Textformerfordernis. Nebenabreden und sämtliche Vertragserklärungen zu dieser Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). Etwaig dieser Vereinbarung entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden werden durch B+J nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Der Zeiterfassungssoftware Askdante Im Nutzungsmodell „private Server“, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Cloud Service Und Testzeiträume