Versicherungsleistung. Wöchentliche Leistung für Personenschäden, die zu einer zeitweilig verminderten oder zeitweilig vollständigen Erwerbsunfähigkeit führen. Die Leistungen gemäß Teil B werden um die Höhe der Leistungen reduziert, die Ihnen aus einer Betriebsunfall-, Kfz- Haftpflicht- oder anderen Versicherung zustehen. Wöchentliche Leistungen sind auf eine Dauer von 52 Wochen begrenzt.
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