Sachmangel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages n Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes: a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Ver- käufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen. b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebs- unfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes an- erkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden. c) Für die zu Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegen- standes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen. d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. 3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen
Sachmangel. Für Sachmängel haftet der Lieferer wie folgt:
1. Ansprüche Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach ▇▇▇▇ des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung Lieferers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die einen Sachmangel aufweisen, sofern dieser bereits im Zeitpunkt des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages n Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeltGefahrübergangs vorlag.
2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werdenSachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, gilt folgendes:
soweit das Gesetz gem. § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und § 634 a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) längere Fristen vorschreibt sowie in Fällen, der Käufer beim Verkäufer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei andereneiner vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat Hemmung und Neubeginn der Käufer den Ver- käufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebs- unfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes an- erkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Für die zu Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegen- standes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkäufersFristen bleiben unberührt.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche Der Besteller hat Sachmängel gegenüber dem Lieferer unverzüglich schriftlich zu rügen.
4. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Besteller kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel, bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist der Lieferer berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.
5. Zunächst ist dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.
6. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet, etwaiger Schadensersatzansprüche gem. Abschnitt XI – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
7. Mängelansprüche bestehen nicht berührtbei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht, vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
8. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
9. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen den Lieferer gem. § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gem. § 478 Abs. 2 BGB gilt ferner Nummer 8 entsprechend.
10. Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Abschnitt XI (Sonstige Schadensersatzansprüche). Weitergehende oder andere als die in diesem Abschnitt VIII geregelten Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Sachmangel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren einem Jahr ab Ablieferung des KaufgegenstandesKaufgegenstandes an den Käufer. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn Die gesetzlichen Verjährungsfristen werden durch die Verkürzung der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages n Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeltHaftungsdauer nicht berührt.
2. Soll eine Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) a. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann hat der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben unverzüglich schriftlich geltend zu machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Ver- käufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird b. Der Erfüllungsort für Sachmängel ist der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort Sitz des betriebs- unfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes an- erkannten dienstbereiten Betrieb zu wendenVerkäufers.
c) c. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
d. Für die zu zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegen- standes Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum e. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, darf er nicht darüber verfügen, d.h. sie darf nicht geteilt, weiter verkauft bzw. weiter verarbeitet werden, bis eine Einigung über die Abwicklung der Reklamation erzielt ist bzw. ein Beweissicherungsverfahren durch einen von der Industrie- und Handelskammer am Sitz des VerkäufersKäufers beauftragten Sachverständigen erfolgte.
3f. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die beanstandete Kaufsache oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührtBei schuldhafter Verweigerung entfällt die Gewährleistung.
g. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren.
h. Die Haftung für Schadenersatz regelt Ziffer VII.
i. Der Käufer hat etwaige offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu rügen, um weiteren Schaden abzuhalten. Im Übrigen bleibt § 377 HGB unberührt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sachmangel. 1. Ansprüche Beim Verkauf von gebrauchten Liefergegenständen ist jegliche Sachmangelhaftung und damit jede Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grobem Verschulden oder der Verletzung des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung Lebens, des KaufgegenstandesKörpers oder der Gesundheit. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem JahrAbschnitt X Ziff.1 Satz 1 dieser AGB findet ebenfalls keine Anwendung, wenn der Käufer eine juristische Person wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder die Garantie für die Beschaffenheit des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages n Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeltLiefergegenstandes übernommen haben.
2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, Beim Verkauf von neuen Liefergegenständen gilt folgendes:
a) die Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann des Bestellers wegen eines Sachmangels des Liefergegenstands – gleich aus welchen Rechtsgrund – verjähren in 12 Monaten ab dessen Ablieferung. Dies gilt nicht bei groben Verschulden oder der Käufer beim Verkäufer Verletzung des Lebens, des Körpers oder bei anderender Gesundheit. Abschnitt ▇. ▇▇▇▇▇▇ 2 Satz 1 dieser AGB findet ebenfalls keine Anwendung, vom Hersteller/Importeur wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Betreuung Beschaffenheit des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Ver- käufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Liefergegenstands übernommen haben sowie bei Ansprüchen ist nach dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenProdukthaftungsgesetz.
b) Wird der Kaufgegenstand Die Ansprüche des Bestellers wegen eines bereits im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhandenen Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an des Liefergegenstands sind – sofern wir nicht den dem Ort des betriebs- unfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur Sachmangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Betreuung Beschaffenheit des Kaufgegenstandes an- erkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
cLiefergegenstands übernommen haben – auf Nacherfüllung (§439 BGB) Für die zu Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann beschränkt. Bei Fehlschlagen der Käufer bis Nacherfüllung ist der Besteller nach seiner ▇▇▇▇ zur Minderung des Kaufpreises des Liefergegenstands oder zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegen- standes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des VerkäufersRücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche Es wird keine Gewähr übernommen für natürlichen Verschleiß, Einsatz unter außergewöhnlichen Verhältnissen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung sowie zweckfremden Gebrauch des Liefergegenstands. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller falsche Betriebsstoffe verwendet oder die vom Hersteller vorgegebenen Wartungsintervalle nicht berührteinhält.
4. Der Besteller ist mit den Ansprüchen wegen Sachmängeln ausgeschlossen, wenn – abgesehen von Notfällen – eine andere Person als wir eine Reparatur, Veränderung oder Ersatz einzelner Teile an den Liefergegenstand vornimmt.
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Sachmangel. 1. Ansprüche des Käufers Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem JahrAuftragsgegenstand trotz Kenntnisnahme eines Mangels ab, stehen ihm die Ansprüche wegen Sachmängeln nur zu, wenn der Käufer eine juristische Person des er sich diese bei Abnahme vorbehalten hat. öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer istUnternehmer, der bei Abschluss des Vertrages n Vertragsabschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeltoder gewerblichen Tätigkeiten gehandelt hat, verjähren die Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel in einem Jahr ab Ablieferung. Für alle anderen Auftraggeber gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
23. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werdenSoweit der Auftraggeber aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; insbesondere im letzteren Fall Falle der Garantieübernahme, bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
4. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer den Ver- käufer hiervon unverzüglich Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos warmachen. Bei Im Falle der mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist Anzeige händigt der Auftragnehmer dem Käufer Auftraggeber eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigenaus.
b) Wird 5. Soweit der Kaufgegenstand Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähigbetriebsunfähig wird, hat kann sich der Käufer Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an eine andere Fachwerkstatt wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich vorliegend um eine Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dementsprechend dem Ort des betriebs- unfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Importeur Auftragnehmer die ausgebauten Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die nachweislich entstandenen Reparaturkosten zu erstatten.
6. Der Auftraggeber kann für die Betreuung des Kaufgegenstandes an- erkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Für die zu zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann im Falle der Käufer Nachbesserung bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegen- standes Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages Auftrages geltend machen. Ersetze Teile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über.
d) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers7. Für Schadensersatzansprüche gilt zusätzlich Abschnitt IX. Haftung.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
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Sources: General Terms and Conditions for Repair of Two Wheelers
Sachmangel. 1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Abholung bzw. Ablieferung des Kaufgegenstandes. Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages n in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetzes zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer oder bei anderen, vom Hersteller/Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannten Betrieben geltend machen; im letzteren Fall hat der Käufer den Ver- käufer Verkäufer hiervon unverzüglich zu unterrichten, wenn die erste Mängelbeseitigung erfolglos war. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, hat sich der Käufer an den dem Ort des betriebs- unfähigen betriebsunfähigen Kaufgegenstandes nächstgelegenen, vom Hersteller/Hersteller/ Importeur für die Betreuung des Kaufgegenstandes an- erkannten anerkannten dienstbereiten Betrieb zu wenden.
c) Die Mängelbeseitigung durch den Verkäufer erfolgt am Sitz des Verkäufers oder kann nach Wunsch des Verkäufers auch am Sitz / in der Nähe des Käufers erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Mängelbeseitigung selbst oder durch geeignete Dritte durchführen zu lassen. Grundsätzlich hat der Käufer das Fahrzeug zur Mängelbeseitigung an den vereinbarten Abnahmeort / vereinbarten Erfüllungsort zu verbringen. Dies gilt nicht in Fällen von Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern.
d) Für die zu zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegen- standes Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrages geltend machen.
de) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
3. Durch Eigentumswechsel am Kaufgegenstand werden Mängelbeseitigungsansprüche nicht berührt.
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Sources: Neuwagen Verkaufsbedingungen