Common use of Todesfall Clause in Contracts

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum voll- endeten 18. Lebensjahr sowie ledige Er- wachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern. 2.1.2 Mitversichert sind auch Todesfälle von Versicherten, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte während oder unmittelbar nach der aktiven Teilnahme an Wett- kampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammen- bruchs sind. Bei derartigen Todesfällen beträgt die Leistung 50 % der Todesfallleistung.

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Sources: Sportversicherung

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum voll- endeten vollend- eten 18. Lebensjahr sowie ledige Er- wachsene Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern. 2.1.2 Mitversichert sind auch Todesfälle von Versicherten, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte während oder unmittelbar nach der aktiven Teilnahme an Wett- kampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammen- bruchs sind. Bei derartigen Todesfällen beträgt die Leistung Leis- tung 50 % der Todesfallleistung.

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Sources: Sportversicherung

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum voll- endeten 18vollendeten 14. Lebensjahr sowie ledige Er- wachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 8.0007.500,– für Nichtverheiratete ab vollendetem 18. Lebensjahr € 10.500,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, unabhängig vom Alter. Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unter- haltsberechtigte Kind um 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.2.000,–. 2.1.2 Mitversichert sind auch Todesfälle von Versicherten, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte während oder unmittelbar nach bei der aktiven akti- ven Teilnahme an Wett- kampf Wettkampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammen- bruchs Zusammenbruchs sind. Bei derartigen Todesfällen beträgt die Leistung 50 % der Todesfallleistung.

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Sources: Sportversicherung