Common use of Stockwerkeigentum Clause in Contracts

Stockwerkeigentum. Wird nur der Anteil eines einzelnen Stockwerkeigentümers ver- sichert, gilt Folgendes: Versichert sind die dem Stockwerkeigentümer im Sonderrecht zugewiesenen Räumlichkeiten (mit Berücksichtigung der allfäl- ligen besonderen baulichen Ausstattungen) sowie die gemein- schaftlichen Bauteile und Anlagen, diese jedoch nur entspre- chend dem Wertanteil des versicherten Stockwerkeigentums.

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Sources: Allgemeine Versicherungsbedingungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen, General Terms and Conditions