Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum voll- endeten 18. Lebensjahr sowie ledige Er- wachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern. 2.1.2 Mitversichert sind auch Todesfälle von Versicherten, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte während oder unmittelbar nach der aktiven Teilnahme an Wett- kampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammen- bruchs sind. Bei derartigen Todesfällen beträgt die Leistung 50 % der Todesfallleistung.
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Sources: Sportversicherung
Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum voll- endeten vollend- eten 18. Lebensjahr sowie ledige Er- wachsene Erwachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, € 8.000,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.
2.1.2 Mitversichert sind auch Todesfälle von Versicherten, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte während oder unmittelbar nach der aktiven Teilnahme an Wett- kampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammen- bruchs sind. Bei derartigen Todesfällen beträgt die Leistung Leis- tung 50 % der Todesfallleistung.
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Sources: Sportversicherung
Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum voll- endeten 18vollendeten 14. Lebensjahr sowie ledige Er- wachsene über 18 Jahre, € 5.000,– für Verheiratete, Nichtverheiratete bis zum vollendeten 18. Lebensjahr € 8.0007.500,– für Nichtverheiratete ab vollendetem 18. Lebensjahr € 10.500,– für Verheiratete mit einem versorgungs- pflichtigen Kind, unabhängig vom Alter. Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unter- haltsberechtigte Kind um € 11.000,– für Verheiratete mit zwei und mehr versor- gungspflichtigen Kindern.2.000,–.
2.1.2 Mitversichert sind auch Todesfälle von Versicherten, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte während oder unmittelbar nach bei der aktiven akti- ven Teilnahme an Wett- kampf Wettkampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammen- bruchs Zusammenbruchs sind. Bei derartigen Todesfällen beträgt die Leistung 50 % der Todesfallleistung.
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