Teilnahmebedingungen Musterklauseln

Teilnahmebedingungen. 1 Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens und bei der Erbringung der zugeschlagenen Leistungen sicher, dass der Anbieter und seine Subunternehmer die Teilnahmebedingungen, namentlich die Voraussetzungen nach Artikel 12, erfüllen, die fälligen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt haben und auf unzulässige Wettbewerbsabreden verzichten.
Teilnahmebedingungen. 1. Bei der Festlegung der Teilnahmebedingungen und der Beurteilung, ob ein Anbieter diese Bedingungen erfüllt:
Teilnahmebedingungen. III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: (a) Erklärung gemäß §11 VOF, Ausschlussgründe;
Teilnahmebedingungen. 1. Die Beschaffungsstelle beschränkt die Bedingungen für die Teilnahme an einer erfassten Ausschreibung auf die Bedingungen, die sicherstellen, dass ein Anbieter die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und über die Finanzkraft und die kaufmännische und technische Leistungsfähigkeit verfügt, um die betreffende Beschaffung durchführen zu können.
Teilnahmebedingungen. Die Unterzeichnung des Seminarvertrages mit Xxxx Xx. Xxxxxx Xxx machen eine Anmeldung gültig. Das Seminar findet nur statt, wenn eine Mindestteilnehmeranzahl von 5 Personen bei Beginn des Seminars erreicht wird. Wird dies bis zum 19. Xxxx 2017 nicht erreicht, so wird der Kurs abgesagt. Der allenfalls bereits entrichtete Kursbetrag wird zur Gänze unverzinst erstattet. Nach Vertragsbeginn ist die Übertragung auf dritte Personen ausgeschlossen.
Teilnahmebedingungen. III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Teilnahmebedingungen. Mit der Anmeldung bestätigt jeder Teilnehmer die notwendigen gesundheitlichen - und körperlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Wer gesundheitliche Probleme hat oder krank ist, darf an den Angeboten von Bergfrey nicht teilnehmen.
Teilnahmebedingungen. Art. 6.12 Registrierungssystem und Qualifikationsverfahren Art. 6.13 Information über die Entscheide der Auftraggeber Art. 6.14
Teilnahmebedingungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die StoB über akut gefährliche gesundheitliche Probleme von einzelnen Teilnehmern in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Veranstaltung unter Drogen- und/ oder übermässigem Alkoholeinfluss ist nicht erlaubt. Es ist Pflicht des Vertragspartners, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen der StoB und ihrer Hilfspersonen, des externen Führungs- und Rettungspersonals sowie den einschlägigen Bestimmungen und Markierungen irgendwelcher Art strikte Folge zu leisten. Werden die Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Weisungen nicht, behalten sich die StoB vor, die Person von der Veranstaltung auszuschliessen. Beim Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullationsbestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Vergütung. Ebenso können keine Entschädigungsansprüche für Personen- oder Sachschäden geltend gemacht werden, welche durch Verspätungen im Fahrplan infolge von Betriebsunterbrüchen entstehen.
Teilnahmebedingungen. Für sonstige Veranstaltungen (z. B. Informationsveranstaltungen, MARA DAY u. a.) können die Nrn. 2. bis 7. teilweise oder vollständig für anwendbar erklärt werden.