Screening. Versicherte, bei denen folgende Voraussetzungen erfüllt sind und bei denen noch keine stadien- spezifische pAVK* bekannt ist: • Gesicherte Diagnose einer peripheren arteriellen Gefäßkrankheit (I73.9 Periphere Ge- fäßkrankheit, n.n.bez.) oder • Gesicherte Diagnose einer Atherosklerose (I70.0, I70.1, I70.8 oder I70.9) oder • Versicherte mit einer gesicherten Diagnose einer KHK (I25.0, I25.1-, I25.3, I25.4, I25.6, I25.8 oder I25.9), eines Diabetes Mellitus (E10.-, E11.-, E12.-, E13.- oder E14.-) oder einer Hyperto- nie (I10.-), die das 50. Lebensjahr vollendet haben oder • Als besondere Risikogruppe männliche Raucher ab dem 60. Lebensjahr. Erläuterung: *Eine stadienspezifische pAVK gilt dann als bekannt, wenn im laufenden oder vergangenen Jahr eine I70.2- vom behandelnden Arzt gesichert dokumentiert wurde.
Appears in 3 contracts
Sources: Vertrag Zur Besonderen Förderung Ärztlicher Vorsorgeleistungen (Vorsorgeplus), Vertrag Zur Besonderen Förderung Ärztlicher Vorsorgeleistungen (Vorsorgeplus), Vertrag Zur Besonderen Förderung Ärztlicher Vorsorgeleistungen (Vorsorgeplus)