TV-Dienste Musterklauseln

TV-Dienste. 1. Grundlage für den Vertrag ist der Gestattungsvertrag zwischen KMSJ und dem Vermieter bzw. Eigentümer. 2. Der Anschluss wird nach Zahlung der einmaligen Anschlussgebühr hergestellt. Ein Wechsel von Tarif 2 in Tarif 1 ist mit Verrechnung der bereits gezahlten einmaligen Anschlussgebühr jederzeit möglich. Eine Wiederauszahlung bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses erfolgt nicht.
TV-Dienste. Der TK-Anbieter bietet digitales Fernsehen an, indem er die Programmsignale Dritter unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtungen weiterverteilt. Zur Nutzung des Angebots ist ein geeignetes Empfangsgerät erforderlich. Bei neueren Fernsehgeräten ist dieses möglicherweise bereits in das Gerät integriert.
TV-Dienste. 1. Der TK-Anbieter bietet digitales Fernsehen an, indem er die Programmsignale Dritter unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtungen weiterverteilt. Zur Nutzung des Angebots wird ein DVB-C Receiver benötigt. Bei vielen Fernsehgeräten ist dieser bereits integriert. Für ver- schlüsselte Inhalte ist zudem ein CI+ Schacht im Empfangsgerät erforderlich. Bei neueren Fernsehgeräten ist dieser in der Regel bereits in das Gerät integriert. 2. Zur Übertragung bestimmter Sender und Inhalte ist der TK-Anbieter nicht verpflichtet. Der Empfang bestimmter Sender kann wäh- rend der Vertragslaufzeit auf Grund von Entscheidungen der Landesmedienanstalten, anderer Behörden, neuen oder geänderten gesetz- lichen Bestimmungen oder durch die Einstellung eines Programms durch den Programmanbieter wegfallen. Die Belegung der Kanäle bzw. der Frequenzbereiche kann sich ändern. 3. Soweit der Kunde eine Verbreitung der Fernsehdienste in Hotels, Läden und Lokale, Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen begehrt, ist er verpflichtet, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung eine gesonderte Lizenzierung der jeweiligen Rechteinhaber bzw. Verwer- tungsgesellschaften (z. B. GEMA, VG Media, RTL) einzuholen. 4. Bei einer Verbreitung der Fernsehdienste gemäß obiger Ziffer 8.1.3 gelten die Preise für die Programmpakete gemäß Preisliste nicht. Diese und weitere Bedingungen der Verbreitung sind mit dem TK-Anbieter individuell zu vereinbaren.
TV-Dienste. Die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH bietet digitales Fernsehen an, indem sie die Programmsignale Dritter unter Beachtung der gesetzlichen Verpflichtungen weiterverteilt. Zur Nutzung des Angebots ist ein geeignetes Empfangs- gerät (Beispiel: Set-Top-Box, Fire-TV, App-fähiges TV-Gerät etc.) erforderlich. Zur Übertragung bestimmter Sender und Inhalte ist die Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH nicht verpflichtet. Der Empfang bestimmter Sender kann wäh- rend der Vertragslaufzeit auf Grund von Entscheidungen der Landesmedienanstalten, anderer Behörden, neuen oder geänderten gesetzlichen Bestimmungen oder durch die Einstellung eines Programms durch den Programmanbieter wegfallen. Die Belegung der Kanäle bzw. der Frequenzbereiche kann sich ändern und wird regelmäßig auf der Inter- netseite der Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH aktuell zum Download vorgehalten.
TV-Dienste. Mit dem TV-Produkt von ▇▇▇▇▇.▇▇▇, im Folgenden ▇▇▇▇▇.▇▇ genannt, wird ein di- gitaler Fernsehanschluss (auf Basis von IP) nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.
TV-Dienste. Mit dem TV-Produkt von komflat, im Folgenden ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ genannt, wird ein di- gitaler Fernsehanschluss (auf Basis von IP) nach Maßgabe unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt.
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  • Kategorien betroffener Personen Die Kategorien der durch die Verarbeitung betroffenen Personen umfassen: Kunden, Interessenten, Beschäftigte, Lieferanten, Geschäftspartner und Bewerber des Auftraggebers.

  • Schlüsselpersonenrisiko Fällt das Anlageergebnis des Fonds in einem bestimmten Zeitraum sehr positiv aus, hängt dieser Erfolg möglicherweise auch von der Eignung der handelnden Personen und damit den richtigen Entscheidun- gen des Managements ab. Die personelle Zusammensetzung des Fondsmanagements kann sich jedoch verändern. Neue Entscheidungsträger können dann möglicherweise weniger erfolgreich agieren.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um einen hohen Schutz personen- bezogener Daten im Einklang mit den in Anhang I genannten Rechtsinstrumenten und -normen der EU, des Europarats und des Völkerrechts zu gewährleisten.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.