Auswirkung auf den Beitrag Musterklauseln

Auswirkung auf den Beitrag. K.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Auswirkung auf den Beitrag. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
Auswirkung auf den Beitrag. L.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung, frühestens jedoch ab der Anzeige der Änderung, spätestens mit Beginn des nächsten Versiche- rungsjahres.
Auswirkung auf den Beitrag. K.2.3 Der neue Beitrag nach K.2.1.1 gilt ab dem Tag der Änderung.
Auswirkung auf den Beitrag. K.2.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Ändert sich die jährliche Fahrleistung, gilt der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahrs.
Auswirkung auf den Beitrag. K.2.1.3 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Verände- rungen von Merkmalen zur Beitragsberechnung durch Zeitablauf (z.B. Fahrzeugalter) werden mit Beginn des nächsten Vertragsver- längerungszeitraums wirksam. K.2.1.4 Wird das versicherte Fahrzeug vorübergehend als Ersatz- fahrzeug für ein anderes von Ihnen bei uns versichertes Fahrzeug während dessen Reparatur verwendet (Reparatur-Ersatzfahrzeug), verzichten wir für diesen Zeitraum auch dann auf eine Beitragsbe- richtigung, wenn das Fahrzeug zu einem anderen als im Versiche- rungsschein angegebenen Zweck verwendet wird.
Auswirkung auf den Beitrag. K.1.1.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung. Verände- rungen von Merkmalen zur Beitragsberechnung durch Zeit- ablauf (z.B. Fahrzeugalter) werden mit Beginn des nächsten Vertragsverlängerungszeitraums wirksam. Veränderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung durch Zeitablauf (z.B. Ihr eigenes Alter, Alter des jüngsten Fahrers) werden mit Beginn des nächsten Vertragsverlängerungszeitraums wirksam. K.1.3.1 Sie sind verpflichtet, bei Angebotsanforderung, spätestens bei Annahme unseres Angebots, unsere Fragen zu den im Versicherungsschein aufgeführten Merkmalen zur Beitrags- berechnung nach Anhang 1 wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
Auswirkung auf den Beitrag. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung des Beitragmerkmals. Ändert sich die in Ihrem Versicherungsschein genannte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.2 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Ver- sicherungsjahres.
Auswirkung auf den Beitrag. K.3.1.2 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, ab dem die geänderte Fahrleistungsklasse gelten soll. Hinweis: Bei unzutreffenden Angaben oder unterlassenen Anzeigen gilt K.3.2.5. K.3.2.2 Sie sind verpflichtet, uns bei Veränderung der Jahresfahrlei- stung des Fahrzeugs die Überschreitung der km-Obergrenze der vereinbarten Fahrleistungsklasse und den aktuellen km- Stand unverzüglich anzuzeigen.
Auswirkung auf den Beitrag. K.2.2 Den neuen Beitrag berechnen wir ab dem Tag, an dem wir Kenntnis von der Änderung erhalten haben.