Sonstige Pflichten Musterklauseln

Sonstige Pflichten. Die Unterlagen für die Verwaltung des Objektes sind in Papierform innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzubewahren. Ein Anspruch auf elektronische Unterlagenführung besteht nicht. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen kann der Verwalter Verwal- tungsunterlagen an den Eigentümer aushändigen oder gegen zusätzliche Vergütung weiter verwahren. Der Verwalter ist auch bei fortdauerndem Verwaltervertrag berechtigt, für die laufende Verwaltung nicht mehr benötigte Papier-Unterlagen an den Eigentümer zur weiteren Verwahrung herauszugeben. Eine Digitalisierung von Unterlagen bedarf jedoch der gesonderten Vergütung und Verein- barung (VV).
Sonstige Pflichten. Auf die in den Punkten 17. Und 19. geregelten Pflichten des Karteninhabers wird hingewiesen.
Sonstige Pflichten. Der Kunde wird darüber hinaus insbesondere
Sonstige Pflichten a) Übergibt das Verkehrsunternehmen entgegen der Vereinbarung keine oder nicht genügend leere Paletten an der Beladestelle, hat es den Auftraggeber zu informieren und bleibt zur Anlieferung der fehlenden tauschfähigen Paletten an der Beladestelle verpflichtet.
Sonstige Pflichten. Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Mieter diese Mehrkosten.
Sonstige Pflichten. 3.15 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.
Sonstige Pflichten. Der Mieter hat evtl. Aufstellungsgenehmigungen selbst einzuholen. Eventuell anfallende GEMA- Gebühren trägt der Mieter. Bei einer vom Ordnungsamt verlangten TÜV-Abnahme vor Ort trägt der Veranstalter/Mieter diese Mehrkosten. Der Mieter stellt: - einen ungehinderter Zugang zum Aufstellungsort für einen Transporter, - ausreichende Größe, Sauberkeit und Ebenheit des Aufstellungsortes, - volljähriges Aufsichtspersonal sofern nicht im Auftrag enthalten, - und ausreichenden Versicherungsschutz sicher.
Sonstige Pflichten. 1. Sie sind verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die im Rahmen Ihrer Userkonten stattfinden. Sie haben Ihre Verbindungskennung (z.B. Ihnen bzw. Ihren Usern zugeordnete User- und Zugangsberechtigung sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen, Login-Namen, Passwörter) geheim zu halten, vor dem Zugriff durch Unberechtigte zu schützen und den ordnungsgemäßen Gebrauch sicherzustellen. Sie sind allein für die Benutzung Ihres Zugangs verantwortlich und haften für jeglichen auftretenden Missbrauch und tragen alle anfallenden Kosten einer unberechtigten Nutzung. In diesem Zusammenhang haben Sie HPM GmbH auch diejenigen Aufwendungen zu erstatten, die durch Überprüfung Ihrer Einrichtungen entstanden sind und/oder auf Mängel und Störungen aus Ihrem Verantwortungsbereich zurückzuführen sind.
Sonstige Pflichten. Die Honorarkraft bestätigt mit der Unterzeichnung des Vertrages gleichzeitig, dass sie von der Honorar- und der Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Elbe-Elster in der jeweils geltenden Fassung, welche in der jeweiligen Regionalstelle einzusehen sind, Kenntnis genommen hat, und dass sie die für sie im Rahmen ihrer freien Mitarbeiter-Tätigkeit geltenden Verpflichtungen beachtet.
Sonstige Pflichten. 4.3.1 Das Mitglied verpflichtet sich, bei der Erstellung und Einstellung von Inhalten, die geltenden Gesetze zu beachten und insbesondere keine beleidigenden, diskriminierenden, Gewalt verherrlichenden, pornographischen, rassistischen, verleumderischen, Jugend gefährdenden, obszönen, vulgären oder sonstigen rechtswidrigen oder anderweitig anstößigen Inhalte einzustellen. Das Mitglied versichert dem Anbieter, keine Inhalte auf xxxxXxxxxxxxxx.xx zu laden, die einen Verstoß gegen Urheberrechte Dritter beinhalten. Der Anbieter haftet nicht für die in den Inhalten der Mitglieder enthaltenen Rechtsverletzungen. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Inhalte des Mitglieds, die gegen Gesetze oder den meinUnterricht-Community-Kodex verstoßen, zu löschen.