicht auf die Einhaltung dieser Vereinbarung in der Zukunft, und die Regelungen, Bedingungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben uneingeschränkt in Kraft und wirksam. Der Verzicht einer Partei auf eine Klausel oder Bestimmung dieser Vereinbarung wird zu gleich welchem Zweck unwirksam, sofern eine derartige Verzichtserklärung nicht schriftlich und mit Unterschrift der Partei vorliegt. Der Verzicht einer Partei bei einer Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei gilt nicht als fortgesetzter Verzicht im Hinblick auf diese Verletzung oder als Verzicht auf alle anderen Verletzungen derselben oder anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Verzicht. Das Versäumnis einer Partei, eine Bestimmung aus diesem Vertrag durchzusetzen oder verspätet durchzusetzen, gilt weder als Verzicht auf das Recht, diese Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen, noch als Verzicht auf das Recht, eine andere Bestimmung aus diesem Vertrag durchzusetzen. Ein Verzicht ist nur dann wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet wird.
Verzicht. Wenn Autodesk eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzt, hat dies keine Auswirkungen auf das Recht von Autodesk zur Durchsetzung der anderen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die zukünftige Durchsetzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verzicht. Das Versäumnis, eine Bestimmung dieses Vertrages durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung.