Teilzeit. Die Eigene Stelle kann als Teilzeitstelle, jedoch nicht unter 50% der regelmäßigen Ar- beitszeit, wahrgenommen werden, wenn familiäre (Betreuung von Kindern oder hilfebe- dürftigen Angehörigen) oder persönliche Gründe (Behinderung oder chronische Krank- heit) dies rechtfertigen; ein geringerer Umfang ist nur im Zusammenhang mit Elternzeit möglich - ein geringerer Stellenumfang von 20% darf nicht unterschritten werden. Ge- genüber der DFG ist die Wahrnehmung als Teilzeitstelle vorab anzuzeigen. Die Projekt- laufzeit verlängert sich entsprechend. Der Arbeitsvertrag ist gegebenenfalls daran anzu- passen. Die aufnehmende Institution hat dem durch die Teilzeitausübung verlängerten Zeitraum der Laufzeit der eigenen Stelle zuzustimmen. Unterbrechung der eigenen Stelle Die Inanspruchnahme der Eigenen Stelle kann aus wichtigen Gründen in Abstimmung mit der DFG unterbrochen werden. Wird die Inanspruchnahme der eigenen Stelle unter- brochen, so können für den Zeitraum der Unterbrechung grundsätzlich keine Mittel für das Projekt bezogen werden.
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Sources: Förderverträge, Fördervertrag
Teilzeit. Die Eigene Stelle kann als Teilzeitstelle, jedoch nicht unter 5050 % der regelmäßigen Ar- beitszeit, wahrgenommen werden, wenn familiäre (Betreuung von Kindern oder hilfebe- dürftigen Angehörigen) oder persönliche Gründe (Behinderung oder chronische Krank- heit) dies rechtfertigen; ein geringerer Umfang ist nur im Zusammenhang mit Elternzeit möglich - – ein geringerer Stellenumfang von 2020 % darf nicht unterschritten werden. Ge- genüber der DFG ist die Wahrnehmung als Teilzeitstelle vorab anzuzeigen. Die Projekt- laufzeit verlängert sich entsprechend. Der Arbeitsvertrag ist gegebenenfalls daran anzu- passen. Die aufnehmende Institution hat dem durch die Teilzeitausübung verlängerten Zeitraum der Laufzeit der eigenen Stelle zuzustimmen. Unterbrechung der eigenen Stelle Die Inanspruchnahme der Eigenen Stelle kann aus wichtigen Gründen in Abstimmung mit der DFG unterbrochen werden. Wird die Inanspruchnahme der eigenen Stelle unter- brochen, so können für den Zeitraum der Unterbrechung grundsätzlich keine Mittel für das Projekt bezogen werden.
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Sources: Förderverträge