Common use of Todesfall Clause in Contracts

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 5.000,– für alle Mitglieder, die Leistung erhöht sich um € 1.000,– für jedes unterhaltsberechtigte Kind. 2.1.2 Mitversichert sind auch Todesfälle von Versicherten, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte bei der akti- ven Teilnahme an Wettkampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammenbruchs sind.

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Sources: Sportversicherungsvertrag

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 2.500,– für Kinder und Jugendliche bis zum vollende- ten 16. Lebensjahr € 5.000,– für alle Mitglieder, die Leistung erhöht sich um Ledige ab vollendetem 16. Lebensjahr 1.0008.000,– für Verheiratete. Die Versicherungssumme erhöht sich für jedes unterhaltsberechtigte Kind.unter- haltsberechtigte Kind um € 1.000,–. 2.1.2 Mitversichert sind auch Todesfälle von Versicherten, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte bei während oder unmittelbar nach der akti- ven aktiven Teilnahme an Wettkampf Wett- kampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammenbruchs Zusammen- bruchs sind. Bei derartigen Todesfällen beträgt die Leistung 50 % der Todesfallentschädigung gemäß Zif- fer 2.1.1.

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Sources: Sportversicherung

Todesfall. 2.1.1 Führt der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zum Tode, so entsteht Anspruch auf Leistung nach der für den Todesfall versicherten Summe in Höhe von € 5.000,– für alle Mitglieder, die Leistung erhöht sich um € 1.000250,– für jedes unterhaltsberechtigte Kind. 2.1.2 Mitversichert sind auch Todesfälle von Versicherten, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte bei der akti- ven Teilnahme an Wettkampf oder Training erlittenen körperlichen Zusammenbruchs sind.

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Sources: Sportversicherung