Unfälle. beim Sport, den die versicherte Person als Berufssportler betreibt. – die bei der Ausübung von Sport eintreten, aus dem die versicherte Person überwiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) ihren Lebensunterhalt verdient (einschließlich Sportförderung und entsprechende Tätigkeit innerhalb von Polizei, Bundeswehr oder ähnlichem). – beim Sport, den die versicherte Person betreibt und dafür ein monatliches Entgelt von über 450 EUR erhält. Der Versicherungsschutz ist in diesem Fall nur für die Leistungsarten Schmerzensgeld und Tagegeld ausgeschlossen. (siehe im Einzelnen die Tarifbestimmungen mit Berufs- und Gefahrgruppenverzeichnis zu UnfallGiro)
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Sources: Gruppen Unfallversicherung, Unfallversicherung