Strahlen. Bei Berufsunfähigkeit durch Strahlen infolge Kernenergie besteht kein Versiche- rungsschutz. Voraussetzung für diesen Ausschluss: Diese Strahlen gefährden das Leben oder schä- digen die Gesundheit zahlreicher Menschen in so ungewöhnlichem Maße, dass es zu deren Abwehr und Bekämpfung des Einsatzes der Katastrophenschutzbehörde der Bundesrepublik Deutschland oder vergleichbarer Einrichtungen anderer Länder bedarf.
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Strahlen. Bei Berufsunfähigkeit durch Strahlen infolge Kernenergie besteht kein Versiche- rungsschutz. Voraussetzung für diesen Ausschluss: Diese Strahlen gefährden das Leben oder schä- digen die Gesundheit zahlreicher Menschen in so ungewöhnlichem Maße, dass es zu deren Abwehr und Bekämpfung des Einsatzes der Katastrophenschutzbehörde der Bundesrepublik Deutschland oder vergleichbarer Einrichtungen anderer Länder bedarf.. Versicherungsnummer
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Sources: Fondsgebundene Rentenversicherung
Strahlen. Bei Berufsunfähigkeit einer Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Fähigkeiten durch Strahlen Strah- len infolge Kernenergie besteht kein Versiche- rungsschutzVersicherungsschutz. Voraussetzung für diesen Ausschluss: Diese Strahlen gefährden das Leben Leben, oder schä- digen schädigen die Gesundheit Gesundheit, zahlreicher Menschen in so ungewöhnlichem Maße, dass es zu deren Abwehr und Bekämpfung des Einsatzes der Katastrophenschutzbehörde der Bundesrepublik Deutschland oder vergleichbarer Einrichtungen anderer Länder bedarfbe- darf.
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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Grundfähigkeits Versicherung