Set-Top-Box Musterklauseln
Set-Top-Box. Für die Nutzung von DGTV ist die Verbindung des Fernsehgerätes mit der Set-Top-Box erforderlich. Empfohlen wird dabei die Anbindung über den HDMI-Anschluss, alternativ ist die Verbindung auch analog mit dem zusätzlich bestellbaren speziellen Composite-Kabel möglich. DGTV kann mit bis zu 3 Set-Top-Boxen genutzt werden. Die Installation der Set-Top-Box unterliegt dem Verantwortungs- bereich des Kunden. Die Set-Top-Box ist möglichst via Ethernet-Verkabelung mit dem Internet zu verbinden. Die Set-Top-Box kann, jedoch auf eigenes Risiko, durch den Kunden auch über WLAN oder DLAN verbunden werden. Die Set-Top-Box verfügt über einen optischen Anschluss, der mit der HiFi-Anlage verbunden werden kann.
Set-Top-Box. Der ISP stellt dem Kunden pro gebuchtem Anschluss eine Set-Top-Box zur Verfü- gung, um RASANNNT-TV und zubuchbare Optionen zu empfangen. Für den TV-Empfang wird für jeden Fernseher ein Receiver (Set-Top-Box) benö- tigt. Zusätzliche Receiver können zum Kauf hinzugebucht werden. Vorzugsweise ist die Verwendung der Set-Top-Box über ein LAN-Kabel anzuraten, um einen optimalen Signalempfang zu gewährleisten und Störungen durch andere Funkwellen zu vermeiden. Je Internetanschluss können derzeit max. drei Set-Top- Boxen eingesetzt werden. Die aktuelle Ausführung, der aktuelle Lieferumfang und der aktuelle Preis der Set-Top-Box sind dem Auftragsformular zu entnehmen. Wird die Set-Top-Box zum ersten Mal angeschlossen, wird zunächst ein automati- sches Update auf die neueste Version der Firmware durchgeführt. Anschließend muss die Set-Top-Box mithilfe eines Aktivierungscodes aktiviert werden. Dieser Code wird dem Kunden von dem ISP entweder mit der Set-Top-Box, mit der Ver- tragsbestätigung oder gesondert zugesendet. Nach Eingabe des gültigen Aktivie- rungscodes sind das Basispaket BASIC-TV sowie weitere gebuchte RASANNNT- TV Pakete und Optionen sofort verfügbar. Der Kunde kann fernsehen und die konfigurierten Funktionen nutzen. Im Falle von Mietgeräten verbleibt das Eigentum der Set-Top-Box beim ISP. Der Kunde ist zur Rückgabe der Mietsache bei Beendigung des Vertragsverhältnisses des RASANNNT-TV und/oder des Dienstevertrages verpflichtet. Während des Überlassungsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde zum sorgfältigen Umgang mit der überlassenen Set-Top-Box. Er ist nicht berechtigt, Manipulationen vorzu- nehmen. Darunter fällt beispielsweise das Aufspielen von Software oder Öffnen des Gehäuses. Eine Haftung auf Schadensersatz wegen Mängeln, die während der Dauer des Vertragsverhältnisses auftreten, trifft den ISP nur im Falle des arglis- tigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes. Ersetzt der ISP die Set-Top-Box bei Beschädigung oder Verlust, die der Kunde zu vertreten hat, kann der ISP eine Entschädigung verlangen. Der vereinbarte Überlassungspreis ist bis zum Nutzungsende der Set-Top-Box zu zahlen.
Set-Top-Box. Für die Nutzung von ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ ist die Verbindung des Fernsehgerätes mit der Set Top Box erforderlich. Empfohlen wird dabei die Anbindung über den HDMI-Anschluss. ▇▇▇▇▇▇▇.▇▇ kann mit bis zu 3 Set Top-Boxen genutzt werden. Die Installation der Set Top Box unterliegt dem Verantwortungsbereich des Kunden. Die Set Top Box ist möglichst via Ethernet-Verkabelung mit dem In- ternet zu verbinden. Die Set Top Box kann, jedoch auf eigenes Risiko, durch den Kunden auch über WLAN oder DLAN verbunden werden.
