Unterrichtsausfall Musterklauseln
Unterrichtsausfall. Bei Verhinderung des Lehrers erfolgt für jede ausgefallene Unterrichtsstunde eine anteilige Erstattung des Unterrichtsgeldes. Werden die ausgefallenen Unterrichtsstunden vom Lehrer oder durch einen Vertretungslehrer nachgeholt, erfolgt keine Erstattung.
Unterrichtsausfall. Bei Fernbleiben von TeilnehmerIn vom Unterricht besteht kein Anspruch auf eine Nachholstunde oder eine Erstattung der Unterrichtsgebühren. Von TeilnehmerIn nicht wahrgenommene oder versäumte Stunden sind gebührenpfichtig, ebenso die Unterrichtseinheiten einer Businesscard, werden diese nicht mindestens 24 Std. vor vereinbartem Termin seitens TeilnehmerIn abgesagt. - Kann TeilnehmerIn krankheitsbedingt länger als 4 Wochen nicht am Unterricht teilnehmen und dies durch ein ärztliches Attest belegen, kann ein Ruhen des Vertrages für diesen Zeitraum beantragt werden. - Fällt Unterricht durch Gründe aus, die das Musikwerk zu verantworten hat, werden die betroffenen Unterrichtseinheiten vor-/nachgeholt oder von einer Vertretung gehalten. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, werden die für die betroffenen Unterrichtseinheiten bereits entrichteten Entgelte zurückerstattet bzw. dem Folgemonat gutgeschrieben. - TeilnehmerInnen sind gehalten, dem Unterricht (zur Vermeidung einer Ansteckung von DozentIn und/oder weiterer TeilnehmerInnen und sich daraus u.U. ergebenden Unterrichtsausfällen) bei Erkältung und Erkältungssymptomen fernzubleiben. In diesem Fall kann mit DozentIn Onlineunterricht/Fernunterricht als Ersatz für die betroffene Präsenzstunde vereinbart werden. Musikwerk und/oder DozentIn ist bei Missachtung durch TeilnehmerIn, das Recht auf Unterrichtsabsage v o r b e h a l t e n , o h n e d a s s s i c h d a r a u s e i n A n s p r u c h a u f Kostenrückerstattung durch DozentIn und/oder Musikwerk ergibt.
Unterrichtsausfall. 3.1 ▇▇▇▇▇▇▇ sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts verpflichtet. Versäumnisse minderjähriger ▇▇▇▇▇▇▇ sind durch den gesetzlichen Vertreter zu entschuldigen.
3.2 Ein Fernbleiben vom Unterricht entbindet grundsätzlich nicht von der Entgeltpflicht. Durch den ▇▇▇▇▇▇▇ verursachter Unterrichtsausfall wird seitens der Kreismusikschule nicht nachgeholt.
3.3 Liegt ein vorhersehbarer Grund für die Nichtteilnahme am planmäßigen Unterricht vor, so ist dies spätestens am Tag vor dem Fehlen am Unterricht dem Fachlehrer oder der Musikschulleitung mitzuteilen.
3.4 Bei Unterrichtsausfall von mehr als 3 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, der auf der Seite der Kreismusikschule begründet ist (z. B. Krankheit des Lehrers) und der nicht durch Nachholen des Unterrichts ausgeglichen werden kann, wird auf schriftlichen Antrag des Zahlungspflichtigen das hierauf entfallende Unterrichtsentgelt anteilig erstattet. Das Unterrichtsentgelt kann bei Unterrichtsausfall durch Fernbleiben des Schülers von mehr als 3 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr auf schriftlichen Antrag des Zahlungspflichtigen anteilig erstattet werden. Dies gilt nur, wenn die Kreismusikschule mindestens 24 Stunden vor Beginn des Unterrichts informiert wurde und für das Fernbleiben ein wichtiger Grund (z.B. Schulveranstaltung) oder ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt. Die Erstattungsanträge sind bei der Verwaltung der Kreismusikschule spätestens 4 Wochen nach Wiederaufnahme des regulären Unterrichts einzureichen.
Unterrichtsausfall. Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers ausfallen, sind gebührenpflichtig. Bei längerer Erkrankung des Schülers (mindestens 14 Tage) kann der Unterrichtsvertrag auf schriftlichen Antrag und bei Vorlage eines ärztlichen Attestes ab dem Eingangsdatum des Antrags und ärztlichen Attestes bis maximal drei Monate stillgelegt werden. Auf schriftlichen Antrag und bei Vorlage einer Bestätigung des Arbeit- /Auftraggebers über eine Erhöhung des Arbeitsvolumens bzw. über einen länger andauernden außendienstlichen Einsatz ist ebenfalls eine Vertragsstillegung von maximal drei Monaten ab dem Eingangsdatum des Antrages und Arbeitgeber-Beleges möglich. Die Fortsetzung der Vertragsstilllegung muss erneut beantragt und entsprechend belegt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um den stillgelegten Zeitraum. Unterrichtsstunden, die durch Erkrankung oder sonstige unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ausfallen, werden durch die Lehrkraft oder eine entsprechend qualifizierte Ersatzlehrkraft innerhalb einer Frist von zwei Monaten nachgeholt. Aufgrund des Urheberrechtsgesetzes § 53 dürfen Noten nicht kopiert werden. Daher verpflichten sich die ▇▇▇▇▇▇▇, das für den Unterricht notwendige Material käuflich zu erwerben und kein kopiertes, urheberrechtlich geschütztes Notenmaterial im Unterricht, bzw. bei öffentlichen und nichtöffentlichen Vorspielen zu verwenden.
Unterrichtsausfall. Wir bitten um die möglichst frühzeitige Absage, am besten durch Stornierung im eigenen Online-Konto, telefonisch oder per E-Mail, falls es nicht möglich ist am Unterricht teilzunehmen, damit sich der Lehrer darauf einstellen kann. Bitte beachte, dass Du für im Voraus fest vereinbarte Termine bezahlst, und NICHT für eine garantierte Anzahl von Unterrichtsstunden. Erscheint ein Teilnehmer nicht zum Unterricht, wird die ausgefallene Stunde nicht nachgeholt und die Entgeltpflicht bleibt davon unberührt. Eine anteilige Rückvergütung ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind flexible Einzelstunden (z. B. 1er-Karte und 10er-Karte für Erwachsene); für diese gilt: wird die gebuchte Unterrichtseinheit mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit abgesagt, wird der Unterricht zwar nach Möglichkeit nachgeholt, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf. Bei einer Erkrankung ab drei Wochen ruht die Entgeltpflicht, wenn wegen der Erkrankung des Teilnehmers kein Unterricht erteilt werden kann. Die Krankheit ist der Musikschule unverzüglich mitzuteilen und durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Fällt der Unterricht durch Gründe aus, die die Musikschule zu vertreten hat, werden die Unterrichtseinheiten durch den Musiklehrer oder einem Vertreter nachgeholt. Wenn zwei angebotene Nachholtermine für die Unterrichtseinheit vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden können, wird das auf die Unterrichtseinheit entfallende Entgelt nicht erstattet. School Of Voice 030 80482205 Konto: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇
Unterrichtsausfall. 4.1 Ausgefallener Unterricht aufgrund einer Erkrankung oder einer sonstigen Verhinderung der Lehrkraft wird nach Absprache mit der Schülerin/dem ▇▇▇▇▇▇▇ nachgeholt. Ein Anspruch auf Nachholung der versäumten Unterrichtsstunde zu einem bestimmten Termin besteht in diesem Falle nicht.
4.2 Bei Unterrichtsausfall, der von Seiten der Schülerin/des Schülers (z.B. Krankheit) oder durch höhere Gewalt (Unwetter, Stromausfall usw.) verursacht wurde, besteht weder ein Anspruch auf nachträgliche Unterrichtserteilung noch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr.
4.3 Die Bestimmung über den Unterrichtsausfall während der Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen nach Ziffer 3. bleibt hiervon unberührt.
Unterrichtsausfall. Der Unterricht findet grundsätzlich statt, auch wenn er an den allgemeinbildenden Schulen aus besonderen Gründen wie Hitzefrei oder Schnee/Eisglätte ausfällt. Aufgrund der kurzzeitigen Erkrankung einer Lehrkraft oder wegen Musikschulveranstaltungen (z. B. Konferenz, Konzerte) kann vereinzelt Unterricht ausfallen. Wird der planmäßige Unterricht an mehr als zwei Unterrichtstagen im Schuljahr von der MSD ohne Ersatz nicht angeboten, so wird das Entgelt anteilig für jeden weiteren ausgefallenen Unterrichtstag erstattet. Die Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, sollten sich unbedingt von der Anwesenheit der Lehrkräfte überzeugen, da bei Unterrichtsausfall eine Aufsicht durch die MSD nicht gestellt werden kann.
Unterrichtsausfall. Nimmt die Schülerin / ▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ aus Gründen, die nicht die Lehrerin zu vertreten hat, am Unterricht nicht teil, so kann die Lehrerin gleichwohl die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Bei nachweislicher längerer Erkrankung der Schülerin / des Schülers über einen zusammenhängenden Zeitraum hinweg entfällt das anteilige Honoar nach Ablsuf von vier Wochen. Werden die vereinbarten 35 Jahresunterrichtseinheiten durch Krankheit oder dienstliche Verhinderungen der Lehrerin unterschritten, werden schon erfolgte Zahlungen auf Anfrage am Kalenderjahresende in 35stel Anteilen zurückgezahlt oder es werden die entsprechenden Unterrichtseinheiten nachgegeben.
Unterrichtsausfall. Die durch Krankheit oder aus sonstigen Gründen seitens des/der Kursleiter*in ausgefallenen Stunden werden nach Möglichkeit nachgeholt oder es wird für einen adäquaten Kursleiter-Ersatz gesorgt. Ein Unterrichtsausfall seitens des/der ▇▇▇▇▇▇▇*in kann weder rückvergütet noch nachgeholt werden.
Unterrichtsausfall a) Unterrichtsausfall durch den ▇▇▇▇▇▇▇ Für Ausfall durch Krankheit oder sonstiges wird der ▇▇▇▇▇▇▇ gebeten rechtzeitig Be- scheid zu sagen, bitte aber spätestens 48 Stunden vor dem Unterricht. Das Nachholen der Unterrichtseinheiten erfolgt nach Absprache zwischen Lehrer und ▇▇▇▇▇▇▇.Zusatz: wenn der ▇▇▇▇▇▇▇ erst am Unterrichtstag dem Lehrer seine Abwesenheit mitteilt, ist dieser nicht dazu verpflichtet, die Unterrichtseinheit nachzuholen. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇....guitar lessonsberlin...01637816720 tinajaeckel@tinajaeckel.com- -
b) Unterrichtsausfall durch den Lehrer Durch Absagen des Lehrers entstandene Ausfallstunden werden nachgeholt oder mit dem nächsten Monatsbeitrag des Schülers verrechnet.
