Sonstige. Bei allen sonstigen Getreidekäufen gelten die Bedingungen des bei Lieferungsdatum ak- tuellen A.I.C.-Vertrags (A.I.C. –Vertrag Nr. 1 für Käufe von Getreide aus dem Vereinigten Königreich von Landwirten und A.I.C.-Vertrag Nr. 2 für Käufe von Getreide aus dem Großhandel), soweit sie mit dem Auftrag vereinbar sind.
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Sonstige. Bei allen sonstigen Getreidekäufen gelten die Bedingungen des bei Lieferungsdatum ak- tuellen aktuellen A.I.C.-Vertrags (A.I.C. –Vertrag Nr. 1 für Käufe von Getreide aus dem Vereinigten Königreich von Landwirten und A.I.C.-Vertrag Nr. 2 für Käufe von Getreide aus dem Großhandel), soweit sie mit dem Auftrag vereinbar sind.
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