Common use of Update-Service Clause in Contracts

Update-Service. 3.1.1 Im Rahmen des Leistungsbausteins „Update Service“ stellt Interflex für noch gepflegte Softwareversionen (s. Nr. 1.4 AVB Wartung) in der Regel mindestens einmal im Jahr dem Kunden ein Update (s. Nr. 1.5 AVB Wartung) sowie die dazu-gehörige Dokumentation auf maschinenlesbarem Datenträger im Objectcode-Format, per E-Mail oder als Download vom Interflex-Service-Zentrum zur Selbst-installation zur Verfügung. 3.1.2 Interflex räumt dem Kunden an den Updates ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe der Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen von Interflex ein. Die Gewährleistung und Haftung für Updates richtet sich nach den AVB Wartung und ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Interflex. 3.1.3 Im Rahmen des Update Service erwirbt der Kunde grundsätzlich kein Recht auf oder an von Interflex hergestellten Upgrades (s. Nr. 1.5 AVB Wartung), es sei denn in dem Wartungsvertrag ist etwas anderes geregelt. Im Übrigen werden Upgrades dem Kunden von Interflex gegen gesondertes Entgelt zum Erwerb angeboten. 3.1.4 Hat der Kunde gemäß den von ihm gebuchten Leistungsbausteinen Anspruch auf Hotline- Unterstützung und benötigt der Kunde für die Installation eines Updates die Hotline-Unterstützung, so ist dies rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin, mit Interflex zu koordinieren. 3.1.5 Interflex berät den Kunden bei der Erstellung eines Durchführungsplanes für die Installation eines Updates. Die Durchführung der Installation selbst und sonstige Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Leistungen von Interflex nach diesem Leistungsbaustein. Führt Interflex die Installation auf Wunsch des Kunden gleichwohl durch, werden die Aufwendungen dafür gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Interflex gesondert in Rechnung gestellt.

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Sources: Wartungsvertrag

Update-Service. 3.1.1 3.1.1. Im Rahmen des Leistungsbausteins „Update Service“ stellt Interflex für noch gepflegte Softwareversionen (s. Nr. 1.4 AVB WartungService AGB) in der Regel mindestens einmal im Jahr dem Kunden ein Update (s. Nr. Nr. 1.5 AVB WartungService AGB) sowie die dazu-gehörige dazugehörige Dokumentation auf maschinenlesbarem Datenträger im Objectcode-Format, per E-Mail oder als Download vom Interflex-Interflex- Service-Zentrum zur Selbst-installation Selbstinstallation zur Verfügung. 3.1.2 3.1.2. Interflex räumt dem Kunden an den Updates ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe der Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen von Interflex ein. Die Gewährleistung und Haftung für Updates richtet sich nach den AVB Wartung Service AGB und ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Interflex. 3.1.3 3.1.3. Im Rahmen des Update Service erwirbt der Kunde grundsätzlich kein Recht auf oder an von Interflex hergestellten Upgrades (s. Nr. 1.5 AVB WartungService AGB), es sei denn in dem Wartungsvertrag ist etwas anderes geregelt. Im Übrigen werden Upgrades dem Kunden von Interflex gegen gesondertes Entgelt zum Erwerb angeboten. 3.1.4 3.1.4. Hat der Kunde gemäß den von ihm gebuchten Leistungsbausteinen Anspruch auf Hotline- Hotline-Unterstützung und benötigt der Kunde für die Installation eines Updates die Hotline-Hotline- Unterstützung, so ist dies rechtzeitig, mindestens 14 vierzehn (14) Tage vor dem geplanten Termin, mit Interflex zu koordinieren. 3.1.5 3.1.5. Interflex berät den Kunden bei der Erstellung eines Durchführungsplanes für die Installation eines Updates. Die Durchführung der Installation selbst und sonstige Dienstleistungen sind nicht Bestandteil der Leistungen von Interflex nach diesem Leistungsbaustein. Führt Interflex die Installation auf Wunsch des Kunden gleichwohl durch, werden die Aufwendungen dafür gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Interflex gesondert in Rechnung gestellt.

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Sources: Service Agreements

Update-Service. 3.1.1 Im Rahmen des Leistungsbausteins „Update Service“ stellt Interflex für noch gepflegte Softwareversionen (s. Nr. 1.4 AVB Wartung) in der Regel mindestens mindestes einmal im Jahr dem Kunden ein Update (s. Nr. 1.5 AVB Wartung) sowie die dazu-gehörige dazugehörige Dokumentation auf maschinenlesbarem Datenträger im Objectcode-Format, per E-Mail Objectcode- Format oder als Download vom Interflex-Service-Zentrum zur Selbst-installation Selbstinstallation zur Verfügung. 3.1.2 Interflex räumt dem Kunden an den Updates ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach Maßgabe der Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen von Interflex ein. Die Gewährleistung und Haftung für Updates richtet sich nach den AVB Wartung und ergänzend nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Interflex. 3.1.3 Im Rahmen des Update Service erwirbt der Kunde grundsätzlich kein Recht auf oder an von Interflex hergestellten Upgrades (s. Nr. 1.5 AVB Wartung), es sei denn in dem Wartungsvertrag ist etwas anderes geregelt. Im Übrigen werden Upgrades dem Kunden von Interflex gegen gesondertes Entgelt zum Erwerb angeboten. 3.1.4 Hat der Kunde gemäß den von ihm gebuchten Leistungsbausteinen Anspruch auf Hotline- Hotline-Unterstützung und benötigt der Kunde für die Installation eines Updates die Hotline-Unterstützung, so ist dies rechtzeitigrechzeitig, mindestens 14 Tage vor dem geplanten Termin, mit Interflex zu koordinieren. 3.1.5 Interflex berät den Kunden bei der Erstellung eines Durchführungsplanes für die Installation eines Updates. Die Durchführung der Installation Installtion selbst und sonstige Dienstleistungen sind ist nicht Bestandteil der Leistungen von Interflex nach diesem Leistungsbaustein. Führt Interflex die Installation auf Wunsch des Kunden gleichwohl durch, werden die Aufwendungen Auf- wendungen dafür gemäß der jeweils gültigen Preisliste von Interflex gesondert in Rechnung gestellt.

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Sources: Wartungsvertrag