Versehentliche Obliegenheitsverletzung Musterklauseln

Versehentliche Obliegenheitsverletzung. Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht ergänzend zu Ziffer II 3 weiterhin Versicherungsschutz, wenn er nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. § 5 Veränderungen des versicherten Risikos und Auswirkung auf den Beitrag (Beitragsregulierung)
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht ergänzend zu D3-2.3 weiterhin Versicherungsschutz, wenn er nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. In Erweiterung zu Abschnitt B3-3 bleibt der Versicherungsschutz bei fahrlässigen Obliegenheitsverletzungen in vollem Umfang bestehen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. Eine fahrlässige Obliegenheitsverletzung liegt dabei dann vor, wenn der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige unterlässt oder fahrlässig die Anzeige unrichtig abgibt oder er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit unterlässt.
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht ergänzend zu B3-2 weiterhin Versicherungsschutz, wenn er nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. Im Rahmen des erweiterten Vorsorgeschutzes (Best-Leistungs-Garantie) in den Tarifen PHV Einfach Besser und PHV Einfach Komplett wird auch ohne vorherigen Nachweis durch den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz geboten, wenn der Haftpflichtkasse der Wortlaut der Versicherungsbedingungen des entsprechenden Mitbewerbers bekannt ist. Lässt sich bei einer unmittelbaren Anschlussversicherung der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls nicht genau feststellen, leistet die Haftpflichtkasse als Anschlussversicherer.
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. In Erweiterung von B3-2 bleibt der Versiche- rungsschutz bei versehentlicher Obliegenheits- verletzung in vollem Umfang bestehen, wenn die Erfüllung der Obliegenheit bei Erkennen un- verzüglich nachgeholt wurde.
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. A5-2.9 Schäden an sonstigen gemieteten, gepachteten, geliehenen beweglichen Sachen A5-2.10
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. Unterlässt der Versicherungsnehmer eine ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit, besteht ergänzend zu Ziffer 25 der AVB PVH 2018 weiterhin Versicherungsschutz, wenn er nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. Unterlässt der Versicherungsnehmer ein ihm obliegende Anzeige oder gibt er fahrlässig die Anzeige unrichtig ab oder unterlässt er fahrlässig die Erfüllung einer solchen Obliegenheit, besteht ergänzend zu B3-3.2 und B3-3.3 weiterhin Versicherungsschutz, wenn er nachweist, dass das Versäumnis nur auf einem Versehen beruht und nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers leistet der Versicherer für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Diese Leistung ist auf 3.000 EUR je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der beschädigte/zerstörte Gegenstand zum Zeitpunkt der Beschädigung nicht älter als 12 Monate ab dem Kaufdatum ist. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Ohne diesen Nachweis besteht lediglich der gesetzliche Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. Wenn Sie • eine Ihnen obliegende Anzeige unterlassen oder • eine Anzeige fahrlässig unrichtig abgeben oder • fahrlässig die Erfüllung einer sonstigen Obliegenheit unterlassen, besteht weiterhin Versicherungsschutz, wenn Sie nachweisen, dass das Versäumnis nur auf einem Ver- sehen beruht. Weitere Voraussetzung ist, dass Sie das Versäumnis nach dem Erkennen unverzüglich nachholen. § 39 Welche Deckungssumme ist vereinbart? Was geschieht bei nicht ausreichender Deckungs- summe? § 40 Welche Besonderheiten müssen Sie beim Schutz vor Haftpflicht- ansprüchen beachten?
Versehentliche Obliegenheitsverletzung. Der Versicherungsschutz bleibt ergänzend zu J 3.3.3 bei versehentlicher einfach fahrlässiger Obliegenheitsverletzung (z. B. Unter- lassen einer dem Versicherungsnehmer obliegenden Anzeige, fahrlässige unrichtige Angaben in einer Anzeige oder fahrlässige Unterlassung einer sonstigen Obliegenheit) bestehen, wenn das Versäumnis nach dem Erkennen unverzüglich nachgeholt wurde.