Todesfallkapital. 8.1 Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines versicher- ten Unfalls, bezahlen wir den Anspruchsberechtigten die für den Todesfall versicherte Summe. Anspruchsberechtigt sind: a Der Ehegatte oder der eingetragene Partner; b bei dessen Fehlen die Kinder und Adoptivkinder;
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Todesfallkapital. 8.1 Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines versicher- ten versi- cherten Unfalls, bezahlen wir den Anspruchsberechtigten die für den Todesfall versicherte Summe. Anspruchsberechtigt Anspruchsberech- tigt sind:
a Der Ehegatte oder der eingetragene Partner;
b bei dessen Fehlen die Kinder und Adoptivkinder;
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Sources: Fahrzeugversicherung