Unterkunft. Die Einrichtung bietet den Bewohnern ein individuell gestaltbares Bewohnerzimmer an. In Zwei-Personen-Zimmern2 steht jeder Bewohnerin/jedem Bewohner ein ihrer /seiner Verfügung unterliegender Wohnbereich zu. Die Bewohnerin/Der Be- wohner in Zwei-Personen-Zimmern ist vor Neubelegung des anderen Wohnplatzes anzuhören. Einrichtung und Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohner in ih- ren Zimmern zu gewährleisten. Die Unterkunft umfasst: a) ▇▇▇▇▇▇: Der Bewohnerin/dem Bewohner wird das Zimmer Nr mit der Fläche von …. qm, als Ein-/Zweibettzimmer in der Etage überlassen. Die Sanitärräume sind mit den Bewohnern des/der Zimmer Nr. ...... gemeinsam zu benutzen.3 Das Zimmer hat folgende Ausstattung:4 …Grundausstattung: Bett, Stuhl, Tisch, Beistelltisch, Schrank, 1 Sideboard, , Stehlampe, Tischlampe, Sessel, Schuhregal, Wäschetonne, 2 Teppi- che……………………………………………………………………………………… Das Zimmer kann von der Einrichtung nach Bedarf mit folgendem Mobiliar aus- gestattet werden: …………………………………………………………………………………………… Der Bewohner kann im Einvernehmen mit der Einrichtung auch eigenes Mobili- ar wie folgt mitbringen:5 …………………………………………………………………………………………… Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch die Einrichtung. b) Gemeinschaftsräume: Die Einrichtung hält für die Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben durch folgende Gemeinschaftsräume/-flächen vor: Wohnküche, PC-Raum, Waschküche im KG, Garage, Terrasse, Garten. c) Wartung, Instandhaltung, Reinigung: Die Wartung und Instandhaltung der Wohnräume, einschließlich der Gemein- schafts- und Funktionsräume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Ein- richtungsgegenstände sowie der Außenanlagen erfolgt durch die Einrichtung. Die vom Bewohner / der Bewohnerin eingebrachten elektrischen, netzabhängig betriebenen6 Geräte werden auf seine/ihre Kosten regelmäßig geprüft. Solche Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht betrieben werden. Die Reinigung der Bewohnerzimmer, einschließlich der Gemeinschafts- und Funktionsräume wird nach dem Selbstversorgerprinzip durchgeführt (in der Regel einmal wöchentlich und bei Bedarf). Die Einrichtung bietet Bewohnerin- nen und Bewohnern, die aufgrund objektiver, individueller Einschränkungen
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Sources: Vertrag Für Stationäre Einrichtungen Der Eingliederungshilfe
Unterkunft. Die Einrichtung bietet den Bewohnern ein individuell gestaltbares Bewohnerzimmer an. In Zwei-Personen-Zimmern2 steht jeder Bewohnerin/jedem Bewohner ein ihrer /seiner Verfügung unterliegender Wohnbereich zu. Die Bewohnerin/Der Be- wohner in Zwei-Personen-Zimmern ist vor Neubelegung des anderen Wohnplatzes anzuhören. Einrichtung und Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohner in ih- ren Zimmern zu gewährleisten. Die Unterkunft umfasst:
a) ▇▇▇▇▇▇: Der Bewohnerin/dem Dem Bewohner wird das Zimmer Nr bzw. ein Wohnplatz in dem Zimmer Nr. …... mit der Fläche von …. qm, als Ein-/Zweibettzimmer in der Einbettzimmer/ Zwei- bettzimmer im Erdgeschoss/ …. Etage überlassen. Die Sanitärräume sind mit den Bewohnern des/der Zimmer Nr. ...... ….. gemeinsam zu benutzen.3 Das Zimmer hat folgende Ausstattung:4 …GrundausstattungAusstattung: Bett, Stuhl, Tisch, Beistelltisch, Schrank, siehe Anlage 1 Sideboard, , Stehlampe, Tischlampe, Sessel, Schuhregal, Wäschetonne, 2 Teppi- che……………………………………………………………………………………… Das Zimmer kann von der Einrichtung nach Bedarf mit folgendem Mobiliar aus- gestattet werden: …………………………………………………………………………………………… siehe Anlage 1 Der Bewohner kann im Einvernehmen mit der Einrichtung auch eigenes Mobili- ar wie folgt mitbringen:5 …………………………………………………………………………………………… mitbringen: siehe Anlage 1 Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch die Einrichtung.
b) Gemeinschaftsräume: Die Einrichtung hält für die Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben durch folgende Gemeinschaftsräume/-flächen vor: WohnkücheEingangshalle, PC-RaumWohnzimmer und kleine Küche auf jeder Wohnetage, Speise- raum im EG, Therapieräume und Waschküche im KG, Garage, Terrasse, Garten.
c) Wartung, Instandhaltung, Reinigung: Die Wartung und Instandhaltung der Wohnräume, einschließlich der Gemein- schafts- und Funktionsräume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Ein- richtungsgegenstände sowie der Außenanlagen erfolgt durch die Einrichtung. Die vom Bewohner / der Bewohnerin eingebrachten elektrischen, netzabhängig betriebenen6 betriebenen4 Geräte werden auf seine/ihre Kosten regelmäßig geprüft. Solche Geräte, die nicht verkehrssicher sind, dürfen nicht betrieben werden. Die Reinigung der Bewohnerzimmer, einschließlich der Gemeinschafts- und Funktionsräume wird nach dem Selbstversorgerprinzip durchgeführt (in der Regel einmal wöchentlich und bei Bedarf). Die Einrichtung bietet Bewohnerin- nen und Bewohnern, die aufgrund objektiver, individueller Einschränkungen
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Sources: Vertrag Für Stationäre Einrichtungen Der Eingliederungshilfe
Unterkunft. 1.1. Die Einrichtung bietet den Bewohnern ein individuell gestaltbares Bewohnerzimmer an. In Zwei-Personen-Zimmern2 steht jeder Bewohnerin/jedem Bewohner ein ihrer /seiner Verfügung unterliegender Wohnbereich zu. Die Bewohnerin/Der Be- wohner in Zwei-Personen-Zimmern ist vor Neubelegung des anderen Wohnplatzes anzuhören. Einrichtung und Mitarbeiter verpflichten sich, die Privatsphäre der Bewohner in ih- ren Zimmern zu gewährleisten. Die Unterkunft umfasst:
a) ▇▇▇▇▇▇: Der Bewohnerin/überlässt dem Bewohner wird das Zimmer Nr mit der Fläche von …. qm, als Ein-/Zweibettzimmer in der Etage überlassen. Die Sanitärräume sind mit den Bewohnern des/der Zimmer Nr. ...... gemeinsam zu benutzen.3 Das Zimmer hat folgende Ausstattung:4 …Grundausstattung: Bett, Stuhl, Tisch, Beistelltisch, Schrank, 1 Sideboard, , Stehlampe, Tischlampe, Sessel, Schuhregal, Wäschetonne, 2 Teppi- che……………………………………………………………………………………… Das Zimmer kann von der Einrichtung nach Bedarf mit folgendem Mobiliar aus- gestattet werden: ………………………vom …………………………………………………………………… Der Bewohner kann im Einvernehmen mit der Einrichtung auch eigenes Mobili- ar wie folgt mitbringen:5 ………………………….. bis ………………………………………………………………… .. Zutreffendes bitte ankreuzen
1.2. Die Aufstellung und Benutzung elektrischer Heiz- und Kochgeräte sowie sonstiger Geräte, von denen eine Brandgefahr ausgehen könnte, und mit welchen Mitarbeitern der Einrichtung bei Ausübung ihrer Tätigkeiten üblicher Weise in Kontakt kommen, bedürfen einer jederzeit widerruflichen Zustimmung des Einrichtungsleiters. Gleiches gilt für die Inbetriebnahme von Elektrogeräten, die einen erhöhten Energieaufwand oder besondere Geräuschbelästigungen verursachen.
1.3. Das Zimmer wird dem Bewohner bei Vertragsabschluss im ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt. Die Versorgung mit Heizung, Strom sowie Kalt- und Warmwasser erfolgt durch die Einrichtung.
b) Gemeinschaftsräume: Die Einrichtung hält für die Bewohner Räume zur Begegnung und Teilnahme am Gemeinschaftsleben durch folgende Gemeinschaftsräume/-flächen vor: Wohnküche, PC-Raum, Waschküche im KG, Garage, Terrasse, Garten.
c) Wartung, Instandhaltung, Reinigung: . Die Wartung und Instandhaltung der Wohnräume, soweit sie auf normaler Abnutzung beruhen einschließlich der Gemein- schafts- Gemeinschafts- und Funktionsräume, der technischen Anlagen, der hauseigenen Ein- richtungsgegenstände Einrichtungsgegenstände sowie der Außenanlagen erfolgt durch die Einrichtung.
1.4. Die vom Einrichtung ist berechtigt, notwendige Ausbesserungen im Rahmen von baulichen Renovierungsarbeiten nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Bewohners vorzunehmen und zu diesem Zweck das Zimmer zu betreten. Bauliche Veränderungen des Zimmers durch den Bewohner / dürfen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Bewohnerin eingebrachten elektrischen, netzabhängig betriebenen6 Geräte werden auf seine/ihre Kosten regelmäßig geprüftEinrichtung ausgeführt werden.
1.5. Solche GeräteDie Einrichtungsleitung und ihr Beauftragter sind bei Gefahr im Verzug berechtigt, die Räume zu betreten.
1.6. Ein Zimmerwechsel innerhalb der Einrichtung bedarf der Zustimmung des Bewohners bzw. seines Vertreters.
1.7. Ein Recht zur Untervermietung hat der Bewohner nicht. Insbesondere ist er nicht verkehrssicher sindberechtigt, dürfen nicht betrieben werdenandere Personen als Mitbewohner aufzunehmen oder das Zimmer anderen zu überlassen. Die Übernachtung von Gästen bedarf der Zustimmung der Einrichtungsleitung.
1.8. Die Haltung / Inpflegenahme von Haustieren, insbesondere von Katzen und Hunden, bedarf der Zustimmung der Einrichtung. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der
1.9. Die Reinigung der Bewohnerzimmer, einschließlich der Gemeinschafts- und Funktionsräume wird nach dem Selbstversorgerprinzip durchgeführt des Zimmers erfolgt mindestens 1 x wöchentlich (in der Regel einmal wöchentlich und bei Bedarf); die sanitären Einrichtungen werden 1 x täglich (und bei Bedarf) gereinigt.
1.10. Dem Bewohner werden auf Wunsch folgende Schlüssel übergeben:
1.11. Die Einrichtung bietet Bewohnerin- nen dem Bewohner folgende Gemeinschaftsräume: Zutreffendes bitte ankreuzen
1.12. Die Einrichtung bietet dem Bewohner Gemeinschaftsveranstaltungen nach Absprache mit dem Einrichtungsbeirat. Diese werden rechtzeitig bekannt gemacht.
1.13. Beide Vertragsparteien (Einrichtung und BewohnernBewohner) vereinbaren, dass Neueinführungen und Änderungen der Landesrahmenverträge zu einer entsprechenden Anpassung des Wohn- und Betreuungsvertrages führen. Der Einrichtungsträger informiert den Bewohner über entsprechende Anpassungen und die aufgrund objektiversich dadurch ergebenen Änderungen des Wohn- und Betreuungsvertrages.
1.14. Der Bewohner ist gemäß § 36 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, individueller Einschränkungenvor oder unverzüglich nach Einzug in die Einrichtung ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich ergibt, dass keine Anhaltspunkte für eine ansteckungsfähige Lungentuberkulose vorliegen.
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Sources: Wohn Und Betreuungsvertrag (Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege)