Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei ▇▇▇▇▇▇ beauftragten oder ▇▇▇▇▇▇ zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist ▇▇▇▇▇▇ berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten bei Unternehmern bzw. sechs Monaten bei Konsumenten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
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Sources: Auftragsdatenverarbeitungsvertrag
Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei ▇▇▇▇▇▇ beauftragten oder ▇▇▇▇▇▇ zur Bearbeitung übergebenen Leistungen fristgerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist ▇▇▇▇▇▇ berechtigt, die Leistungen nach drei Monaten bei Verträgen mit Unternehmern bzw. nach sechs Monaten bei Verträgen mit Konsumenten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen