Umbuchungen Musterklauseln

Umbuchungen. Die erste Umbuchung eines Auftrages ist kostenlos. Für jede weitere Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25 an.
Umbuchungen. 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorge- nommen, kann plantours & Partner bei der Umbuchung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von € 50,- pro Reisenden erheben. 7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Frist nach Ziffer 7.1 erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis
Umbuchungen a. Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, bis 42 Tage vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins und des Reiseziels kostenlos durchzuführen, sofern die gewünschte Alternative verfügbar ist und sich weder die Aufenthaltsdauer noch die Anzahl der Reiseteilnehmer verringert. Es gilt der tagesaktuelle Preis der neuen Reise ohne Last-Minute & More-Rabatt. Umbuchungswünsche des Kunden ab dem 41. Tag vor Reisebeginn können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Punkt 4 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur einen geringen Aufwand verursachen (Umbuchung von Skipässen, Material, Kursen und als Extra gebuchte Verpflegung). Kommt die Umbuchung einer Teilstornierung gleich, kann gemäß Punkt 4 verfahren werden. b. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde von TT durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. TT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. ▇▇▇▇▇ ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Hauptanmelder gegenüber TT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Umbuchungen. (1) Umbuchungen sind Änderungen von Gästenamen, Ankunfts- oder Abreiseterminen, Verpflegungsart oder sonstigen gebuchten Leistungen für im Übrigen gleich bleibende, bzw. verlängerte Aufenthalte der Gäste. (2) Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich, gegenüber dem ▇▇▇▇ keine Entgelte für Umbuchungen (Änderungen von Gästenamen, Ankunfts- oder Abreiseterminen, Verpflegungsart oder sonstigen gebuchten Leistungen) zu erheben. Der VTL schuldet dem Leistungsträger ihrerseits in keinem Falle ein Umbuchungsentgelt.
Umbuchungen. 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 100 Tage vor Reisebeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3. Umbuchungen auf Sonderangebote sind leider nicht möglich.
Umbuchungen. 5.1 Wenn ein Kunde auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er ▇▇▇▇▇▇ um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Recht auf Umbuchung besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil CUNARD keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Ansonsten sind Umbuchungen allenfalls möglich, wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen sechs Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. Umbuchungen können nur bis 50 Tage vor Abfahrt vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. Im Gegensatz dazu sind Änderungen, die sich nur auf einzelne Reiseleistungen (z. B. Hotel oder Flug) beziehen, sowie reine Namenskorrekturen, die keine Änderung der Person darstellen, zu jedem Zeitpunkt vor Reiseantritt möglich. Namenskorrekturen sind kostenfrei, von Dritten erhobene Gebühren (z. B. von Fluggesellschaften) werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Je nach Preismodell werden für Umbuchungen und Änderungen unterschiedliche Kosten pro Person erhoben: Umbuchung kostenfrei (nur 1x möglich)* € 200,- (nur 1x möglich)* Änderung kostenfrei* € 100,-* Umbuchung nicht möglich nicht möglich Änderung kostenfrei* € 100,-* Für Um- und Neubuchungen gelten die ausgeschriebenen Bedingungen; Rabatte und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden 5.2 Unabhängig davon steht es jedem Kunden frei, von der ursprünglich gebuchten Reise zu den Stornobedingungen unter ▇▇▇▇▇▇ 4 zurückzutreten und eine neue Reise zu buchen.
Umbuchungen. Änderungen der Reservierung der Unterkunft oder der Person des Reisend- en gelten als Umbuchung. Für die Umbuchung werden keine Gebühren vom Auftraggeber erhoben. Umbuchungen die zu einer verkürzten Aufenthaltsdauer im gebuchten Be- herbergungsbetrieb/zum Wechsel des Beherbergungsbetriebs oder zu einer Verringerung der Zahl der Reisenden führen, gelten als Teilstornierung. Es gelten die Regelungen gemäß Ziffer 1.5 dieser Vermittlungsbedingungen.
Umbuchungen. 6.1 Ein Anspruch des Reiseteilnehmer, nach Vertragsabschluss, auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft besteht nicht, sofern Compass Kreuzfahrten GmbH seine vorvertraglichen Informations- pflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Sollen auf Wunsch des Reiseteilnehmer nach Vertragsabschluss und bis zum 22. Tag vor Reiseantritt Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Fluggesellschaft vorgenommen werden, wird Compass Kreuzfahrten GmbH dem Reiseteilnehmer die tat- sächlich anfallenden Kosten pro Reiseteilnehmer berechnen. Zusätzlich gilt ein Bearbeitungsentgelt von € 30,00 als vereinbart. 6.2 Umbuchungswünsche des Reiseteilnehmers, die ab dem 28. Tag vor Reise- antritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 7. zu den dort genann- ten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3 Umbuchungswünsche hinsichtlich des Reiseziels sind grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 7. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss möglich. 6.4 Es bleibt dem Reiseteilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass der Compass Kreuzfahrten GmbH keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind.
Umbuchungen. 5.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben: Dieses beträgt pauschalisiert bei Busreisen bis zu 28 Tage vor Reisebeginn 35,-€. Dem ▇▇▇▇▇▇ bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Reiseveranstalter zustehende Entgelt sei wesentlich niedriger als das von ihm geforderte Entgelt. Bei Flugreisen und Hotelvermittlungen muss die Umbuchungsgebühr angefragt werden. 5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4.2 bis 4.5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
Umbuchungen. 6.1 Wenn ein Reisender auf eine andere Reise umbuchen möchte, sollte er den Reiseveranstalter um Klärung bitten, ob dem Wunsch entsprochen werden kann. Ein Recht auf Umbuchung besteht nicht. Umbuchungen sind allenfalls möglich, wenn die Umbuchung auf eine Reise erfolgt, die binnen 6 Monaten vom ursprünglichen Reisestart beginnt und teurer ist. Umbuchungen können nur bis 56 Tage vor Reisebeginn vorgenommen werden und werden nur einmal gestattet. Für eine Umbuchung wird ein Entgelt von 100,- € pro Person erhoben, zuzüglich entstehender Kosten (z. B. Gebühren Dritter). Bezieht sich die Umbuchung nur auf eine einzelne Reiseleistung (z. B. Hotel oder Flug), wird ein Entgelt von 30,- € pro Person zuzüglich entstehender Kosten erhoben. Für Um- und Neubuchungen gelten die ausgeschriebenen Bedingungen; Rabatte und Sonderkonditionen können nicht übertragen werden. 6.2 Unabhängig davon steht es jedem Reisenden frei, von der ursprünglich gebuchten Reise zu den Stornobedingungen unter ▇▇▇▇▇▇ 5.3. zurückzutreten und eine neue Reise zu buchen