Trial Musterklauseln

Trial. Abonnements für Industrial Edge Angebote, die als „Trial" gekennzeichnet und bereitgestellt werden, sind kostenlose Angebote. Zur Klarstellung: Der Kunde ist berechtigt, das als Trial erworbene Industrial Edge Angebot zu produktiven oder anderen kommerziellen Zwecken zu nutzen. Der Kunde kann das Trial jederzeit während der Abonnementlaufzeit, spätestens jedoch 14 Tage vor deren Ablauf kündigen. Die Kündigung des Trials führt auch zur vorzeitigen Kündigung des bestellten kostenpflichtigen Abonnements des betreffenden Industrial Edge Angebots. Nach Ablauf der Abonnementlaufzeit für das Trial beginnt die Laufzeit des kostenpflichtigen Abonnements, sofern es nicht gekündigt wurde.
Trial. Use Vor Abschluss eines entgeltlichen Vertrages kann TeamViewer dem Kunden die Mög- lichkeit einer Trial-Version der Services während eines definierten Testnutzungszeit- raums anbieten ("Trial Use"). TeamViewer kann dem Kunden auch eine eingeschränkte Trial-Lizenz zur Verfügung stellen, wenn der Kunde die kostenlose Version installiert und erklärt, dass er die Software (zumindest teilweise) zu gewerblichen Zwecken nutzt.
Trial. Das Lizenzmodell „Trial“ erlaubt einem Nutzer die Nutzung einer Font- Software mit reduziertem Zeichensatz und reduzierter Funktionalität zu Testzwecken. Umfasst ist die einfache Nutzung der unter IV. benannten Lizenzen eines Nutzers zu Testzwecken unter den nachfolgend in Absatz 2 benannten Einschränkungen.

Related to Trial

  • Gerichtsstand und Erfüllungsort Ist der Auftraggeber ▇▇▇▇▇▇▇▇, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand- Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und / oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt; b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.

  • Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. 2. Dieser Vertrag einschließlich seiner Auslegung unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

  • Gerichtsstand 1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. 2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

  • Berichte Die Verwaltungsgesellschaft erstellt für jeden OGAW einen geprüften Jahresbericht sowie einen Halbjahresbericht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Fürstentum Liechtenstein. Spätestens vier Monate nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen geprüften Jahresbericht entsprechend den Bestimmungen des Fürstentums Liechtenstein. Zwei Monate nach Ende der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlicht die Verwaltungsgesellschaft einen ungeprüften Halbjahresbericht. Es können zusätzlich geprüfte und ungeprüfte Zwischenberichte erstellt werden.

  • Gerichtsstand, Erfüllungsort Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.