Stockwerkeigentum. Wird nur der Anteil eines einzelnen Stockwerkeigentümers ver- sichert, gilt Folgendes: Versichert sind die dem Stockwerkeigentümer im Sonderrecht zugewiesenen Räumlichkeiten (mit Berücksichtigung der allfäl- ligen besonderen baulichen Ausstattungen) sowie die gemein- schaftlichen Bauteile und Anlagen, diese jedoch nur entspre- chend dem Wertanteil des versicherten Stockwerkeigentums.
Appears in 3 contracts
Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, General Terms and Conditions