Common use of Sonstige Informationen Clause in Contracts

Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzw. ein Nutzer des Kunden einen Notruf absetzen und sich nicht am Standort des Amtszugangs befinden (so genannte noma- dische Nutzung), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informieren. TRAUT übernimmt keine Haftung für Schä- den und Forderungen, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehen. Das Abset- zen von Notrufen ist bei einem Stromausfall nicht möglich, es sein denn, der Kunde hat sichergestellt, dass seine Endgeräte, das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werden. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.

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Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. ein Nutzer Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird uns voraussichtlich nach dem Datum des Kunden einen Notruf absetzen und Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht am Standort auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Amtszugangs befinden (so genannte noma- dische Nutzung)Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, wird dennoch nur diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese vorhanden sind, und dabei zu würdigen, ob die Notrufabfragestelle sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Amtszu- gangs Standort erreichtAufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Daher darf bei nomadischer Nutzung Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Xxxxxx frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und spe- ziell bei Nutzung einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dem Ausland dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Notruf Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Abschluss, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht genutzt aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da Standortermittlung dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und Soforthilfe damit zusammenhängende Angaben. Wir ziehen Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die erhebliche Zweifel an der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informieren. TRAUT übernimmt keine Haftung für Schä- den und Forderungen, Falls wir die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehen. Das Abset- zen von Notrufen ist bei einem Stromausfall nicht möglich, es sein denn, der Kunde hat sichergestelltSchlussfolgerung ziehen, dass seine Endgeräteeine wesentliche Unsicherheit besteht, das lokale Netzwerk und sind wir verpflichtet, in unserem Bestätigungsvermerk auf die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall dazugehörigen Angaben im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdenJahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Auch eine Veränderung Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Konfiguration Grundlage der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch die Abkehr der Gesellschaft von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge haben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kannmöglichst getreues Bild erreicht wird. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren den geplanten Umfang und die Funktion geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Bericht zum Lagebericht Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Betrieben Einklang steht und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend ob er nach den gesetzlichen Vorschriften beteiligt geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall Prüfung des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und AlarmanlagenLageberichts durchgeführt.

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Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. ein Nutzer Die gesetzlichen Vertreter sind für die sons- tigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:  Brief des Kunden einen Notruf absetzen Vorstands an die Aktionäre  Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht  Ausführungen zu Hedging im Geschäftsbericht  Bericht des Aufsichtsrats Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonsti- gen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen  wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder  anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Amtszugangs befinden Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzli- chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. TRAUT übernimmt Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebe- richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und Forderungenwerden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammen- wirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraft- setzen interner Kontrollen beinhalten können.  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, es sein dennein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Kunde hat sichergestelltGrundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- steht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine EndgeräteUnternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so dar- stellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.  holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsur- teile.  beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das lokale Netzwerk von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben so- wie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Gebäude internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Heidelberg, den 6. Mai 2019 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgsellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Der geprüfte Konzernabschluss der Emittentin nach HGB (der „Konzernabschluss 2017“) für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 (Seiten 20 bis 23 und 46 bis 74 – jeweils einschließlich – des Dokuments „Geschäftsbericht 2017“) wird durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werden. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON KomponentenVerweis in diesen Abschnitt einbezogen und gilt damit als Teil dieses Prospekts: Konzernabschluss 2017, als auch VPN zu finden im Geschäftsbericht 2018 - Konzernbilanz (S. 20 bis 21) - Konzern-Gewinn- und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellenVerlustrechnung (S. 22) - Konzern-Kapitalflussrechnung (S. 23) - Konzern-Eigenkapitalspiegel (S. 46 bis 47) - Entwicklung des Konzernanlagevermögens (S. 48 bis 51) - Konzernanhang (S. 52 bis 69) - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (S. 72 bis 74) Die vorstehenden Informationen sind unter xxxxx://xxxxxxxx.xx/xx-xxxxxxx/xxxxxxx/0000/00/000000-XXXX-XX-0000-XX-XXXXXX-xxxxxxxxxx.xxx abrufbar. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher per Verweis in diesen Prospekt einbezogenen Seiten des Dokuments „Geschäftsbericht 2017“ sind für den Anleger nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagenrelevant.

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Samples: cms.boerse-frankfurt.de, www.consorsbank.de

Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. ein Nutzer Die gesetzlichen Vertreter sind für die wei- teren sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:  Brief des Kunden einen Notruf absetzen Vorstands an die Aktionäre  Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht  Bericht des Aufsichtsrats Unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sons- tigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzern-Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informa- tionen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen  wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzern-Abschluss, Konzern-Lagebericht oder unseren bei der Prü- fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder  anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Amtszugangs befinden Konzern-Abschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern-Ab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Ver- hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- Abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzern-Abschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzern-Lageberichts, der ins- gesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzern-Abschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzern-Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Konzern-Lagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzern-Abschlusses und des Konzern-Lageberichts. TRAUT übernimmt Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern-Abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzern-La- gebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Be- langen mit dem Konzern-Abschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzern-Aab- schluss und zum Konzern-Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und Forderungenwerden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzern-Abschlusses und Konzern-Llageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidun- gen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über hinaus  identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzern-Abschluss und im Konzern-Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zu- sammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Au- ßerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzern-Abschlusses relevanten internen Kon- trollsystem und den für die Prüfung des Konzern-Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, es sein dennein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.  beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.  ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Kunde hat sichergestelltGrundlage der er- langten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Ge- gebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit be- steht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern-Abschluss und im Konzern-Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gege- benheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine EndgeräteUnternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.  beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern-Abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzern-Abschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzern-Abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.  holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unter- nehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzern-Abschluss und zum Konzern-Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzern-Abschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungs- urteile.  beurteilen wir den Einklang des Konzern-Lageberichts mit dem Konzern-Abschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das lokale Netzwerk von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.  führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzern-Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annah- men geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdeninternen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON KomponentenHeidelberg, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kannden 26. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.April 2023 FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

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Samples: rohstoff.de, cms.boerse-frankfurt.de

Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. ein Nutzer Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:  Brief des Kunden einen Notruf absetzen Vorstands an die Aktionäre  Ausführungen zu Aktie und Anleihe im Geschäftsbericht  Ausführungen zu Hedging im Geschäftsbericht  Bericht des Aufsichtsrats Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung er- langten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Amtszugangs befinden Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzli- chen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzern- abschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwor- tung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzu- geben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegeben- heiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu er- möglichen, und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Auf- stellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. TRAUT übernimmt Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebe- richt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstim- mung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und Forderungenwerden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Dar- über hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – fal- scher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshand- lungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und ge- eignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße be- trügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellun- gen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kon- trollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, es sein dennein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungs- methoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewand- ten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Kunde hat sichergestelltGrundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Un- sicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Kon- zernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemes- sen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine EndgeräteUnternehmenstätig- keit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Un- ternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernab- schluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prü- fungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentspre- chung und das lokale Netzwerk von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientier- ten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise voll- ziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zu- kunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsori- entierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erheb- liches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Gebäude internen Kon- trollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Mannheim, 7. Mai 2018 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kaschub Hällmeyer Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Der geprüfte Jahresabschluss der Emittentin nach HGB (der „Jahresabschluss 2018“) für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 (Seiten 2 bis 14 – jeweils einschließlich – des Dokuments „Jahresab- schluss zum 31. Dezember 2018“) wird durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werden. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, Verweis in diesen Abschnitt einbezogen und gilt damit als auch VPN Teil die- ses Prospekts: Jahresabschluss 2018 - Bilanz (S. 2) - Gewinn- und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellenVerlustrechnung (S. 3) - Anhang (S. 4 bis 10) - Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (S. 11 bis 14) Die vorstehenden Informationen sind unter xxxxx://xxxxxxxx.xx/xx-xxxxxxx/xxxxxxx/0000/00/XXXX-Xxxxxxxxxxxxxxx-0000-XxxxxxxxXX.xxx abrufbar. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher per Verweis in diesen Prospekt einbezogenen Seiten des Dokuments „Jahresabschluss 2018“ sind für den Anleger nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagenrelevant.

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Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. ein Nutzer des Kunden einen Notruf absetzen Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonsti- gen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informatio- nen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Amtszugangs befinden Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kennt- nissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu- sammenhang nichts zu berichten. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresab- schlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtli- chen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstim- mung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwen- dig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar- stellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachver- halte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unterneh- menstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gege- benheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Ein- klang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die ge- setzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lage- berichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Lagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lage- berichts. TRAUT übernimmt Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jah- resabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsich- tigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutref- fendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften ent- spricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar- stellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie da- für, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Insti- tut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä- ßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstel- lung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtig- keiten resultieren und Forderungenwerden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebe- richt, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass we- sentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen hö- her als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fäl- schungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, es sein dennein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzu- geben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Kunde hat sichergestelltGrundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignis- sen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass seine Endgeräteeine wesentliche Unsicherheit besteht, das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall sind wir verpflichtet, im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdenBestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifi- zieren. Auch eine Veränderung Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Konfiguration Grundlage der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge habenbis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünf- tige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass ein Notruf die Ge- sellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht abgesetzt werden mehr fortführen kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, sich über den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlichEreignisse so darstellt, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden der Jah- resabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Ge- sellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurdeVertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Anforderung Basis ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von TRAUT wird den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Xxxxx- xxxx der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellenzukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Die VoIP-Technologie kann Ein eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbildenab. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-NetzwerkesEs besteht ein erhebliches unvermeid- bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem StandortAnlage 1 Bilanz zum 31. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.Dezember 2021 Aktiva Passiva 31.12.2021 Vorjahr 31.12.2021 Vorjahr TEUR TEUR TEUR TEUR

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Sonstige Informationen. Sollte Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Kunde bzwErklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Ver- treter und der Aufsichtsrat verantwortlich. ein Nutzer des Kunden einen Notruf absetzen Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung sowie den zusammen- gefassten nicht-finanziellen Bericht. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Amtszugangs befinden Jahresab- schlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um aus- reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Lagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. TRAUT übernimmt Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesent lichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungs- vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lage- bericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Forderungender EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Dar- stellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtig- keiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lage- bericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer- kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzu- geben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesell- schaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dar- gestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis aus- reichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ab- leitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen- ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunfts- orientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir wäh- rend unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und er- örtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünf- tigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Ver- antwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahres- abschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sach- verhalte im Bestätigungsvermerk, es sein sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor- schriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durch- geführt, ob die in der Kunde Datei Manz_AG_JA+LB_ESEF-2021 -12-31 (SHA-256 - Prüfsumme: 52aa706d82a7404caee399d1d4e175739cd1c0150a46653bf39f009 3a4091220)“ enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF- Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3 a HGB (IDW PS 410 (10.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschafts- prüferpraxis hat sichergestelltdie Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Quali- tätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschafts- prüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Ver- stößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF- Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen; • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben; • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/ 815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die tech - nische Spezifikation für diese Datei erfüllt; • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juli 202 1 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. November 2021 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununter- brochen seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Manz AG tätig. Wir erklären, dass seine Endgerätedie in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prü- fungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall nicht im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdengeprüften Jahresabschluss oder im geprüften Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft erbracht: Zusätzlich zur Abschlussprüfung haben wir zulässige andere Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit der formellen Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen3 AktG erbracht.

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Sonstige Informationen. Sollte Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Kunde bzwKonzernerklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. ein Nutzer Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Konzernerklärung zur Unternehmens- führung und die nicht-finanzielle Konzernerklärung sowie den in Abschnitt 6 des Kunden einen Notruf absetzen Konzernlageberichts enthaltenen Vergütungsbericht. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere: • den Nichtfinanziellen Bericht (CSR-Bericht), aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Teile des Geschäfts- berichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfü- gung gestellt werden, insbesondere: • den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG, • den Brief des Vorstands an die Aktionäre, • die Mehrjahresübersicht der Geschäftsentwicklung. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Amtszugangs befinden Aufsichtsrats für den Konzern- abschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. TRAUT übernimmt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul- tieren und Forderungenwerden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlage- berichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, es sein dennein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Kunde hat sichergestelltGrundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine EndgeräteUnternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungs- legungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das lokale Netzwerk von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdeninternen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Auch eine Veränderung Köln, 9. April 2021 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zwirner Weigel Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer BioNTech SE Mainz Konzernabschluss zum 31. Dezember 2020 (in Tausend) Aktiva Angabe 31. Dezember2020 31. Dezember2019 Immaterielle Vermögenswerte 11 €000.000 €00.000 Xxxxxxxxxxx 10 226.968 93.044 Nutzungsrechte 19 98.988 55.018 Sonstige Vermögenswerte 14 1.045 - Latente Steueransprüche 8 161.233 - Vorräte 13 64.120 11.722 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12 165.468 11.913 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 12 137.234 1.680 Sonstige Vermögenswerte 14 60.966 9.069 Ertragsteueransprüche 898 756 Abgegrenzte Aufwendungen 15 28.001 5.862 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 12 1.210.209 519.149 Gezeichnetes Kapital 16 246.310 232.304 Kapitalrücklagen 16 1.514.451 686.714 Eigene Anteile 16 (4.789) (5.525) Bilanzverlust (409.629) (424.827) Sonstige Rücklagen 17 25.503 4.826 Verzinsliche Darlehen 12 231.047 68.904 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12 31.476 - Rückstellungen 20 5.498 - Vertragsverbindlichkeiten 6 71.892 97.109 Sonstige Verbindlichkeiten 18 566 - Latente Steuerschulden 281 - Verzinsliche Darlehen 12 9.142 5.307 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12 102.288 20.498 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12 74.075 10.352 Zuwendungen der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIPöffentlichen Hand 7.5 91.951 -Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.

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Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. ein Nutzer Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmens- führung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) sowie die oben genann- ten im Lagebericht im ersten Absatz des Kunden einen Notruf absetzen Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Ab- satz des Abschnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Abschnitt CORONA bedingte Maßnahmen enthaltenen lageberichtsfremden An- gaben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ▶ wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ▶ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Amtszugangs befinden Aufsichtsrates für den Jahres- abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – be- absichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver- antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Lagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. TRAUT übernimmt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Xxxxxx frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah- resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und Forderungenwerden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus- ses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebe- richt, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer- kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, es sein dennein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzuge- ben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhän- genden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Kunde hat sichergestelltGrundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Ge- sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un- seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine EndgeräteGe- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unter- nehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde ge- legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidba- res Risiko, das lokale Netzwerk dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten An- gaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwor tlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdeninternen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON KomponentenXxxxxxx, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann00. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.Februar 2022 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxx Xxxxxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin Aktiva 31.12.2020 Passiva 31.12.2020 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

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Samples: www.skwp.de

Sonstige Informationen. Sollte Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht 2019, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch ir- gendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verant- wortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss oder unseren bei der Kunde Prü- fung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zu- sammenhang nichts zu berichten. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern- abschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, in allen wesent- lichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beach- tung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als not- wendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermög- lichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlä- gig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alterna- tive dazu. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- prozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbe- absichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Konzernabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn ver- nünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlan- gen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Dar- stellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtig- keiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich- tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Nutzer Verständnis von dem für die Prüfung des Kunden einen Notruf absetzen Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und sich nicht am Standort damit zusammen- hängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des Amtszugangs befinden (so genannte noma- dische Nutzung)von den gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland auf der Notruf nicht genutzt werdenGrundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, da Standortermittlung und Soforthilfe ob eine wesentliche Unsicherheit im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (Zusammenhang mit Ereignis- sen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Kunde wird Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unange- messen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schluss- folgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsver- merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegeben- heiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenUnternehmenstätig- keit nicht mehr fortführen kann. TRAUT übernimmt keine Haftung • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für Schä- die Rechnungs- legungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um ein Prüfungsurteil zum Konzernabschluss abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unser Prüfungsurteil. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und Forderungendie Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenwir während unserer Prüfung feststellen. Das Abset- zen von Notrufen ist bei einem Stromausfall nicht möglichLeipzig, es sein denn, der Kunde hat sichergestellt, dass seine Endgeräte, das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdenden 29. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIPApril 2020 Warth & Klein Xxxxx Xxxxxxxx AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Xxxxxxxxx Xxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüferin publity AG Konzern-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes Bilanz zum 31.12.2019 EUR 31.12.19 31.12.18 Immaterielle Vermögenswerte D.1 80.735.433 550 Sachanlagen D.2 3.735.998 7.841.920 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien D.3 612.101.000 17.000.000 Geleistete Anzahlungen D.4 3.578.490 0 Anteile an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.at equity bewerteten Unternehmen D.5 1.103.306 1.690.057 Sonstige finanzielle Vermögenswerte D.6 59.454.238 81.725.876 Latente Steueransprüche D.14 403.579 844.390 761.112.044 109.102.793

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Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. ein Nutzer Die sonstigen Informationen umfassen den "Bilanzeid" sowie den "Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 in US-Dollar" sowie den Jahresbericht - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des Kunden einen Notruf absetzen und geprüften Jahresabschlusses, des geprüften Lageberichts sowie unseres Vermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresbericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen •wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder •anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Amtszugangs befinden Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (so genannte noma- dische Nutzungd.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreichtsie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Daher darf Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei nomadischer Nutzung der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und spe- ziell bei Nutzung den einschlägigen europäischen Verordnungen sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dem Ausland dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Notruf Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus •identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht genutzt aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Standortermittlung dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; •gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und Soforthilfe den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; •beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; •ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Falle eines Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; •beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so genannten darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; •beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) Röchel- rufsAssurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden könnenGrundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenWährend der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. TRAUT übernimmt keine Haftung für Schä- Darüber hinaus •identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und Forderungenführen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen ist bei einem Stromausfall nicht möglich, es sein denn, der Kunde hat sichergestelltRisiko, dass seine Endgeräteaus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werden. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge habenRisiko, dass ein Notruf aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Zuweisungen nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlichaufgedeckt werden, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlichda dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-KartenFälschungen, Brandmeldernbeabsichtigte Unvollständigkeiten, EC-Cash irreführende Zuweisungen bzw. Kreditkartensystemedas Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; •beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Frankiermaschinen Verlusten, Einlagen und Alarmanlagen.Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. Eschborn/Frankfurt am Main, 7. Juni 2023 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Heist, Wirtschaftsprüfer Kruse, Wirtschaftsprüfer Bilanz der AVOLO Aviation GmbH & Co. Geschlossene Investment KG, Düsseldorf Investmentanlagevermögen

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Sonstige Informationen. Sollte Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die „Versicherung der Kunde gesetzlichen Vertreter". Unsere Prüfungsurteile zum Jahresbericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen –wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresbericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder –anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägi- gen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus –identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; –gewinnen wir ein Nutzer Verständnis von dem für die Prüfung des Kunden Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben; –beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; –ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; –beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; –beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u. a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Hamburg Trust HTG Deutschland 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information" (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten" unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweiseausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Notruf absetzen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und sich Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) "Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information' (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus –identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht am Standort des Amtszugangs befinden (so genannte noma- dische Nutzung), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt aufgedeckt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informieren. TRAUT übernimmt keine Haftung für Schä- den und Forderungen, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehen. Das Abset- zen von Notrufen ist bei einem Stromausfall nicht möglichVerstößen höher als bei Unrichtigkeiten, es sein dennda Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, der Kunde hat sichergestelltFälschungen, dass seine Endgerätebeabsichtigte Unvollständigkeiten, das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werden. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash irreführende Zuweisungen bzw. Kreditkartensystemedas Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; –beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Frankiermaschinen Verlusten, Einlagen und Alarmanlagen.Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. Eschborn/Frankfurt am Main, 28. Mai 2021

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Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDer Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. ein Nutzer Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonsti- gen Informationen umfassen die übrigen Bestandteile des Kunden einen Notruf absetzen Geschäftsberichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfügung gestellt wer- den, insbesondere den „Brief an die Aktionäre“, den „Bericht des Aufsichtsrates“ und weitere Abschnitte des Geschäftsberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Amtszugangs befinden Aufsichtsrats für den Konzern- abschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernab- schlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deut- schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermit- telt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Kon- zernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns ver- mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Ver- treter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als not- wendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstim- mung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlagebe- richts. TRAUT übernimmt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestäti- gungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und Forderungenwerden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlus- ses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adres- saten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzern- lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risi- ken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fäl- schungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlagebe- richts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, es sein dennein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhän- genden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Kunde hat sichergestelltGrundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Kon- zerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir ver- pflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzern- abschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un- seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine EndgeräteUnternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Kon- zernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver- mögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungsle- gungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlage- bericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwor- tung für unsere Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das lokale Netzwerk von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Xxxxx- xxxx der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständi- ges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeid- bares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdeninternen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON KomponentenMannheim, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann24. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.November 2021 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Kaschub Wirtschaftsprüfer Wöhe Wirtschaftsprüfer

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Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. ein Nutzer Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmens- führung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) sowie die oben genann- ten im Lagebericht im ersten Absatz des Kunden einen Notruf absetzen Abschnitts 2.b. Ertragslage, im zweiten Ab- satz des Abschnitts 5. Personal, im Abschnitt 6. Arbeitssicherheit und Umweltschutz und im Abschnitt CORONA bedingte Maßnahmen enthaltenen lageberichtsfremden An- gaben. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ▶ wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ▶ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Amtszugangs befinden Aufsichtsrates für den Jahres- abschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus- ses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verant- wortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – be- absichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür ver- antwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammen- hang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungsle- gungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lage- berichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zu- künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter ver- antwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausrei- chende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Lagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. TRAUT übernimmt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab- schluss als Xxxxxx frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – fal- schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jah- resabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi- ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsver- merk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebe- richt beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Ab- schlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets auf- deckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und Forderungenwerden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlus- ses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten be- einflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti- sche Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebe- richt, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außer- kraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, es sein dennein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzuge- ben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den ge- setzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhän- genden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzli- chen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Kunde hat sichergestelltGrundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Ge- sellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum un- seres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresab- schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine EndgeräteGe- setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unter- nehmens; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausrei- chender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde ge- legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde lie- genden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidba- res Risiko, das lokale Netzwerk dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten An- gaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwor tlichen unter anderem den ge- planten Umfang und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststel- lungen, einschließlich etwaiger Mängel im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdeninternen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON KomponentenXxxxxxx, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann00. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.Februar 2022 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mandler Wirtschaftsprüfer Kirchheim Wirtschaftsprüferin Aktiva 31.12.2020 Passiva 31.12.2020 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

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Sonstige Informationen. Sollte Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht. mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Vermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresab- schluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen –wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Kunde Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder –anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus –identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise. die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken. Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. –gewinnen wir ein Nutzer Verständnis von dem für die Prüfung des Kunden einen Notruf absetzen Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und sich den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht am Standort mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. –beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. –ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des Amtszugangs befinden (so genannte noma- dische Nutzung)von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland auf der Notruf nicht genutzt werdenGrundlage der erlangten Prüfungsnachweise, da Standortermittlung und Soforthilfe ob eine wesentliche Unsicherheit im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Kunde wird Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. –beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. –beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenGesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. TRAUT übernimmt keine Haftung –führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für Schä- die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und Forderungendie Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehen. Das Abset- zen von Notrufen ist bei einem Stromausfall nicht möglich, es sein denn, der Kunde hat sichergestellt, dass seine Endgeräte, das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werden. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagenwir während unserer Prüfung feststellen.

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Sonstige Informationen. Sollte Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Kunde bzwErklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Ver- treter und der Aufsichtsrat verantwortlich. ein Nutzer des Kunden einen Notruf absetzen Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung sowie den zusammengefassten nicht-finanziellen Bericht. Von diesen sonstigen Informationen haben wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungs- urteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Amtszugangs befinden Jahresab- schlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (so genannte noma- dische Nutzungd. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen- stehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Amtszu- gangs Standort erreichtRechnungslegungs- prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Daher darf Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei nomadischer Nutzung der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und spe- ziell bei Nutzung die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord- nungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Dar- stellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dem Ausland dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Notruf Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht genutzt aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da Standortermittlung dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irre- führende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen bein- halten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und Soforthilfe den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzu- geben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Der Kunde wird Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig- nisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahres- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu- grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahres- abschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buch- führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenGesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesell- schaft; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dar- gestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. TRAUT übernimmt keine Haftung Auf Basis aus- reichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ab- leitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigen- ständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunfts- orientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für Schä- die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den ge- planten Umfang und Forderungendie Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfest- stellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenwir wäh- rend unserer Prüfung feststellen. Das Abset- zen Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und er- örtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von Notrufen ist bei einem Stromausfall nicht möglichdenen vernünf- tigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Ver- antwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahres- abschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sach- verhalte im Bestätigungsvermerk, es sein sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvor- schriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durch- geführt, ob die in der Kunde Datei MANZ_AG_JA+LB_ESEF-2022-12-31.zip enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen“ bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format“) in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen“ weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschafts- prüferpraxis hat sichergestelltdie Anforderungen an das Qualitätssicherungssystem des IDW Quali- tätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschafts- prüferpraxis (IDW QS 1) angewendet. Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Ver- stößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF- Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen; • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben; • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die tech- nische Spezifikation für diese Datei erfüllt; • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts ermöglichen. Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juli 2022 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 2. August 2022 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Manz AG tätig. Wir erklären, dass seine Endgerätedie in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prü- fungsbericht) in Einklang stehen. Wir haben folgende Leistungen, das lokale Netzwerk und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall nicht im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdengeprüften Jahresabschluss oder im geprüften Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Gesellschaft erbracht: Zusätzlich zur Abschlussprüfung haben wir zulässige andere Bestätigungsleistungen in Zusammenhang mit der formellen Prüfung des Vergütungsberichts nach § 162 Abs. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen3 AktG erbracht.

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Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. ein Nutzer Die uns vor dem Datum des Kunden einen Notruf absetzen Bestätigungsvermerks vorgelegte sonstige Information um- fasst den gemäß § 340a Abs. 1a HGB i. V. m. § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2019. Die sonstigen Informationen, die uns vereinbarungsgemäß nach diesem Datum zur Ver- fügung gestellt werden, umfasst den „Jahres- und Nachhaltigkeitsbericht 2019“ für das Geschäftsjahr 2019. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsur- teil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen In- formationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ▪ wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ▪ anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass ei- ne wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir ver- pflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Amtszugangs befinden Aufsichtsorgans (so genannte noma- dische NutzungVer- waltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deut- schen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten und unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fä- higkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Wei- teren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür ver- antwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Ge- gebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insge- samt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentli- chen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutref- fend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnah- men (Systeme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Lagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenVerwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. TRAUT übernimmt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahres- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - fal- schen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresab- schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünf- tigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Forderungender EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßi- ger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und La- geberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ▪ identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder un- beabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, pla- nen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie er- langen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellun- gen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollstän- digkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ▪ gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses rele- vanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevan- ten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, ein Prü- fungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ▪ beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungsle- gungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätz- ten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ▪ ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand ange- wandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätig- keit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unterneh- menstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine we- sentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsur- teil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünfti- ge Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ▪ beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresab- schlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde- liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er- tragslage der Sparkasse vermittelt. ▪ beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Geset- zesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse. ▪ führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorien- tierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prü- fungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten An- gaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurtei- len die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen An- nahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein er- hebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zu- kunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeit- planung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Un- abhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutz- maßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Be- richtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungs- sachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sein sei denn, der Kunde hat sichergestellt, dass seine Endgeräte, das lokale Netzwerk und Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die Internetanbindung öffentliche Angabe des Standortes auch bei einem Stromausfall im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werden. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und AlarmanlagenSach- verhalts aus.

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Sonstige Informationen. Sollte Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Er- klärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestand- teil der Kunde bzwErklärung zur Unternehmensführung ist, sowie für den Vergütungsbericht nach § 162 AktG sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. ein Nutzer Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verant- wortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Konzernerklärung zur Unternehmensführung und den nichtfinanziellen Bericht. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere: • den nichtfinanziellen Bericht, • den Vergütungsbericht, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungs- vermerk. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die übrigen Teile des Kunden einen Notruf absetzen Geschäfts- berichts, die uns nach Erteilung des Bestätigungsvermerks voraussichtlich zur Verfü- gung gestellt werden, insbesondere: • den Brief des Vorstands an die Aktionäre, • die Mehrjahresübersicht der Geschäftsentwicklung. Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere: • den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzern-Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungs- vermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusam- menhang nichts zu berichten im Hinblick auf die uns bereits zur Verfügung gestellten sonstigen Informationen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Amtszugangs befinden Aufsichtsrats für den Konzern- abschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzern- abschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vor- schriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzern- abschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmens- tätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilan- zieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetz- lichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenAufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro- zesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzern- lageberichts. TRAUT übernimmt Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzern- abschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffen- des Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resul- tieren und Forderungenwerden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entschei- dungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusam- menwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar- stellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlage- berichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, es sein dennein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern ange- wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammen- hängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetz- lichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Kunde hat sichergestelltGrundlage der erlangten Prüfungs- nachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereig- nissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine EndgeräteUnternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzern- abschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach §315e Abs. 3 i.V. m. Abs. 1 HGB anzuwenden- den deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungs- legungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzern- lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Ver- antwortung für unsere Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernab- schluss, seine Gesetzesentsprechung und das lokale Netzwerk von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern darge- stellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbeson- dere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachge- rechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erheb- liches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Internetanbindung des Standortes auch bei einem Stromausfall Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungs- feststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werdeninternen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Auch eine Veränderung Köln, 30. Xxxx 2022 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zwirner Weigel Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer 1 Informationen zum Unternehmen 6 2 Rechnungslegungsmethoden 7 3 Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen 22 4 Konsolidierungskreis 27 5 Unternehmenszusammenschlüsse 28 6 Erlöse aus Verträgen mit Xxxxxx 33 7 Erträge und Aufwendungen 36 8 Ertragsteuern 40 9 Ergebnis je Aktie 44 10 Sachanlagen 46 11 Immaterielle Vermögenswerte 47 12 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten 49 13 Vorräte 59 14 Sonstige Vermögenswerte 59 15 Abgegrenzte Aufwendungen 59 16 Gezeichnetes Kapital und Rücklagen 60 17 Anteilsbasierte Vergütung 62 18 Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten 71 19 Sonstige Verbindlichkeiten 72 20 Leasingverhältnisse 72 21 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen 73 22 Anzahl der Konfiguration der SwyxON KomponentenBeschäftigten 76 23 Honorare für Abschlussprüfer 76 24 Corporate Governance 76 25 Nachtragsbericht 77 Geschäftsjahre zum 31. Dezember (in Millionen, als auch VPN bis auf Ergebnis je Aktie) Angabe 2021 2020 2019 Umsatzerlöse Forschungs- und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren Entwicklungsumsätze 6 102,7 € 178,8 € 84,4 € Kommerzielle Umsätze 6 18.874,0 303,5 24,2 Umsatzkosten 7.1 (2.911,5) (59,3) (17,4) Forschungs- und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben Entwicklungskosten 7.2 (949,2) (645,0) (226,5) Vertriebs- und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden Marketingkosten 7.3 (50,4) (14,5) (2,7) Allgemeine und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie Verwaltungskosten 7.4 (mit ISDN- oder Analog- Anschluss285,8) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und Alarmanlagen.(94,0) (45,5) Sonstige betriebliche Aufwendungen 7.5 (94,4) (2,4) (0,7) Sonstige betriebliche Erträge 7.6 598,4 250,5 2,7

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Sonstige Informationen. Sollte der Kunde bzwDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. ein Nutzer des Kunden einen Notruf absetzen Die sonstigen Informationen umfassen • die Versicherungen nach §§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Jahresabschluss und Lagebericht • die im Lagebericht als "nicht durch den Abschlussprüfer geprüft" gekennzeichneten Passagen. Unsere Prüfungsurteile zum Einzelabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht am Standort auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen • wesentliche Unstimmigkeiten zum Einzelabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Amtszugangs befinden Einzelabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Einzelabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Einzelabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Einzelabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht die Gesellschaft zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Einzelabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (so genannte noma- dische NutzungSysteme), wird dennoch nur die Notrufabfragestelle des Amtszu- gangs Standort erreicht. Daher darf bei nomadischer Nutzung sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und spe- ziell bei Nutzung aus dem Ausland der Notruf nicht genutzt werden, da Standortermittlung und Soforthilfe um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Falle eines so genannten „Röchel- rufs" (der Anrufer kann z.B. wegen einer Verletzung nicht sprechen) nicht sichergestellt werden Lagebericht erbringen zu können. Der Kunde wird seine Nutzer entspre- chend hierüber informierenPrüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Einzelabschlusses und des Lageberichts. TRAUT übernimmt Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Einzelabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Einzelabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Einzelabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Haftung für Schä- den Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und Forderungender EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Einzelabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Einzelabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die dem Kunden oder dessen Nutzer aufgrund eines missbräuchlichen Absetzens eines Notrufs entstehenausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Abset- zen von Notrufen Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei einem Stromausfall Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Einzelabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht möglichmit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Einzelabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Einzelabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Einzelabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Einzelabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 325 Abs. 2a HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Einzelabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Einzelabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sein sei denn, der Kunde hat sichergestellt, dass seine Endgeräte, das lokale Netzwerk und Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die Internetanbindung öffentliche Angabe des Standortes auch bei einem Stromausfall im Gebäude durch eine alternative Spannungsversorgung operabel ge- halten werden. Auch eine Veränderung der Konfiguration der SwyxON Komponenten, als auch VPN und Amtszugangs Gateways kann zur Folge haben, dass ein Notruf nicht abgesetzt werden kann. Der Kunde ist daher selbst verantwortlich, sich über die Auswirkungen geplanter Än- derungen vorab zu informieren und die Funktion zu überprüfen. Bei Nut- zung der optionalen Gesprächsdatenauswertung in Betrieben und Be- hörden ist die schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle Nutzer darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Auf Anforderung von TRAUT wird der Kunde diese Er- klärung TRAUT zur Verfügung stellen. Die VoIP-Technologie kann nicht alle Funktionen der klassischen Sprachtelefonie (mit ISDN- oder Analog- Anschluss) abbilden. Insbesondere die folgenden Funktionalitäten kön- nen daher nicht zu 100% sichergestellt werden: •Notruffunktion bei Ausfall des Kunden-IP-Netzwerkes. TRAUT emp- fiehlt den Einsatz eines Mobilfunkgerätes an jedem Standort. •Anschaltung von ISDN-Standard- oder Sondergeräten wie z. B. von ISDN-PC-Karten, Brandmeldern, EC-Cash bzw. Kreditkartensysteme, Frankiermaschinen und AlarmanlagenSachverhalts aus.

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