Softwarepflege. 2.1 Der LG liefert dem LN die jeweils neuesten Software-Updates zu der gelieferten Vertragssoftware in elektronischer Form oder auf digitalen Medien, sofern diese vom LG und seinen Vorlieferanten freigegeben wurden. „Software-Update“ ist der qualitative Leistungszuwachs und/oder die Erweiterung der Funktionalität zwischen zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Versionen der Vertragssoftware, ohne dass diese folgende Version der Vertragssoftware selbstständig lizenziert werden kann. Software-Updates umfassen keine Versionen (Upgrades/Releases), Zusatzmodule oder künftige Produkte, die der LG oder dessen Vorlieferanten gesondert als Lizenz vergeben. 2.2 Der LN ist berechtigt, die Software-Updates gemäß den Regelungen in Ziffer II. hinsichtlich der Vertragssoftware zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig. Sofern die dem LN zur Verfügung gestellten Software-Updates Softwarebestandteile eines Drittanbieters enthalten, gelten hierfür neben Ziffer II. die Nutzungsbedingungen des Drittanbieters, die unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ abrufbar sind. Der LN verpflichtet sich in diesem Fall, diese Nutzungsbedingungen des Drittanbieters zu beachten. 2.3 Der LG überlässt dem LN im Rahmen ihrer allgemeinen Produktentwicklung Bugfixes (Programmkorrekturen) zur Beseitigung von Fehlfunktionen der Vertragssoftware. 2.4 Der LG erbringt die in dieser Ziffer III.2 genannten Leistungen lediglich für die jeweils aktuelle sowie, soweit es sich bei der Vertragssoftware nicht um TA Cockpit handelt, die vorherige Version der Vertragssoftware.
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Sources: Leasing Agreement, Leasing Agreement
Softwarepflege. 2.1 Der LG TA liefert dem LN Kunden die jeweils neuesten Software-Updates zu der gelieferten Vertragssoftware Ver- tragssoftware in elektronischer Form oder auf digitalen Medien, sofern diese vom LG von TA und seinen ihren Vorlieferanten freigegeben wurden. „Software-Update“ ist der qualitative Leistungszuwachs Leistungszu- wachs und/oder die Erweiterung der Funktionalität zwischen zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden aufeinanderfol- genden Versionen der Vertragssoftware, ohne dass diese folgende Version der Vertragssoftware Vertragssoft- ware selbstständig lizenziert werden kann. Software-Updates umfassen keine Versionen (Upgrades/Releases), Zusatzmodule oder künftige Produkte, die der LG TA oder dessen Vorlieferanten deren Vorlieferan- ten gesondert als Lizenz vergeben.
2.2 Der LN Kunde ist berechtigt, die Software-Updates gemäß den Regelungen in Ziffer II. des Lizenzver- trages hinsichtlich der Vertragssoftware zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung ist unzulässig. Sofern die dem LN Kunden zur Verfügung gestellten Software-Updates Softwarebestandteile Softwarebe- standteile eines Drittanbieters enthalten, gelten hierfür neben Ziffer II. den Regelungen des Lizenzver- trages die Nutzungsbedingungen des Drittanbieters, die unter ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇▇.▇▇ abrufbar sind. Der LN Kunde verpflichtet sich in diesem Fall, diese Nutzungsbedingungen des Drittanbieters Drittanbie- ters zu beachten.
2.3 Der LG TA überlässt dem LN Kunden im Rahmen ihrer allgemeinen Produktentwicklung Bugfixes (Programmkorrekturen) zur Beseitigung von Fehlfunktionen der Vertragssoftware.
2.4 Der LG TA erbringt die in dieser Ziffer III.2 II.2 genannten Leistungen lediglich für die jeweils aktuelle sowie, soweit es sich bei der Vertragssoftware nicht um TA Cockpit handelt, die vorherige Version der Vertragssoftware.
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Sources: MDS Service Und Managementvertrag, MDS Service Und Managementvertrag