Verstöße. Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Damit ist die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ und anderen Programmen auf schulischen und IServ auf privaten Geräten nicht mehr möglich. Im Fall des Verdachts der unzulässigen Nutzung der Kommunikationsplattform, insbesondere Im Fall des Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, kann die Schulleitung im erforderlichen Umfang folgende Maßnahmen durchführen: - Auswertung der System-Protokolldaten, - Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen Protokolldaten, - Inaugenscheinnahme von Inhalten der E-Mail- und Chat-Kommunikation. Welche Protokoll- oder Nutzungsdaten zur Aufklärung des Vorgangs ausgewertet werden, entscheidet im jeweiligen Einzelfall die Schulleitung.
Appears in 1 contract
Sources: Nutzungsvereinbarung
Verstöße. Im Fall von Verstößen gegen die Nutzungsordnung kann das Konto gesperrt werden. Damit ist die Die Nutzung schulischer Computer sowie die Nutzung von IServ und anderen Programmen auf schulischen und IServ auf privaten Geräten ist dann nicht mehr möglich. Im Fall des Verdachts Die Schulleitung kann nur durch Aufforderung von Ermittlungsbehörden, (z.B. der unzulässigen Nutzung der KommunikationsplattformPolizei), insbesondere Iim Fall des Verdachts auf Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, kann die Schulleitung folgenden Maßnahmen im erforderlichen Umfang folgende Maßnahmen durchführen: - • Auswertung der System-Protokolldaten, - • Auswertung der im Zusammenhang mit der Internetnutzung entstandenen Protokolldaten, - • Inaugenscheinnahme von Inhalten der E-Mail- Mail-und Chat-Kommunikation. Welche Protokoll- Protokoll-oder Nutzungsdaten zur Aufklärung des Vorgangs ausgewertet werden, entscheidet im jeweiligen Einzelfall die SchulleitungErmittlungsbehörde. Weitere schulische Maßnahmen (erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen) sind möglich.
Appears in 1 contract
Sources: Nutzungsvereinbarung