Common use of Sicherheitsmanagement Clause in Contracts

Sicherheitsmanagement. (i) Der Lieferant wird eine Person (den "Sicherheitsbeauftragten des Lieferan- ten") ernennen, die folgende Aufgaben hat • alle Aspekte der Sicherheit im Einklang mit dem Abkommen zu koordinieren und zu verwalten; und • im Falle eines Sicherheitsvorfalls als einziger Ansprechpartner im Namen des Lieferanten und seiner Unterauftragnehmer zu fungie- ren. (ii) Falls der Anbieter den Sicherheitsbeauftragten des Anbieters auswech- seln möchte, wird er den Besteller schriftlich davon in Kenntnis setzen und ihm die Kontaktdaten der Ersatzperson mitteilen. Anhang 2: Bedingungen für Lieferungen, Leistungen, Erstellung von Software/ Hardware im Rahmen von IT & OT & E/E Systemen einschl. Dokumentation

Appears in 4 contracts

Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen

Sicherheitsmanagement. (i) Der Lieferant wird eine Person (den "Sicherheitsbeauftragten des Lieferan- ten") ernennen, die folgende Aufgaben hat • alle Aspekte der Sicherheit im Einklang mit dem Abkommen zu koordinieren und zu verwalten; und • im Falle eines Sicherheitsvorfalls als einziger Ansprechpartner im Namen des Lieferanten und seiner Unterauftragnehmer zu fungie- ren. (ii) Falls der Anbieter den Sicherheitsbeauftragten des Anbieters auswech- seln möchte, wird er den Besteller Kunden schriftlich davon in Kenntnis setzen und ihm die Kontaktdaten der Ersatzperson mitteilen. Anhang 2: Bedingungen für Lieferungen, Leistungen, Erstellung von Software/ Hardware im Rahmen von IT & OT & E/E Systemen einschl. Dokumentation

Appears in 2 contracts

Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen