Unterkunft. 1. Stellt der Arbeitgeber dem Lernenden eine Unterkunft zur Verfügung, so ist dafür eine schriftliche Vereinbarung abzuschliessen. 2. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, gelten als Mietzins die AHV-Ansätze, zurzeit CHF 345.– pro Monat, resp. CHF 11.50 pro Tag (Stand 1. Januar 2007). 3. Der Mietvertrag kann während der Dauer des Lehrverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen abgeändert werden. 4. Der Mietvertrag endet in jedem Fall mit der Auflösung des Lehrverhältnisses. Während der Dauer des Lehrverhältnisses ist der Mietvertrag unter Einhaltung der obligationenrechtlichen Kündigungsfristen kündbar.
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Sources: Vereinbarung Für Lernende Im Schweizer Gastgewerbe, Vereinbarung Für Lernende Im Schweizer Gastgewerbe
Unterkunft. 1. 1 Stellt der Arbeitgeber dem Lernenden eine Unterkunft zur Verfügung, so ist dafür eine schriftliche Vereinbarung abzuschliessen.
2. 2 Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, gelten als Mietzins die AHV-Ansätze, zurzeit CHF Fr. 345.– pro Monat, resp. CHF Fr. 11.50 pro Tag (Stand 1. Januar 2007).
3. 3 Der Mietvertrag kann während der Dauer des Lehrverhältnisses im gegenseitigen gegenseiti- gen Einvernehmen abgeändert werden.
4. 4 Der Mietvertrag endet in jedem Fall mit der Auflösung des Lehrverhältnisses. Während der Dauer des Lehrverhältnisses ist der Mietvertrag unter Einhaltung der obligationenrechtlichen Kündigungsfristen kündbar.
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Sources: Vereinbarung Über Die Arbeitsbedingungen Und Die Entlöhnung Der Lernenden Im Schweizer Gastgewerbe