Sicherung Musterklauseln

Sicherung. IBM wird die Produktions-, Vorproduktions- und Disaster-Recovery-Daten mindestens einmal täglich auf einem lokalen Plattenspeicher sichern. Zu den Daten gehören die Konfiguration der Hauptinfrastruktur, die Produktkonfiguration, die Erweiterungen und die Dateien, die zur Wiederherstellung eines ausgefallenen Systems erforderlich sind. Lokale Sicherungen werden jede Nacht an eine remote Speicherposition übertragen und sieben Tage lang aufbewahrt. Durch die Sicherungen wird der Disaster- Recovery-Plan erweitert.
Sicherung. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Lieferungen behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde hat unser Vorbehaltseigentum bis zur Weiterveräußerung bzw. bis zum Verbrauch im ordentlichen Geschäftsgang separat zu lagern und auf unsere Aufforderung hin in geeigneter Weise als sol- ches zu kennzeichnen. Befindet sich der Kunde in Zahlungs- verzug, so sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Xxxx auch ohne Rücktritt vom Vertrag herauszuver- langen; § 449 II BGB findet keine Anwendung. Soweit nicht ausdrücklich erklärt, enthält unser Herausgabeverlangen keine Rücktrittserklärung. Wird die Ware vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises wei- terveräußert, so tritt an die Stelle der Ware die aus dem Wei- terverkauf dem Kunde zustehende Forderung, die hierdurch schon jetzt an uns abgetreten wird. Alle bereits erfolgten Abtre- tungen von Zahlungsansprüchen aus dem Weiterverkauf der von uns gelieferten Brennstoffe sind uns spätestens bei Ver- tragsabschluss mitzuteilen. Spätere Abtretungen sind unzuläs- sig. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbe- haltsware sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde ist ver- pflichtet, uns im Falle von Zugriffen durch Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder die an deren Stelle getretene Kaufpreisforderung unverzüglich Mitteilung zu ma- chen. Im Fall einer Pfändung ist er verpflichtet, uns das Pfändungs- protokoll und eine eidesstattliche Versicherung darüber einzu- senden, dass es sich bei den gepfändeten Gegenständen um unser Eigentum handelt. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Waren vermengt, vermischt oder verbunden, so steht uns an der daraus entste- henden Ware Miteigentum zu (§ 948 BGB). Unser Miteigen- tumsanteil bestimmt sich nach dem Verhältnis der Einkaufs- preise der zuvor separaten Waren. Ist die geschaffene neue Ware Abfall oder aus anderen Gründen nicht wirtschaftlich verwertbar, so sind wir zur Aufgabe unserer Sicherungsrechte durch Erklärung gegenüber dem Käufer oder jedem Miteigen- tümer berechtigt. Wird die von uns gelieferte Xxxx vom Kunden oder seinen Vertragspartnern verarbeitet (§ 950 BGB), so gilt diese Verarbeitung als für uns erfolgt, d.h. wir erwerben das Eigentum an der verarbeiteten Ware. Das uns nach diesem Absatz zustehende Eigentum wird vom Kunden bzw. dessen Vertragspartnern für uns kostenlos verwahrt. Beim Weiterver- kauf gilt Abs. 2 dieser Ziffer (Abtretung der Kaufpreisforderung) entsprechend. Zur Überprüfung ...
Sicherung. 8.1. Der Kunde ist verantwortlich für eine effektive Datensicherung. Der Kunde wird seine Systeme und seine Infrastruktur entsprechend sichern und jederzeit ausreichende Maßnahmen bereithalten (z. B. Anti-Virus- Software).
Sicherung. Produktionsinstanzen werden täglich und Nicht-Produktionsinstanzen werden wöchentlich gesichert. Sowohl bei Produktionsinstanzen als auch bei Nicht-Produktionsinstanzen werden die Sicherungskopien der Kundendaten von IBM für einen Zeitraum von maximal 21 Tagen aufbewahrt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Sicherheit des Cloud-Service so zu konfigurieren, dass einzelne Benutzer keine Daten löschen können. Werden trotzdem Daten gelöscht, ist sich der Kunde dessen bewusst und bestätigt, dass IBM nicht dazu verpflichtet ist, die gelöschten Daten wiederherzustellen, und Maßnahmen zur Datenwiederherstellung ggf. in Rechnung stellen wird.
Sicherung. Der Lizenznehmer hat seine mit der Software erzeugten Daten in regelmäßigen Abständen gegen Datenverlust zu sichern. Die Haftung für Schäden wegen Datenverlusts sind auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung begrenzt.
Sicherung. Der Speicher für gemeinsam genutzte Ordner und die Anwendungsdatenbanken werden täglich gesichert. Die Sicherungen werden lokal durchgeführt und in eine andere Datenbank in einem räumlich getrennten Rechenzentrum repliziert. IBM bewahrt die täglichen Sicherungen der vergangenen sieben (7) Tage und zusätzlich vier (4) wöchentliche Sicherungen auf. Die Sicherungen werden bei der Speicherung auf einem plattenbasierten Sicherungssystem und während der Übertragung verschlüsselt.
Sicherung. Sicherungskopien digitaler Daten und/oder Informationen. Montag bis Xxxxxxx von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr, ausschließlich Feiertage.
Sicherung h) Die Sicherung der Baustelle obliegt dem Besteller. Waren, Maschinen sowie gefährdete Gebäude und Einrichtungsstellen hat er zu entfernen bzw. so abzusichern, dass Beschädigungen ausgeschlossen sind. Der Besteller hat die Baustelle auch gegen Feuer und Explosion zu sichern. Er übernimmt die Gewähr, dass die bauseits beigestellten, zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Werkzeuge, Gerüste und sonstige Vorrichtungen und Bedarfsgegenstände den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Für Schäden infolge Versagens der Anlage (Folgeschäden) haften wir nicht. Xxxxx während noch nach Beendigung unserer Arbeiten haften wir für Frostschäden.
Sicherung. Für Produktionsinstanzen werden täglich und für Nicht-Produktionsinstanzen werden wöchentlich Sicherungen durchgeführt. Die Sicherungskopien der Kundendaten werden von IBM bei Produktionsinstanzen für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen und bei Nicht-Produktionsinstanzen für bis zu sieben Tage aufbewahrt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die IBM SaaS-Sicherheit so zu konfigurieren, dass einzelne Benutzer keine Daten löschen können. Werden trotzdem Daten gelöscht, ist sich der Kunde dessen bewusst und bestätigt, dass IBM nicht dazu verpflichtet ist, die gelöschten Daten wiederherzustellen, und Maßnahmen zur Datenwiederherstellung ggf. in Rechnung stellen wird.
Sicherung. Die Inhalte des für den Kfz-Partner bestimmten Speicherplatzes werden arbeitstäglich gesichert. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst auch die Daten weiterer Kfz-Partner. Der Kfz-Partner hat daher nur Anspruch auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server, jedoch keinen Anspruch auf Herausgabe des Sicherungsmediums.