Standinstallation. Innerhalb der Stände können Sanitärinstallationen (Wasser- und Abwasserinstallationen) von aus- stellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den in Deutschland bzw. den in der EU geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. Sanitärinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die Messe München GmbH bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden. Sofern die Sanitärinstallationsarbeiten innerhalb der Stände, zu denen auch die Anschlüsse von Verbrauchern (Geräten mit Wasser- bzw. Abwasseranschluss wie z. B. Spülen) gehören, nicht durch die Messe München GmbH bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden, hat der Aussteller der Messe München GmbH rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn, darüber zu informieren, welche Fachfirmen bzw. Fachkräfte die Sanitärinstallationsarbeiten durchführen werden. Liegen der Messe München GmbH diese Informationen nicht rechtzeitig vor, wird die Messe München GmbH die Verbraucher auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Aussteller- services angegebenen Preisen anschließen. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der Messe München GmbH auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden. Geschirrspülmaschinen ohne eingebaute Abwasserpumpe werden bei zu geringem Ablaufgefälle aus Sicherheitsgründen nicht an das Wassernetz angeschlossen. Der Anschluss von Kühlgeräten mit offenem Kühlkreislauf ist der Messe München GmbH, Haupt- abteilung Technischer Ausstellerservice, anzuzeigen. Der Wasserverbrauch wird über Zähler zu den in den Bestellformularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzung von Kühlgeräten mit offenem Kühlkreislauf zu untersagen. Beim Einsatz von Wasser, z.B. in Wasserbecken, Brunnen oder in Wasserwand- und Luftbefeuch- tungs-, sowie in sonstigen Sprühsystemen, die am Stand eingesetzt werden, ist der hygienisch einwandfreie Zustand jederzeit zu gewährleisten. Auf Verlangen der Messegesellschaften ist darüber ein Nachweis zu erbringen.
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Sources: Allgemeine Teilnahmebedingungen, Allgemeine Teilnahmebedingungen
Standinstallation. Innerhalb der Stände können Sanitärinstallationen (Wasser- und Abwasserinstallationen) von aus- stellereigenen Fachkräften oder von zugelassenen Fachfirmen entsprechend den in Deutschland bzw. den in der EU geltenden Vorschriften sowie dem Stand der Technik entsprechend ausgeführt werden. Sanitärinstallationsarbeiten innerhalb der Stände können nach Bestellung auch durch die Messe München GmbH bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden. Sofern die Sanitärinstallationsarbeiten innerhalb der Stände, zu denen auch die Anschlüsse von Verbrauchern (Geräten mit Wasser- bzw. Abwasseranschluss wie z. B. Spülen) gehören, nicht durch die Messe München GmbH bzw. ihre Vertragsfirmen ausgeführt werden, hat der Aussteller der Messe München GmbH rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten, spätestens 14 Tage vor Aufbaubeginn, darüber zu informieren, welche Fachfirmen bzw. Fachkräfte die Sanitärinstallationsarbeiten durchführen werden. Liegen der Messe München GmbH diese Informationen nicht rechtzeitig vor, wird die Messe München GmbH die Verbraucher auf Kosten des Ausstellers zu den in den Bestellformularen für Aussteller- services angegebenen Preisen anschließen. Anschlüsse, Maschinen und Geräte, die nicht zugelassen sind oder die den Bestimmungen nicht entsprechen oder deren Verbrauch höher ist als angemeldet, sind unzulässig. Sie können von der Messe München GmbH auf Kosten und Gefahr des Ausstellers vom Stand entfernt und in Verwahrung genommen werden. Geschirrspülmaschinen ohne eingebaute Abwasserpumpe werden bei zu geringem Ablaufgefälle aus Sicherheitsgründen nicht an das Wassernetz angeschlossen. Der Anschluss von Kühlgeräten mit offenem Kühlkreislauf ist der Messe München GmbH, Haupt- abteilung Technischer Tech- nischer Ausstellerservice, anzuzeigen. Der Wasserverbrauch wird über Zähler zu den in den Bestellformularen Bestell- formularen für Ausstellerservices angegebenen Preisen berechnet. Die Messe München GmbH behält sich das Recht vor, die Nutzung von Kühlgeräten mit offenem Kühlkreislauf zu untersagen. Beim Einsatz von Wasser, z.z. B. in Wasserbecken, Brunnen oder in Wasserwand- und Luftbefeuch- tungs-, sowie in sonstigen Sprühsystemen, die am Stand eingesetzt werden, ist der hygienisch einwandfreie Zustand jederzeit zu gewährleisten. Auf Verlangen der Messegesellschaften ist darüber ein Nachweis zu erbringen.
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