Umbuchungen Musterklauseln

Umbuchungen. Die erste Umbuchung eines Auftrages ist kostenlos. Für jede weitere Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25.- an.
Umbuchungen. (1) Umbuchungen sind Änderungen von Gästenamen, Ankunfts- oder Abreiseterminen, Verpflegungsart oder sonstigen gebuchten Leistungen für im Übrigen gleich bleibende, bzw. verlängerte Aufenthalte der Gäste.
Umbuchungen. 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt bis zum 100. Tag vor Reiseantritt 50 €. Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglich.
Umbuchungen. 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
Umbuchungen. 6.1. Werden nach Reisebestätigung/Rechnung Änderungen des Reiseter- mins, der Veranstaltungen, des Ortes des Reiseantritts oder der Beförder- ungsart gewünscht, gelten diese als Umbuchungen. Zur Bearbeitung von Änderungswünschen ist der Kunde verpflichtet die Reiseauftragsnummer anzugeben. Dies gilt nicht für Gruppenbuchungen. Reiseänderungen (Um- buchungen) bei Gruppenbuchungen sind stets individuell mit visitBerlin abzustimmen. Im Zweifel (z.B. bei Änderung des Reisetermins oder des ge- buchten Hotels) gilt die gebuchte Reise als insgesamt storniert, mit der Folge, dass visitBerlin berechtigt ist, eine Stornogebühr nach Maßgabe der Ziffer 5.4. zu verlangen. visitBerlin wird sich jedoch bemühen, dem Kunden alternativ, soweit verfügbar, ein neues Angebot zu unterbreiten, Ein dahi- ngehender Anspruch des Kunden besteht jedoch nicht.6.2. Unter Beachtung der Ziffer 6.1. werden Umbuchungen – Verfügbarkeit für visitBerlin voraus- gesetzt – bis zum 22. Tag vor Reiseantritt gegen eine Gebühr von pauschal € 25,- pro Person vorgenommen. Die Umbuchung bestellter Veranstaltungs- und Bahn- oder Flugtickets ist ausgeschlossen. Sollte visitBerlin ungeachtet dessen eine Möglichkeit zur Weiterveräußerung der Tickets an Dritte sehen informiert sie den Kunden umgehend und fordert zur unverzüglichen Über- sendung/Übergabe der etwaig dem Kunden bereits vorliegenden Tickets/ Voucher auf. In diesem Fall erhöht sich das Umbuchungsentgelt zunächst um den Anteil des Reisepreises der auf die Leistung des Luftfahrtunterneh- mens bzw. des Eventveranstalters entfällt. Soweit die Weiterveräußerung erfolgreich war, ermäßigt sich die Umbuchungsgebühr um den seitens vis- itBerlin erzielten Veräußerungserlös. Eine Verpflichtung von visitBerlin zur Weiterveräußerung etwaig vom Kunden nicht mehr gewünschter Tickets besteht jedoch nicht.
Umbuchungen. 5.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich.
Umbuchungen. Bei Umbuchungen werden die in den Reisebedindungen festgelegten Gebühren erhoben. In keinem Fall darf die Agentur vom Kunden zusätz- liche Gebühren verlangen.
Umbuchungen. 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Anreisetermins, des Ferienziels, des Ferienobjekts, der Personenzahl und mit gebuchter Nebenleistungen (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung dennoch vorgenommen, kann ST bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Kunden erheben.
Umbuchungen. 6.1 Wenn ein Reisender auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er den Reiseveranstalter um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Recht auf Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen sind allenfalls möglich, wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen 6 Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. Umbuchungen können nur bis 56 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. Für eine Umbuchung wird ein Entgelt von 100,- € pro Person erhoben, zuzüglich entstehender Kosten (z. B. Gebühren Dritter). Bezieht sich die Umbuchung nur auf eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotel oder Flug), wird ein Entgelt von 30,- € pro Person zuzüglich entstehender Kosten erhoben. Für Um- und Neubuchungen gelten die ausgeschriebenen Bedingungen; Rabatte und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden.
Umbuchungen. Versäumt die versicherte Person ein gebuchtes Verkehrsmittel oder ergeben sich Störungen bei den gebuchten Verkehrsmitteln, so ist die Assistance bei Umbuchungen behilflich. Umbuchungskosten und er- höhte Reisekosten trägt die versicherte Person. Auf Wunsch der ver- sicherten Person informiert die Assistance Dritte über die Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs.