Gegenstand der Softwarepflege Musterklauseln

Gegenstand der Softwarepflege. 4.2.1 NetzConcepte übernimmt, soweit vertraglich vereinbart, für die vertraglich vereinbarte Dauer die Pflege der Software auf der ggf. im Angebot näher bezeichneten Hardware. Gepflegt wird die in diesem Vertrag vereinbarte Fassung der Software unter Berücksichtigung der bis zum Zeitpunkt der aktuellen Pflegeleistung erbrachten bisherigen Pflegeleistungen. 4.2.2 Setzt der Kunde die Software nicht entsprechend der Systemumgebung ein, hat er keinen Anspruch auf vereinbarte Pflegeleistungen. Systemumgebung ist die von NetzConcepte vorgegebene Hardware, die zur Ablauffähigkeit der Software erforderlich ist. 4.2.3 Setzt der Kunde die Software nicht entsprechend den Nutzungsrechtsvereinbarungen des Software-Überlassungsvertrages (Lizenzvertrag) ein, hat er keinen Anspruch auf die Pflegeleistungen. 4.2.4 Die Änderung der Installation und des Installationsortes ist NetzConcepte schriftlich mitzuteilen. Zusätzliche Kosten, die durch die Änderung des Installationsortes entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
Gegenstand der Softwarepflege. 2.2.1 Gegenstand dieser Ziffer 2 ist die Pflege der Software bestehend aus dem Basissystem nebst optionalen Zusatzmodulen durch den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer wird außerhalb seiner Nacherfüllungsverpflichtungen aufgrund des SaaS-Vertrages Fehler beseitigen (Ziffer 2.3) und die Software weiterentwickeln (Ziffer 2.4). 2.2.2 Der Auftragnehmer erbringt die vorgenannten Leistungen ab Vertragsschluss hinsichtlich des Test- und Live-Servers des Auftraggebers.