Unterrichtsausfall. Bei Fernbleiben von TeilnehmerIn vom Unterricht besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder eine Erstattung der Unterrichtsgebühren. Von TeilnehmerIn nicht wahrgenommene oder versäumte Stunden sind gebührenpfichtig, ebenso die Unterrichtseinheiten einer Businesscard, werden diese nicht mindestens 24 Std. vor vereinbartem Termin seitens TeilnehmerIn abgesagt. - Kann TeilnehmerIn krankheitsbedingt länger als 4 Wochen nicht am Unterricht teilnehmen und dies durch ein ärztliches Attest belegen, kann ein Ruhen des Vertrages für diesen Zeitraum beantragt werden. - Fällt Unterricht durch Gründe aus, die das Musikwerk zu verantworten hat, werden die betroffenen Unterrichtseinheiten vor-/nachgeholt oder von einer Vertretung gehalten. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, werden die für die betroffenen Unterrichtseinheiten bereits entrichteten Entgelte zurückerstattet bzw. dem Folgemonat gutgeschrieben. - TeilnehmerInnen sind gehalten, dem Unterricht (zur Vermeidung einer Ansteckung von DozentIn und/oder weiterer TeilnehmerInnen und sich daraus u.U. ergebenden Unterrichtsausfällen) bei Erkältung und Erkältungssymptomen fernzubleiben. In diesem Fall kann mit DozentIn Onlineunterricht/Fernunterricht als Ersatz für die betroffene Präsenzstunde vereinbart werden. Musikwerk und/oder DozentIn ist bei Missachtung durch TeilnehmerIn, das Recht auf Unterrichtsabsage v o r b e h a l t e n , o h n e d a s s s i c h d a r a u s e i n A n s p r u c h a u f Kostenrückerstattung durch DozentIn und/oder Musikwerk ergibt.
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Sources: Unterrichtsvertrag
Unterrichtsausfall. Bei Fernbleiben von TeilnehmerIn vom Unterricht besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde Wir bitten um die möglichst frühzeitige Absage, am besten durch Stornierung im eigenen Online-Konto, telefonisch oder eine Erstattung der Unterrichtsgebühren. Von TeilnehmerIn per E-Mail, falls es nicht wahrgenommene oder versäumte Stunden sind gebührenpfichtig, ebenso die Unterrichtseinheiten einer Businesscard, werden diese nicht mindestens 24 Std. vor vereinbartem Termin seitens TeilnehmerIn abgesagt. - Kann TeilnehmerIn krankheitsbedingt länger als 4 Wochen nicht möglich ist am Unterricht teilnehmen teilzunehmen, damit sich der Lehrer darauf einstellen kann. Bitte beachte, dass Du für im Voraus fest vereinbarte Termine bezahlst, und dies NICHT für eine garantierte Anzahl von Unterrichtsstunden. Erscheint ein Teilnehmer nicht zum Unterricht, wird die ausgefallene Stunde nicht nachgeholt und die Entgeltpflicht bleibt davon unberührt. Eine anteilige Rückvergütung ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind flexible Einzelstunden (z. B. 1er-Karte und 10er-Karte für Erwachsene); für diese gilt: wird die gebuchte Unterrichtseinheit mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt, wird der Unterricht zwar nach Möglichkeit nachgeholt, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Bei einer Erkrankung ab drei Wochen ruht die Entgeltpflicht, wenn wegen der Erkrankung des Teilnehmers kein Unterricht erteilt werden kann. Die Krankheit ist der Musikschule unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest belegen, kann ein Ruhen des Vertrages für diesen Zeitraum beantragt werdennachzuweisen. - Fällt der Unterricht durch Gründe aus, die das Musikwerk die Musikschule zu verantworten vertreten hat, werden die betroffenen Unterrichtseinheiten vor-/nachgeholt durch den Musiklehrer oder von einer Vertretung gehalteneinem Vertreter nachgeholt. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, werden die Wenn zwei angebotene Nachholtermine für die betroffenen Unterrichtseinheiten bereits entrichteten Entgelte zurückerstattet bzwUnterrichtseinheit vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden können, wird das auf die Unterrichtseinheit entfallende Entgelt nicht erstattet. dem Folgemonat gutgeschriebenSchool Of Voice 030 80482205 Konto: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ Inh.:. - TeilnehmerInnen sind gehalten▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇@▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ IBAN: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, dem Unterricht (zur Vermeidung einer Ansteckung von DozentIn und/oder weiterer TeilnehmerInnen und sich daraus u.U. ergebenden Unterrichtsausfällen) bei Erkältung und Erkältungssymptomen fernzubleiben. In diesem Fall kann mit DozentIn Onlineunterricht/Fernunterricht als Ersatz für die betroffene Präsenzstunde vereinbart werden. Musikwerk und/oder DozentIn ist bei Missachtung durch TeilnehmerIn, das Recht auf Unterrichtsabsage v o r b e h a l t e n , o h n e d a s s s i c h d a r a u s e i n A n s p r u c h a u f Kostenrückerstattung durch DozentIn und/oder Musikwerk ergibt▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇▇▇ BIC: ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen