Softwareüberlassung. 9.1 Soweit im Lieferungsumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden mit vollständiger Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die von den Parteien vertraglich zugrunde gelegten Verwendungszwecke beschränktes, weltweites Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation auf dem bzw. für das dafür bestimmte/n Produkt zu nutzen. Eine Nutzung der Software auf anderen (ggf. auch zusätzlichen) Produkten oder Systemen ist von den dem Kunden eingeräumten Rechten nicht umfasst. Der Kunde hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf den zugehörigen Objekt- oder Quellcode, es sei denn, dessen Übergabe an den Kunden wurde gesondert schriftlich vereinbart. 9.2 Von HAHN gelieferte Software ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt oder angepasst worden ist. Auf die Bereitstellung der Software durch ▇▇▇▇ finden daher grundsätzlich kaufvertragliche Bestimmungen Anwendung. 9.3 Bei Software dritter Hersteller/Vorlieferanten liefert ▇▇▇▇ dem Kunden lediglich die Original-Anwenderdokumentation des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist ▇▇▇▇ nicht verpflichtet. Dokumentationen können auch online (z.B. in Form einer Online-Hilfe-Seite) bereitgestellt werden. 9.4 Wenn Software eines dritten Herstellers/Vorlieferanten Gegenstand der geschuldeten Leistung von HAHN ist, darf der Kunde diese Software darüber hinaus nur in Übereinstimmung mit den Lizenz-/Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten nutzen; auf Aufforderung von ▇▇▇▇ hin hat er sein Einverständnis mit diesen Bedingungen, auch im Verhältnis zum jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten, schriftlich zu bestätigen. Dem Kunden werden diese Lizenz-/Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt. 9.5 Alle nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Ziff. 9 von ▇▇▇▇ an den Kunden übertragenen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei HAHN bzw. beim Hersteller/Vorlieferanten der Software. 9.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ohne ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇ insbesondere nicht zu modifizieren, zu vervielfältigen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu vermieten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu verbreiten. Der Kunde darf lediglich die in § 69d UrhG genannten Handlungen unter den dort beschriebenen Umständen vornehmen und die Software ansonsten nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig verwenden, um andere Softwareprodukte zu erstellen, oder versuchen, den Quellcode, die Systemarchitektur oder Algorithmen der Software freizulegen. Der Kunde muss zudem alle von HAHN oder dem jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten unentgeltlich zur Verfügung gestellten Software-Updates einspielen. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright- Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇ zu verändern. 9.7 Die von ▇▇▇▇ gelieferte Software kann andere Software enthalten, die einer "Open Source"- oder "Free Software"-Lizenz unterliegt ("Open Source Software"). ▇▇▇▇ ist berechtigt, die Open Source Software in die Software einzubinden, und der Kunde ist berechtigt, sie als Teil der Software zu nutzen. Die im Rahmen dieser Ziff. 9 gewährten Nutzungsrechte gelten jedoch nicht für die in der Software enthaltene Open Source Software. Vielmehr gelten für die Open Source Software die Bedingungen der jeweiligen Open Source Software-Lizenz. Nichts in diesen AGBL schränkt die Rechte des Kunden unter einer Open Source Software-Lizenz ein oder gewährt dem Kunden Rechte, die eine Open Source Software-Lizenz entgegenstehen oder verdrängen. In bestimmten Fällen ist ▇▇▇▇ gemäß der Lizenzbedingungen der jeweiligen Open Source Software verpflichtet, dem Kunden Kopien des Quellcodes von Open Source Software, der geltenden Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall kann der Kunde solche Kopien der betreffenden Open Source Software, der Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen erhalten, indem er eine entsprechende Anfrage an HAHN sendet. 9.8 Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, endet das Nutzungsrecht des Kunden an einer von ▇▇▇▇ lizenzierten oder sonst überlassenen Software. Im Rahmen der Rückübertragung hat der Kunde alle Software, einschließlich aller etwa gefertigten Kopien, nach ▇▇▇▇ von HAHN (i) an ▇▇▇▇ zurückzugeben, oder (ii) zu zerstören und dies schriftlich gegenüber ▇▇▇▇ zu bestätigen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Softwareüberlassung. 9.1 Soweit im Lieferungsumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden mit vollständiger Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die von den Parteien vertraglich zugrunde gelegten Verwendungszwecke beschränktes, weltweites Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation auf dem bzw. für das dafür bestimmte/n Produkt zu nutzen. Eine Nutzung der Software auf anderen (ggf. auch zusätzlichen) Produkten oder Systemen ist von den dem Kunden eingeräumten Rechten nicht umfasst. Der Kunde hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf den zugehörigen Objekt- oder Quellcode, es sei denn, dessen Übergabe an den Kunden wurde gesondert schriftlich vereinbart.
9.2 Von HAHN WALTHER gelieferte Software ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt oder angepasst worden ist. Auf die Bereitstellung der Software durch ▇▇▇▇▇▇▇ finden daher grundsätzlich kaufvertragliche Bestimmungen Anwendung.
9.3 Bei Software dritter Hersteller/Vorlieferanten liefert ▇▇▇▇▇▇▇ dem Kunden lediglich die Original-Anwenderdokumentation des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist ▇▇▇▇▇▇▇ nicht verpflichtet. Dokumentationen können auch online (z.B. in Form einer Online-Hilfe-Seite) bereitgestellt werden.
9.4 Wenn Software eines dritten Herstellers/Vorlieferanten Gegenstand der geschuldeten Leistung von HAHN WALTHER ist, darf der Kunde diese Software darüber hinaus nur in Übereinstimmung mit den Lizenz-/Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten nutzen; auf Aufforderung von ▇▇▇▇▇▇▇ hin hat er sein Einverständnis mit diesen Bedingungen, auch im Verhältnis zum jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten, schriftlich zu bestätigen. Dem Kunden werden diese Lizenz-/Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt.
9.5 Alle nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Ziff. 9 von ▇▇▇▇▇▇▇ an den Kunden übertragenen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei HAHN ▇▇▇▇▇▇▇ bzw. beim Hersteller/Vorlieferanten der Software.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ohne ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇▇▇▇ insbesondere nicht zu modifizieren, zu vervielfältigen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu vermieten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu verbreiten. Der Kunde darf lediglich die in § 69d UrhG genannten Handlungen unter den dort beschriebenen Umständen vornehmen und die Software ansonsten nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig verwenden, um andere Softwareprodukte zu erstellen, oder versuchen, den Quellcode, die Systemarchitektur oder Algorithmen der Software freizulegen. Der Kunde muss zudem alle von HAHN ▇▇▇▇▇▇▇ oder dem jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten unentgeltlich zur Verfügung gestellten Software-Software- Updates einspielen. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright- Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇▇▇▇ zu verändern.
9.7 Die von ▇▇▇▇▇▇▇ gelieferte Software kann andere Software enthalten, die einer "Open Source"- oder "Free Software"-Lizenz unterliegt ("Open Source Software"). ▇▇▇▇▇▇▇ ist berechtigt, die Open Source Software in die Software einzubinden, und der Kunde ist berechtigt, sie als Teil der Software zu nutzen. Die im Rahmen dieser Ziff. 9 gewährten Nutzungsrechte gelten jedoch nicht für die in der Software enthaltene Open Source Software. Vielmehr gelten für die Open Source Software die Bedingungen der jeweiligen Open Source Software-Lizenz. Nichts in diesen AGBL schränkt die Rechte des Kunden unter einer Open Source Software-Lizenz ein oder gewährt dem Kunden Rechte, die eine Open Source Software-Lizenz entgegenstehen oder verdrängen. In bestimmten Fällen ist ▇▇▇▇▇▇▇ gemäß der Lizenzbedingungen der jeweiligen Open Source Software verpflichtet, dem Kunden Kopien des Quellcodes von Open Source Software, der geltenden Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall kann der Kunde solche Kopien der betreffenden Open Source Software, der Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen erhalten, indem er eine entsprechende Anfrage an HAHN WALTHER sendet.
9.8 Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, endet das Nutzungsrecht des Kunden an einer von ▇▇▇▇▇▇▇ lizenzierten ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ oder sonst überlassenen Software. Im Rahmen der Rückübertragung hat der Kunde alle Software, einschließlich aller etwa gefertigten Kopien, nach ▇▇▇▇ von HAHN ▇▇▇▇▇▇▇ (i) an ▇▇▇▇▇▇▇ zurückzugeben, oder (ii) zu zerstören und dies schriftlich gegenüber ▇▇▇▇▇▇▇ zu bestätigen.
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Softwareüberlassung. 9.1 Soweit im Lieferungsumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden mit vollständiger vollstän- diger Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die von den Parteien vertraglich zugrunde gelegten Verwendungszwecke beschränktes, weltweites Recht eingeräumt, die gelieferte gelie- ferte Software einschließlich ihrer Dokumentation auf dem bzw. für das dafür bestimmtebe- stimmte/n Produkt zu nutzen. Eine Nutzung der Software auf anderen (ggf. auch zusätzlichenzu- sätzlichen) Produkten oder Systemen ist von den dem Kunden eingeräumten Rechten nicht umfasst. Der Kunde hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf den zugehörigen zugehöri- gen Objekt- oder Quellcode, es sei denn, dessen Übergabe an den Kunden wurde gesondert ge- sondert schriftlich vereinbart.
9.2 Von HAHN gelieferte Software ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt herge- stellt oder angepasst worden ist. Auf die Bereitstellung der Software durch ▇▇▇▇ finden daher grundsätzlich kaufvertragliche Bestimmungen Anwendung.
9.3 Bei Software dritter Hersteller/Vorlieferanten liefert ▇▇▇▇ dem Kunden lediglich die Original-Anwenderdokumentation des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten. Zur Lieferung Lie- ferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist ▇▇▇▇ nicht verpflichtet. Dokumentationen Do- kumentationen können auch online (z.B. in Form einer Online-Hilfe-Seite) bereitgestellt bereitge- stellt werden.
9.4 Wenn Software eines dritten Herstellers/Vorlieferanten Gegenstand der geschuldeten Leistung von HAHN ist, darf der Kunde diese Software darüber hinaus nur in Übereinstimmung Über- einstimmung mit den Lizenz-/Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten Vor- lieferanten nutzen; auf Aufforderung von ▇▇▇▇ hin hat er sein Einverständnis mit diesen Bedingungen, auch im Verhältnis zum jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten, schriftlich zu bestätigen. Dem Kunden werden diese Lizenz-/Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt.
9.5 Alle nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Ziff. 9 von ▇▇▇▇ an den Kunden übertragenen übertra- genen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei HAHN bzw. beim Hersteller/Vorlieferanten der Software.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ohne ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇ insbesondere nicht zu modifizieren, zu vervielfältigen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu vermieten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig anderwei- tig zu verbreiten. Der Kunde darf lediglich die in § 69d UrhG genannten Handlungen unter den dort beschriebenen Umständen vornehmen und die Software ansonsten nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig ander- weitig verwenden, um andere Softwareprodukte zu erstellen, oder versuchen, den Quellcode, die Systemarchitektur oder Algorithmen der Software freizulegen. Der Kunde muss zudem alle von HAHN oder dem jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten unentgeltlich zur Verfügung gestellten Software-Updates einspielen. Der Kunde verpflichtet ver- pflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright- Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen entfer- nen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇ zu verändern.
9.7 Die von ▇▇▇▇ gelieferte Software kann andere Software enthalten, die einer "Open Source"- oder "Free Software"-Lizenz unterliegt ("Open Source Software"). ▇▇▇▇ ist berechtigt, die Open Source Software in die Software einzubinden, und der Kunde ist berechtigt, sie als Teil der Software zu nutzen. Die im Rahmen dieser Ziff. 9 gewährten ge- währten Nutzungsrechte gelten jedoch nicht für die in der Software enthaltene Open Source Software. Vielmehr gelten für die Open Source Software die Bedingungen der jeweiligen Open Source Software-Lizenz. Nichts in diesen AGBL schränkt die Rechte des Kunden unter einer Open Source Software-Lizenz ein oder gewährt dem Kunden Rechte, die eine Open Source Software-Lizenz entgegenstehen oder verdrängen. In bestimmten Fällen ist ▇▇▇▇ gemäß der Lizenzbedingungen der jeweiligen Open Source Software verpflichtet, dem Kunden Kopien des Quellcodes von Open Source Software, der geltenden Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen zur Verfügung Ver- fügung zu stellen. In diesem Fall kann der Kunde solche Kopien der betreffenden Open Source Software, der Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen erhalten, indem in- dem er eine entsprechende Anfrage an HAHN sendet.
9.8 Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, endet das Nutzungsrecht des Kunden an einer von ▇▇▇▇ lizenzierten oder sonst überlassenen Software. Im Rahmen der Rückübertragung Rück- übertragung hat der Kunde alle Software, einschließlich aller etwa gefertigten Kopien, nach ▇▇▇▇ von HAHN ▇▇▇▇ (i) an ▇▇▇▇ zurückzugeben, oder (ii) zu zerstören und dies schriftlich gegenüber ▇▇▇▇ zu bestätigen.
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Softwareüberlassung. 9.1 Soweit im Lieferungsumfang Die Vorschriften dieser Ziff. 9 gelten für den Fall der Softwareüberlassung ergänzend zu den sonstigen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, wobei bei Widersprüchen die spezi- elleren Regelungen dieser Ziff. 9 oder gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ver- wenders zur Softwareüberlassung vorgehen.
9.2 Vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen wird Software enthalten ist, wird dem einem Kunden mit vollständiger Zahlung zur Miete auf der jeweils vereinbarten Vergütung ein Grundlage einer nicht ausschließlichesausschließlichen, nicht übertragbares, übertragbaren und nicht unterlizenzierbares, auf unterli- zenzierbaren Nutzungslizenz überlassen.
9.3 Der Mietzins und die von den Parteien vertraglich zugrunde gelegten Verwendungszwecke beschränktes, weltweites Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation auf Preise für sonstige Software-Leistungen richten sich nach dem bzwaktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. für das dafür bestimmte/n Produkt zu nutzen. Eine Fehlt es an einer aus- drücklichen Vereinbarung ist bei Nutzung der Software jedenfalls eine Miete in üblicher ange- messener Höhe geschuldet.
9.4 Sofern nicht anders vereinbart, wird der Software-Mietvertrag auf anderen (ggfunbestimmte Zeit geschlos- sen und kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalender- quartals gekündigt werden. auch zusätzlichen) Produkten oder Systemen ist von Nach Vertragsbeendigung darf die Software nicht weiter genutzt werden; sämtliche Installationen der Software beim Kunden sind zu löschen und alle vorhan- denen Datenträger an den dem Kunden eingeräumten Rechten nicht umfasst. Verwender herauszugeben.
9.5 Der Kunde hat grundsätzlich auch keinen Anspruch ist verpflichtet, dem Verwender Mängel der Software nach deren Entdeckung un- verzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit ein Fehler der Soft- ware (i) auf ein nicht rechtzeitiges Anzeigen des Mangels oder (ii) auf ein Verschulden des Kunden wie beispielsweise durch eigene Fehler bei der Installation, durch eigene Softwareän- derungen bzw. durch unzureichende eigene Software- oder Hardwareausstattung zurückzu- führen ist oder (iii) der Fehler im Zusammenspiel mit anderer eingesetzter Software des Kun- den zugehörigen Objekt- oder Quellcodeauftritt, es sei denn, dessen Übergabe an den Kunden wurde gesondert schriftlich vereinbart.
9.2 Von HAHN gelieferte Software ist, soweit nicht der Verwender hat eine entsprechende Funktionalität ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt oder angepasst worden ist. Auf die Bereitstellung der Software durch ▇▇▇▇ finden daher grundsätzlich kaufvertragliche Bestimmungen Anwendung.
9.3 Bei Software dritter Hersteller/Vorlieferanten liefert ▇▇▇▇ dem Kunden lediglich die Original-Anwenderdokumentation des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist ▇▇▇▇ nicht verpflichtet. Dokumentationen können auch online (z.B. in Form einer Online-Hilfe-Seite) bereitgestellt werden.
9.4 Wenn Software eines dritten Herstellers/Vorlieferanten Gegenstand der geschuldeten Leistung von HAHN ist, darf der Kunde diese Software darüber hinaus nur in Übereinstimmung mit den Lizenz-/Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten nutzen; auf Aufforderung von ▇▇▇▇ hin hat er sein Einverständnis mit diesen Bedingungen, auch im Verhältnis zum jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten, schriftlich zu bestätigen. Dem Kunden werden diese Lizenz-/Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt.
9.5 Alle nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Ziff. 9 von ▇▇▇▇ an den Kunden übertragenen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei HAHN bzw. beim Hersteller/Vorlieferanten der Softwarezugesichert.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ohne ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇ insbesondere nicht zu modifizieren, zu vervielfältigen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu vermieten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu verbreiten. Der Kunde darf lediglich die in § 69d UrhG genannten Handlungen unter den dort beschriebenen Umständen vornehmen Die Pflicht zur Mängelbeseitigung gilt unbefristet und die Software ansonsten nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig verwenden, um andere Softwareprodukte zu erstellen, oder versuchen, den Quellcode, die Systemarchitektur oder Algorithmen der Software freizulegen. Der Kunde muss zudem alle von HAHN oder dem jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten unentgeltlich zur Verfügung gestellten Software-Updates einspielen. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright- Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇ zu verändern.
9.7 Die von ▇▇▇▇ gelieferte Software kann andere Software enthalten, die einer "Open Source"- oder "Free Software"-Lizenz unterliegt ("Open Source Software"). ▇▇▇▇ ist berechtigt, die Open Source Software in die Software einzubinden, und der Kunde ist berechtigt, sie als Teil der Software zu nutzen. Die im Rahmen dieser Ziff. 9 gewährten Nutzungsrechte gelten jedoch nicht für die in der Software enthaltene Open Source Software. Vielmehr gelten für die Open Source Software die Bedingungen der jeweiligen Open Source Software-Lizenz. Nichts in diesen AGBL schränkt die Rechte des Kunden unter einer Open Source Software-Lizenz ein oder gewährt dem Kunden Rechte, die eine Open Source Software-Lizenz entgegenstehen oder verdrängen. In bestimmten Fällen ist ▇▇▇▇ gemäß der Lizenzbedingungen der jeweiligen Open Source Software verpflichtet, dem Kunden Kopien des Quellcodes von Open Source Software, der geltenden Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall kann der Kunde solche Kopien der betreffenden Open Source Software, der Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen erhalten, indem er eine entsprechende Anfrage an HAHN sendet.
9.8 Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, endet das Nutzungsrecht des Kunden an einer von ▇▇▇▇ lizenzierten oder sonst überlassenen Software. Im Rahmen der Rückübertragung hat der Kunde alle Software, einschließlich aller etwa gefertigten Kopien, erfolgt nach ▇▇▇▇ des Verwenders durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Sofern keine dringenden Gründe dagegen sprechen kann die Mängelbehebung auch im Rahmen turnusmäßiger Updates erfolgen.
9.7 Für die Haftung des Verwenders gelten die Bestimmungen der Ziffer 8 dieser AGB. Eine ver- schuldensunabhängige Haftung des Verwenders für bereits bei Vertragsabschluss vorhan- dene Fehler nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Mietminderung durch Abzug von HAHN (i) an ▇▇▇▇ zurückzugeben, oder (ii) zu zerstören und dies schriftlich gegenüber ▇▇▇▇ zu bestätigender vereinbarten Miete durchzusetzen. Eine Mietminderung wegen anfänglicher Mängel der Software ist ausgeschlos- sen.
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Sources: Sales Contracts
Softwareüberlassung. 9.1 Soweit im Lieferungsumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden mit vollständiger Zahlung der jeweils vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, auf die von den Parteien vertraglich zugrunde gelegten Verwendungszwecke beschränktes, weltweites Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation auf dem bzw. für das dafür bestimmte/n Produkt zu nutzen. Eine Nutzung der Software auf anderen (ggf. auch zusätzlichen) Produkten oder Systemen ist von den dem Kunden eingeräumten Rechten nicht umfasst. Der Kunde hat grundsätzlich auch keinen Anspruch auf den zugehörigen Objekt- oder Quellcode, es sei denn, dessen Übergabe an den Kunden wurde gesondert schriftlich vereinbart.
9.2 Von HAHN WT gelieferte Software ist, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht individuell für die Bedürfnisse des Kunden hergestellt oder angepasst worden ist. Auf die Bereitstellung der Software durch ▇▇▇▇ WT finden daher grundsätzlich kaufvertragliche Bestimmungen Anwendung.
9.3 Bei Software dritter Hersteller/Vorlieferanten liefert ▇▇▇▇ WT dem Kunden lediglich die Original-Anwenderdokumentation des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten. Zur Lieferung einer darüberhinausgehenden Dokumentation ist ▇▇▇▇ WT nicht verpflichtet. Dokumentationen können auch online (z.B. in Form einer Online-Hilfe-Seite) bereitgestellt werden.
9.4 Wenn Software eines dritten Herstellers/Vorlieferanten Gegenstand der geschuldeten Leistung von HAHN WT ist, darf der Kunde diese Software darüber hinaus nur in Übereinstimmung mit den Lizenz-/Nutzungsbedingungen des jeweiligen Herstellers/Vorlieferanten nutzen; auf Aufforderung von ▇▇▇▇ WT hin hat er sein Einverständnis mit diesen Bedingungen, auch im Verhältnis zum jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten, schriftlich zu bestätigen. Dem Kunden werden diese Lizenz-/Nutzungsbedingungen auf Anforderung, auch schon vor Vertragsschluss, zur Verfügung gestellt.
9.5 Alle nicht ausdrücklich im Rahmen dieser Ziff. 9 von ▇▇▇▇ WT an den Kunden übertragenen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben bei HAHN WT bzw. beim Hersteller/Vorlieferanten der Software.
9.6 Der Kunde verpflichtet sich, die Software ohne ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇ WT insbesondere nicht zu modifizieren, zu vervielfältigen oder davon abgeleitete Werke zu erstellen, sie zu vermieten, öffentlich zugänglich zu machen oder anderweitig zu verbreiten. Der Kunde darf lediglich die in § 69d UrhG genannten Handlungen unter den dort beschriebenen Umständen vornehmen und die Software ansonsten nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren oder anderweitig verwenden, um andere Softwareprodukte zu erstellen, oder versuchen, den Quellcode, die Systemarchitektur oder Algorithmen der Software freizulegen. Der Kunde muss zudem alle von HAHN WT oder dem jeweiligen Hersteller/Vorlieferanten unentgeltlich zur Verfügung gestellten Software-Updates einspielen. Der Kunde verpflichtet sich, Herstellerangaben - insbesondere Copyright- Copyright-Vermerke - nicht zu entfernen oder ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von ▇▇▇▇ WT zu verändern.
9.7 Die von ▇▇▇▇ WT gelieferte Software kann andere Software enthalten, die einer "Open Source"- oder "Free Software"-Lizenz unterliegt ("Open Source Software"). ▇▇▇▇ WT ist berechtigt, die Open Source Software in die Software einzubinden, und der Kunde ist berechtigt, sie als Teil der Software zu nutzen. Die im Rahmen dieser Ziff. 9 gewährten Nutzungsrechte gelten jedoch nicht für die in der Software enthaltene Open Source Software. Vielmehr gelten für die Open Source Software die Bedingungen der jeweiligen Open Source Software-Lizenz. Nichts in diesen AGBL schränkt die Rechte des Kunden unter einer Open Source Software-Lizenz ein oder gewährt dem Kunden Rechte, die eine Open Source Software-Lizenz entgegenstehen oder verdrängen. In bestimmten Fällen ist ▇▇▇▇ WT gemäß der Lizenzbedingungen der jeweiligen Open Source Software verpflichtet, dem Kunden Kopien des Quellcodes von Open Source Software, der geltenden Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall kann der Kunde solche Kopien der betreffenden Open Source Software, der Lizenzbedingungen und/oder anderer Informationen erhalten, indem er eine entsprechende Anfrage an HAHN WT sendet.
9.8 Erklärt der Kunde den Rücktritt vom Vertrag, endet das Nutzungsrecht des Kunden an einer von ▇▇▇▇ WT lizenzierten oder sonst überlassenen Software. Im Rahmen der Rückübertragung hat der Kunde alle Software, einschließlich aller etwa gefertigten Kopien, nach ▇▇▇▇ von HAHN WT (i) an ▇▇▇▇ WT zurückzugeben, oder (ii) zu zerstören und dies schriftlich gegenüber ▇▇▇▇ WT zu bestätigen.
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