Common use of Sachmangel Clause in Contracts

Sachmangel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Die in Satz 1 dieser Ziffer geregelte verkürzte einjährige Verjährungsfrist und der in Satz 2 dieser Ziffer geregelte Ausschluss der Sachmangelhaftung gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht gehören. Für diese Ansprüche - wie für alle anderen Schadensersatzansprüche - gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen sowie die Regelungen in Abschnitt VI. Haftung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. 2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. 3. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Neuer Und Gebrauchter Fahrzeugteile

Sachmangel. 1. a) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab innerhalb eines Jahres nach der Ablieferung des Kaufgegenstandes. Ist der Käufer eine juristische Person Fahrzeugs/des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, Zubehörs. b) Abweichend von a) erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen Fahrzeugen/Zubehör unter Ausschluss jeglicher SachmängelansprücheSachmängelhaftung. Die in Satz 1 dieser Ziffer geregelte verkürzte einjährige Verjährungsfrist und der in Satz 2 dieser Ziffer geregelte Ausschluss der Sachmangelhaftung gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung Übernahme einer Nacherfüllungspflicht gehören. Beschaffenheitsgarantie oder arglistiges Verschweigen eines Mangels lassen Ansprüche des Käufers vom Haftungsausschluss unberührt. c) Für diese Ansprüche - wie für alle anderen Schadensersatzansprüche - gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen sowie die Regelungen in Abschnitt VI. Haftung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere Mangelbeseitigung im Falle Rahmen der Übernahme einer Garantie. 2. Nacherfüllung gilt folgendes: - Ansprüche wegen Sachmängeln hat auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich hiervon zu machenunterrichten. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist - Wird das Fahrzeug wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. 3Ort des betriebsunfähigen Fahrzeuges nächstgelegenen, vom Hersteller anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. - Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkäufersVerkäufers - Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer Sachmängelansprüche nur bis zum Ablauf der Mängelverjährungsfrist für das Fahrzeug geltend machen.

Appears in 1 contract

Sources: Sales Contracts

Sachmangel. (1. .) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung Übergabe des KaufgegenstandesKaufgegenstandes an den Käufer. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen Ver- kauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche. Die in Satz 1 dieser Ziffer geregelte verkürzte einjährige Verjährungsfrist und der in Satz 2 dieser Ziffer geregelte Ausschluss der Sachmangelhaftung gelten nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmangelhaftung, zu denen u.a. auch solche wegen Verletzung einer Nacherfüllungspflicht gehören. Für diese Ansprüche - wie für alle anderen Schadensersatzansprüche - gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen sowie die Regelungen in Abschnitt VI. Haftung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz gesetzlicher Bestimmungen zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie. Schadensersatzansprüche des Käufers aufgrund Sachmängeln wegen der Verletzung von Leben, Körper und Ge- sundheit sowie wegen groben Verschuldens des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sind von der Verkür- zung der Verjährungsfrist bzw. deren Ausschluss ausgenommen. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. (2. .) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer ausschließlich beim Verkäufer schriftlich geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. (3. Ersetzte .) Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegen- standes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. (4.) Sofern die an einen Verbraucher verkaufte ▇▇▇▇ im Zeitpunkt des Gefahrüberganges mangelhaft ist, werden Eigentum die zugunsten des VerkäufersVerbrauchers bestehenden zwingenden gesetzlichen Rechte von den nachfolgenden Geschäftsbedingungen nicht berührt.

Appears in 1 contract

Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Gebrauchten Fahrzeugen