Unterkunft. Zur Unterkunft gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, der Verpflegung, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind.
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Sources: Pflegevertrag, Heimvertrag, Vertrag Über Die Betreuung Und Versorgung
Unterkunft. Zur Unterkunft gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung Pflege- einrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, der Verpflegung, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen zuzuord- nen sind.
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Sources: Rahmenvertrag Für Den Bereich Vollstationäre Pflege, Kooperationsvereinbarung
Unterkunft. Zur Unterkunft gehören alle Leistungen, die den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer teilstationären Pflegeeinrichtung ermöglichen, soweit sie nicht den allgemeinen Pflegeleistungen, der Beförderung, der Verpflegung, den Zusatzleistungen sowie den Aufwendungen für Investitionen nach § 82 Abs. 2 SGB XI zuzuordnen sind.
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Sources: Rahmenvertrag Für Die Teilstationäre Pflege, Rahmenvertrag Für Die Teilstationäre Pflege